Steuerpolitik: Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025

Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 von FDP, Grüne und SPD beinhaltet steuerrechtliche und wirtschaftsrechtliche Änderungsvorhaben. Wir haben die interessantesten Vorhaben für Sie zusammengestellt.

Verfahrensrecht

Die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wird auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. € ausgeweitet.

Einkommensteuer

  • „Superabschreibung“: Es soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter geschaffen werden, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung soll zeitlich bis Ende 2023 verlängert werden und der Verlustvortrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
  • Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 %), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1 %-Regelung).
  • Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein. Sog. Coworking-Spaces (s. hierzu StuB 20/2021 S. 809) sind eine gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen. Die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer sollen bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

Lohn und Gehalt

  • Der Mindestlohn soll auf 12 € angehoben werden und es wird sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern eingesetzt.
  • Die Midi-JobGrenze soll auf 1.600 € erhöht werden. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 € erhöht. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs sollen kontrolliert werden.

Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuerbetrug wird bekämpft. Es wird schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich eingeführt, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Es wird sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingesetzt (z. B. Reverse-Charge).

Grunderwerbsteuer

Den Ländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung wird das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) genutzt.

Wirtschaftsrecht

  • Die Qualität der Daten im Transparenzregister soll verbessert werden, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Die digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern soll erfolgen. So wird das Datenbankgrundbuch mit dem Transparenzregister verknüpft, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.
  • Die Gründung von Gesellschaften soll erleichtert werden, indem die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorangetrieben wird und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlaubt wird. Die Online-Hauptversammlungen sollen dauerhaft möglich sein und dabei werden die Aktionärsrechte uneingeschränkt gewahrt.

Hinweis: Dies ist ein Auszug der Online-Nachricht aus dem NWB Livefeed. Zur vollständigen Online-Nachricht v. 25.11.2021 „Steuerpolitik | Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025“ loggen Sie sich ein und lesen hier

Den Koalitionsvertrag (178 Seiten) finden Sie hier.

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 v. 24.11.2021 (JT)

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