Rechtsschutz in Steuersachen – Rechtlicher Rahmen und Formulierungshilfen

(Angehende) Steuerberater sind dazu berufen, ihre Mandanten auch im Rechtsschutzverfahren in Steuersachen zu vertreten und zu beraten. Diese Verfahren sind oft ungeliebt; AO und FGO gelten als spröde und vertrackt – insbesondere für "Nicht-Juristen". Werden jedoch bestimmte Regeln bei Fertigung von Schriftsätzen beachtet und sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt, ist der Rechtsschutz in Steuersachen ein interessantes Beratungs- und Betätigungsfeld.

Grundsatz
„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Art. 19. Abs. 4 GG garantiert jedem Einzelnen einen Anspruch auf Rechtsschutz. Damit ist nach der Rspr. des BVerfG eine tatsächlich wirksame und möglichst lückenlose, insgesamt also wirksame gerichtliche Kontrolle gemeint. Das gilt auch in Steuersachen. Steuerrecht ist Massenfallrecht und damit in der Praxis angesichts der hohen Regelungsdichte besonders fehleranfällig. Durch Rechtsschutzverfahren kann dennoch eine gesetzeskonforme Besteuerung im Einzelfall erreicht werden. Zudem dienen insbesondere Entscheidungen des BFH dazu, Auslegungszweifel zu beseitigen und Fragen grundsätzlicher Bedeutung zu klären (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO). Auch die Finanzbehörden haben aus diesem Grund oft ein Interesse an einer (ober-)gerichtlichen Klärung von Rechtsfragen. Insoweit dienen die Verfahren des Steuerrechtsschutzes über den entschiedenen Einzelfall hinaus einer gleichmäßigen und gesetzeskonformen Besteuerung.

Mit einem gelungenen Schriftsatz überzeugen
Im Rahmen der verschiedenen Rechtsschutzverfahren muss der Steuerberater Schriftsätze an die Finanzbehörde oder das Gericht verfassen. Wichtig ist dabei, sich stets das Ziel des Schriftsatzes vor Augen zu führen: Der Verfasser will den Adressaten von seinem Standpunkt überzeugen. Dazu muss der Schriftsatz leicht verständlich sein. Es kommt nicht auf literarische Wunderwerke und eine möglichst „gestelzte“ (= „juristische“) Ausdrucksweise an. Die Mitarbeiter der Finanzbehörden und die Richter am FG müssen täglich viele Schriftsätze lesen. Der Ersteller sollte ihnen diese Aufgabe daher so leicht wie möglich machen. Ziel muss es also stets sein, dass der Adressat den Schriftsatz schnell lesen kann und er ihn bereits beim ersten Lesen versteht. Zum Teil ist es mühsam, Schriftsätze leicht verständlich zu schreiben. Die Mühe lohnt sich jedoch!

Welche Grundregeln beim Verfassen von Schriftsätzen gelten sowie wichtige Details zum außergerichtlichen Rechtsschutz inkl. konkreter Formulierungsvorschläge für die zu erstellenden Schriftsätze erläutert Dr. Florian Oppel LL.M. in seinem Beitrag „Rechtsschutz in Steuersachen – Rechtlicher Rahmen und Formulierungshilfen – Teil I: Grundregeln der Schriftsatzerstellung, Überblick und Einspruchsverfahren“, der in SteuerStud 7/2018 S. 449 erschienen ist.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Rechtsschutz in Steuersachen – Rechtlicher Rahmen und Formulierungshilfen – Teil I: Grundregeln der Schriftsatzerstellung, Überblick und Einspruchsverfahren“

NWB Steuer und Studium

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