Steuererklärungen 2021 – NWB PRO bringt Sie auf Stand
Einkommensteuererklärung 2021
Den Anfang macht Sowinski mit der Einkommensteuererklärung 2021. Unter anderem ist hier die neue Mobilitätsprämie für Geringverdiener zu erwähnen, die in 2022 erstmals für 2021 ausgezahlt wird. Für deren Antrag ist die neue Anlage Mobilitätsprämie vorgesehen. Neu ist auch die im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge eingeführte behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Ein neuer Abs. 4 in § 10 Altersvorsorge-DV wirkt sich hingegen auf die Anlage AV aus, auf der nun auch der Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug möglich ist. Von den Auswirkungen der Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) sind die Anlagen KAP und KAP-BET betroffen. Zudem wurde für die sog. Homeoffice-Pauschale auf der Anlage N eine eigene Zeile geschaffen. Und last but not least ist auf die erweiterten Erklärungsmöglichkeiten für gezahlte Versorgungsleistungen in Verbindung mit der Einführung der Verpflichtung zur Angabe der IdNr. der empfangsberechtigten Person auf der Anlage Sonderausgaben hinzuweisen.
Körperschaftsteuererklärung 2021
Über im letzten Jahr erfolgte wichtige Gesetzesänderungen, ergangene Urteile und Verwaltungsanweisungen, die die Körperschaftsteuererklärung 2021 betreffen, informieren Stuber-Köth/Franke. So brachte der Gesetzgeber die vielfältigen und komplexen Anti-Hybrid-Regelungen im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes zum Abschluss, die – wie die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung des § 4k EStG oder die flankierend eingeführte (Teil)Versagung der Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG – rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anwendbar sind. Für Aufsehen sorgte die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die jüngst geänderte BFH-Rechtsprechung zur Konzernfinanzierung. Auch zur Schwellenberechnung bei unterjährigem Erwerb von Streubesitz, der Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen und den Tücken bei Organschaftsverträgen sind interessante Urteile gefallen.
Gewerbesteuererklärung 2021
Rengier gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gewerbesteuerrechts. Für die Gewerbesteuererklärung 2021 ist vor allem die Änderung der Vorschriften der erweiterten Kürzung durch das Fondsstandortgesetz hervorzuheben, die von der Praxis lang ersehnte Erleichterungen gebracht hat. So ist bereits im Erhebungszeitraum 2021 z. B. die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen innerhalb einer „Schmutzgrenze“ von 5 % für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung unschädlich. Dies beseitigt einen der wesentlichen praktischen Fallstricke. Ergänzt wurden die erlaubten Tätigkeiten darüber hinaus um Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. des § 3 Nr. 21 EEG und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Neue Regelungen zugunsten der Standortgemeinden gibt es für die Zerlegung der Gewerbesteuer bei dem Betrieb von Windkraftanlagen.
Umsatzsteuererklärung 2021
Von Corona-Hilfen über umsatzsteuerliche Organschaft und feste Niederlassung bis hin zu Rechnungstellung und Reiseleistungen. Robisch/Greif stellen die wesentlichen Entwicklungen bei Gesetzgebung, nationaler und europäischer Rechtsprechung sowie die Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung im vergangenen Jahr übersichtlich dar und bringen Sie so für die Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung 2021 auf den neuesten Stand.
Bringt Sie und Ihre Mitarbeiter schnell auf Stand – die NWB-Schwerpunktausgabe „Steuererklärungen 2021“ der NWB PRO (NWB 16/2022 vom 22.4.2022). Schließen Sie hier ein kostenloses Probe-Abo ab.