Es weihnachtet wieder – steuerliche Aspekte in der Weihnachtszeit

35 €-Grenze für Sachgeschenke: Allein der Geschenkewert ist maßgeblich
Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Dieses Abzugsverbot gilt jedoch nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen. Um eine Steuerbelastung des Geschenkeempfängers zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der Schenkende die Besteuerung des Geschenks – pauschal mit 30 % des Kaufpreises – übernimmt.
Der BFH beurteilt diese Übernahme der Pauschalsteuer als weiteres Geschenk. Ein Betriebsausgabenabzug kommt danach nicht in Betracht, wenn der Wert des Geschenks und die dafür anfallende Pauschalsteuer insgesamt 35 € übersteigen. Allerdings bezieht die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen die Pauschalsteuer bei der Prüfung der 35 €-Freigrenze nicht mit ein, so dass für den Betriebsausgabenabzug weiterhin allein der Geschenkewert maßgeblich ist.

Rückwirkendes Ehegattensplitting durch Hochzeit vor dem Jahresende

Wer noch kurz vor dem Jahreswechsel heiratet, der kann zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings wirkt dann noch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. In einigen Fallkonstellationen kann die Einzelveranlagung allerdings steuerlich vorteilhafter sein als die Zusammenveranlagung.

Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung
Der Winterdienst wird als haushaltsnahe Dienstleistung qualifiziert. Somit können gem. § 35a EStG 20 % der Lohnkosten, die der Steuerpflichtige an Winterdienstleister aufgewendet hat, von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden (maximal 4.000 €/Jahr). Zwar ist der Anwendungsbereich des § 35a EStG vom Grundsatz her auf die räumlichen Grenzen des Haushalts beschränkt. Ein Blick in die Rechtsprechung macht jedoch deutlich, dass auch Aufwendungen, die außerhalb der Grundstücksgrenze beispielsweise auf öffentlichem Grund und Boden erbracht werden, nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein können.

Sie wollen mehr zu den steuerlichen Aspekten in der Weihnachtszeit erfahren? Dann beschenken Sie sich dieses Jahr selbst und bestellen die NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht!

Hier geht´s zur Bestellung

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.