Bye-bye, Julei!
Die Qual der Wahl …
Erdbeere, Zitrone, Minze, Vanille, Schoko oder Heidelbeere? In vielen Eisdielen ist die Auswahl so groß, dass es schwerfällt, sich für eine oder zwei Sorten zu entscheiden. Der Gesetzgeber macht es uns einfacher. Dort gilt: entweder, oder. Zumindest wenn es um die steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen bei Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften geht. Sie haben die Wahl, sich hier über das Optionsmodell zu informieren:
„Was Du heute kannst besorgen,
das verschiebe nicht auf morgen.“ Das Finanzamt versteht in der Regel keinen Spaß, wenn Steuerpflichtige, oder deren steuerliche Berater, Fristen versäumen. Dennoch gibt es gute Gründe, die eine Verspätung entschuldigen. Mehr dazu hier:
Zumindest für eine kurze Atempause sorgt der Gesetzgeber bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2020:
Bitte nicht den Faden verlieren …
Wer beim Stricken eine Masche verliert, nimmt sie einfach wieder auf. Ganz anders sieht es bei den Regelungen zur Ent- und Verstrickung in der ATAD aus. Damit Sie dabei nicht den „Faden“ verlieren, empfehlen wir Ihnen diesen Beitrag:
Jubiläum mit hoher Anziehungskraft
Im Juli überwanden einige Multimilliardäre die Schwerkraft mithilfe ihrer Dollars. Ganz bodenständig hingegen geht’s in diesem Jahr beim NWB Steuerberater-Forum zu. Und das, obwohl diese Veranstaltung eine enorme Anziehungskraft auf Steuerberatende ausstrahlt. Waren Sie schon einmal dabei? Falls nicht, können Sie hier einen kleinen Eindruck davon gewinnen:
Das war der Juli 2021 auf nwb.de. Strich drunter und Haken dran ✓