Sonderfragen zum Eigenkapital in der Handels- und Steuerbilanz

Bedeutung in der Unternehmenspraxis

In der Unternehmenspraxis gewinnen diese unter dem Begriff „Mezzanine-Kapital“ bekannten Finanzierungsformen sowohl für Großunternehmen als auch für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung und stellen die Betroffenen vor teilweise schwierige Fragestellungen. Zudem haben sich in diesem Bereich durch die bundeseinheitlich abgestimmte Verfügung der OFD NRW vom 12.5.2016 in Bezug auf die Bilanzierung von Genussrechtskapital wesentliche Änderungen bzw. Einschränkungen ergeben, die für die Praxis hoch relevant sind.

Gerade dem steuerlichen Einlagekonto kommt in der Praxis oftmals nicht diejenige Aufmerksamkeit zu, der es in Anbetracht seiner mitunter erheblichen steuerlichen Bedeutung gebührt. Zugleich gilt es in der Praxis, Fehler im Umgang mit dem steuerlichen Einlagekonto zu vermeiden, denn solche wirken sich regelmäßig auf die Besteuerung der Anteilseigner aus und können mit nachteiligen Folgen verbunden sein. Eine Berichtigung im Nachhinein gestaltet sich oftmals als schwierig. Daher ist es sowohl für den Bilanzierenden als auch den steuerlichen Berater unvermeidbar, sich mit diesem Themenbereich auseinanderzusetzen.

Auftretende Probleme in der Praxis

Häufige Zweifelsfragen sind:
  • Wie ermittelt sich der Bestand des steuerlichen Einlagekontos und wie ist dieses fortzuführen?
  • Unter welchen Voraussetzungen muss eine Bilanzierung von Mezzanine-Kapital als Eigen- oder Fremdkapital durchgeführt werden?
  • Bestehen Unterschiede bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital in der Handels- und Steuerbilanz, die zu beachten sind?
  • Inwieweit bestehen (steuer-)bilanzpolitische Möglichkeiten?

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Bilanzierung von Eigenkapital ist in vielen Fällen gerade nicht so trivial, wie es den Anschein haben mag. Insbesondere im Kontext eines bestimmten Bilanzbildes, notwendiger insolvenzrechtlicher Vorgaben oder im Hinblick auf Besteuerungsfolgen kommt der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital eine hohe Bedeutung zu. Nichts anderes gilt für eine zutreffende Behandlung und Besteuerung von Zuflüssen aus dem Kapital an die Kapitalgeber. Dies ist im Hinblick auf die zutreffende Einordung des der Gesellschaft überlassenen Kapitals oftmals nicht trivial. Im Hinblick auf eine zutreffende Verwendung des steuerlichen Einlagekontos muss explizit auf die bestehenden Nachteile und Risiken einer fehlerhaften Verwendung hingewiesen werden.

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