Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär´…

…dann wär´ mein Vater Millionär – so ein altes Sprichwort.

Auch im Steuerrecht spielt das Wörtchen „wenn“ eine besondere Rolle. Stimmen die Voraussetzungen für „wenn“, dann können auch Aufwendungen für einen privaten Sicherheitsdienst oder Bodyguard berücksichtigt werden.

Jetzt stellt sich die Frage: Nur dann, wenn der Vater wie im Sprichwort Millionär ist und deswegen professionellen Schutz braucht?

Im NWB Experten-Blog hat Christoph Iser die Frage aufgegriffen. Lesen Sie in „Bodyguards als außergewöhnliche Belastung“, zu welchen Entgleisungen Vermögen führen kann.

Aber Vorsicht: Der dem Beitrag zugrunde liegende Fall hat das Zeug für einen Krimi der makabren Art! Staunen Sie selbst.

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