US-Steuerreform – Don‘t Mess With Taxes
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Die US-Steuerreform vom Dezember 2017 ist ein enorm komplexes Thema. Stark verkürzt haben die USA die Körperschaftsteuer von 35 % auf 21 % gesenkt, gleichzeitig aber einige Gegenmaßnahmen ergriffen, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu erhöhen. Zugleich bremsen die USA klassische grenzüberschreitende Transaktionen, mit denen Unternehmen ihre Steuern bislang mindern konnten, z. B. die Zahlung von Lizenzgebühren an Auslandstochtergesellschaften.
Während einige Aspekte mit deutschen Regelungen vergleichbar sind und insgesamt dem in der OECD und mit den G20 abgestimmten BEPS-Konzept entsprechen, gilt dies nicht für alle Elemente. Diese laufen unter den inzwischen in Fachkreisen bereits bekannten Abkürzungen wie GILTI, FDII oder BEAT. Einzelheiten dazu enthalten die Beiträge der IWB Sonderausgabe.
Was steht auf dem Spiel?
Auch deutsche Unternehmen könnten Teile ihres Geschäfts in die USA verlagern. Anfang April blieb das BMF noch vage und schickte als allgemeine Beurteilung seinen Antworten auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag voraus, „über die rechtlichen und ökonomischen Implikationen der US-Steuerreform k[önne] derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. […] Investitions- und Standortentscheidungen werden von Unternehmen langfristig und unter Einbeziehung diverser Faktoren, unter denen die steuerliche Belastung nur ein Element ist, getroffen.“ Auf die jüngere Anfrage der Grünen antwortete das BMF mit Datum v. 11.5.2018: „Durch die US-Steuerreform könnten Investitionen aus Deutschland in die USA tendenziell steigen, während Investitionen aus den USA nach Deutschland in geringerem Maße zunehmen dürften“ (zu Frage 14).
Nach den jüngsten Zahlen von 2015 sollen über 4.700 US-Unternehmen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen deutscher Unternehmen sein, die zusammen für eine Bilanzsumme von über 530 Mrd. Euro stehen.
Konkrete Ergebnisse erst mit den Regulations des IRS
Das BMF betont mehrfach, die genauen Auswirkungen seien derzeit nicht zu beziffern oder auch nur in ihrer Wirkung konkret vorherzusagen. Dazu müsse man die Ausführungsbestimmungen der US-Steuerbehörde IRS abwarten. Vor diesem Dilemma stehen übrigens nicht nur deutsche Unternehmen und Steuerbehörden, sondern auch Firmen und deren Berater in den USA selbst. Nach Angaben des Wirtschaftsinformationsdienstes Bloomberg waren die Behördenvertreter auf den Steuertagungen und Konferenzen, etwa dem der American Bar Association im Mai, auffällig einsilbig. Auf viele Fragen war die augenscheinlich vorab abgesprochene Antwort: „Wir verstehen, das dies ein Thema ist, und wir arbeiten noch an den Vorschriften.” oder „[…] dies ist noch Gegenstand der Prüfung.“ Durch schmallippige Bemerkungen sollen Spekulationen über die richtige Lesart kontroverser Regelungen also nicht noch angeheizt werden. Immerhin hat der IRS im Mai einen Zeitplan veröffentlicht, der die kommenden Erläuterungen ab dem dritten Quartal 2018 priorisiert und auch schon veröffentlichte Hinweise nachweist (s. hier)
Die USA eine Steueroase?
Das geschäftliche Klima mit den USA wird derzeit rauer. Der Clou wäre es, wenn die USA aufgrund dieser Steuerreform auf der EU-Liste unkooperativer Staaten (Schwarze Liste der „Steueroasen“) landen würden. Denn, so das BMF für die Bundesregierung „bei Erstellung der Liste nicht-kooperativer Drittstaaten wird u. a. das Kriterium des fairen Steuerwettbewerbs geprüft. Für diese Prüfung wird u. a. auch auf die Ergebnisse des FHTP [Anm.: Forum on Harmful Tax Practices der OECD] zum schädlichen Steuerwettbewerb zurückgegriffen. Sollte dieses Gremium die FDII-Regelung mangels Vereinbarkeit mit dem „Nexus-Ansatz“ als „schädlich“ qualifizieren, wäre dies auch für die Liste nicht-kooperativer Staaten relevant.“
Diese Konsequenz erscheint eigentlich unglaublich. Dann wäre der Atlantik nicht tief genug, um die Trennung zwischen der EU und den USA zu markieren – und das gilt dann wohl nicht nur im Bereich der Zölle, des WTO-Rechts und des Steuerrechts.
Während einige Aspekte mit deutschen Regelungen vergleichbar sind und insgesamt dem in der OECD und mit den G20 abgestimmten BEPS-Konzept entsprechen, gilt dies nicht für alle Elemente. Diese laufen unter den inzwischen in Fachkreisen bereits bekannten Abkürzungen wie GILTI, FDII oder BEAT. Einzelheiten dazu enthalten die Beiträge der IWB Sonderausgabe.
- Die Steuerreform 2017 in den USA
- Die US-Steuerreform 2017 im Bereich der Einkommen- und Nachlasssteuer
- Die US-Steuerreform aus der Sicht ausländischer Investoren
Was steht auf dem Spiel?
Auch deutsche Unternehmen könnten Teile ihres Geschäfts in die USA verlagern. Anfang April blieb das BMF noch vage und schickte als allgemeine Beurteilung seinen Antworten auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag voraus, „über die rechtlichen und ökonomischen Implikationen der US-Steuerreform k[önne] derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. […] Investitions- und Standortentscheidungen werden von Unternehmen langfristig und unter Einbeziehung diverser Faktoren, unter denen die steuerliche Belastung nur ein Element ist, getroffen.“ Auf die jüngere Anfrage der Grünen antwortete das BMF mit Datum v. 11.5.2018: „Durch die US-Steuerreform könnten Investitionen aus Deutschland in die USA tendenziell steigen, während Investitionen aus den USA nach Deutschland in geringerem Maße zunehmen dürften“ (zu Frage 14).
Nach den jüngsten Zahlen von 2015 sollen über 4.700 US-Unternehmen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen deutscher Unternehmen sein, die zusammen für eine Bilanzsumme von über 530 Mrd. Euro stehen.
Konkrete Ergebnisse erst mit den Regulations des IRS
Das BMF betont mehrfach, die genauen Auswirkungen seien derzeit nicht zu beziffern oder auch nur in ihrer Wirkung konkret vorherzusagen. Dazu müsse man die Ausführungsbestimmungen der US-Steuerbehörde IRS abwarten. Vor diesem Dilemma stehen übrigens nicht nur deutsche Unternehmen und Steuerbehörden, sondern auch Firmen und deren Berater in den USA selbst. Nach Angaben des Wirtschaftsinformationsdienstes Bloomberg waren die Behördenvertreter auf den Steuertagungen und Konferenzen, etwa dem der American Bar Association im Mai, auffällig einsilbig. Auf viele Fragen war die augenscheinlich vorab abgesprochene Antwort: „Wir verstehen, das dies ein Thema ist, und wir arbeiten noch an den Vorschriften.” oder „[…] dies ist noch Gegenstand der Prüfung.“ Durch schmallippige Bemerkungen sollen Spekulationen über die richtige Lesart kontroverser Regelungen also nicht noch angeheizt werden. Immerhin hat der IRS im Mai einen Zeitplan veröffentlicht, der die kommenden Erläuterungen ab dem dritten Quartal 2018 priorisiert und auch schon veröffentlichte Hinweise nachweist (s. hier)
Die USA eine Steueroase?
Das geschäftliche Klima mit den USA wird derzeit rauer. Der Clou wäre es, wenn die USA aufgrund dieser Steuerreform auf der EU-Liste unkooperativer Staaten (Schwarze Liste der „Steueroasen“) landen würden. Denn, so das BMF für die Bundesregierung „bei Erstellung der Liste nicht-kooperativer Drittstaaten wird u. a. das Kriterium des fairen Steuerwettbewerbs geprüft. Für diese Prüfung wird u. a. auch auf die Ergebnisse des FHTP [Anm.: Forum on Harmful Tax Practices der OECD] zum schädlichen Steuerwettbewerb zurückgegriffen. Sollte dieses Gremium die FDII-Regelung mangels Vereinbarkeit mit dem „Nexus-Ansatz“ als „schädlich“ qualifizieren, wäre dies auch für die Liste nicht-kooperativer Staaten relevant.“
Diese Konsequenz erscheint eigentlich unglaublich. Dann wäre der Atlantik nicht tief genug, um die Trennung zwischen der EU und den USA zu markieren – und das gilt dann wohl nicht nur im Bereich der Zölle, des WTO-Rechts und des Steuerrechts.