„Ordentliche Tax-Compliance-Systeme sind jetzt überall Thema“

Auszug aus einem Interview mit Ministerialdirektor Michael Sell, Abteilungsleiter Steuern im BMF

Ministerialdirektor Michael Sell, 1958 in Mülheim/Ruhr geboren, hat Rechts- und Finanzwissenschaft in Bochum studiert und ein Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule Speyer absolviert. 1989 bis 1992 war er in der Steuerabteilung einer Big-Four-Gesellschaft tätig. 1993 bis 1995 war er Referent „Dienstrecht“ im Bundesministerium der Finanzen, 1996 wechselte er ins Bundeskanzleramt, wo er bis 1998 Referent für Steuerpolitik war, 1999 wurde er dort Referatsleiter und stellvertretender Gruppenleiter, 2005 dann Gruppenleiter, verantwortlich für Steuerpolitik, Bundeshaushalt, föderale Finanzbeziehungen und Finanzmärkte. 2008 wechselte er zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wo er Exekutivdirektor Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung wurde. 2012 ging er als Leiter der Steuerabteilung zurück ins BMF.

Herr Sell, sind Sie zufrieden mit dem Zustand des deutschen Steuerrechts?

Im Grunde genommen: Ja. Wir haben ein Steuerrecht, das die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen abbildet. Wir haben, trotz aller Hinterziehungsfälle, die es leider immer gibt, eine gute und gleichmäßige Steuererhebung. Und wir haben eine funktionierende Verwaltung, die das Steuerrecht rechtskundig umsetzt. Allerdings würde ich mir wünschen, die Kooperation zwischen Bund und Ländern noch weiter zu verbessern, zum Beispiel bei der IT in der Steuerverwaltung.

Sind grundsätzliche Steuerpläne wie die von Paul Kirchhof und der „Bierdeckel“ von Friedrich Merz also endgültig vom Tisch?

Sie spielen in der gegenwärtigen steuerpolitischen Diskussion keine Rolle mehr.

Steuerberater kritisieren, dass z. B. bei Betriebsprüfungen immer härter zugelangt wird, dass der Eindruck entsteht, Mehrergebnisse seien grundsätzlich zu erzielen, dass Steuergestaltungen in die Nähe von Steuerhinterziehung gerückt würden. Sie kritisieren, dass die Grenzen zwischen Steuererhebung und Strafrecht unsauber gezogen würden. Hat sich das Verhältnis des Fiskus zur Wirtschaft verschlechtert?

Ich möchte vorausschicken: Das Bundesfinanzministerium ist nicht für alle Betriebsprüfungen, sondern nur für die begleitende Bundesbetriebsprüfung in Einzelfällen verantwortlich. Im Übrigen prüfen die Landesfinanzbehörden in eigener Zuständigkeit. Aber das, was Sie berichten, wird auch von anderen Seiten an uns herangetragen. Allerdings darf man, wenn man das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung betrachtet, auch nicht vergessen, dass wir bislang über 100.000 Selbstanzeigen hatten, die im Zusammenhang mit den CD-Käufen erfolgten. Zugleich haben wir echte Mehrergebnisse durch Betriebsprüfungen in Milliardenhöhe erzielt, die nicht allein aus Verschiebungen von einem Kalenderjahr ins nächste herrühren. Ich bin überzeugt, dass eine kooperative Betriebsprüfung Vorteile für alle Seiten bietet.

Welchen Beitrag schreiben Sie dem Berufsstand der Steuerberater am Funktionieren des deutschen Steuerwesens zu? Die Europäische Kommission schaut ja immer wieder mit wenig Sympathie auf die Verfassung des Berufsstands …

Der Berufsstand der Steuerberater ist für eine funktionierende Steuererhebung und -verwaltung unabdingbar. Wir haben mit unserem System gute Erfahrungen gemacht. Sie helfen dem Gewerbetreibenden, dem Handwerker bei der Einrichtung der Buchhaltung, sie führen deren Bücher, machen den Lohn und den Jahresabschluss. Wenn das dort nicht in der gewohnten Steuerberater-Qualität aufgearbeitet würde, wenn man alle diese kleinen und mittleren Unternehmen sich selbst überlassen würde, dann wäre die Qualität der Steuererklärungen schlechter als heute. Ohne Steuerberater würde unser System nicht so gut funktionieren.

Das Gespräch führten Till Mansmann, StBMag, und René Bender, JUVE-Verlag.

Den gesamten Text (aus StBMag 12/2016, S. 20) können Sie hier in der NWB Datenbank lesen.

 

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