Basiszinssätze für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10
Als Vorgabe des IDW (IDW FN 11/2008 sowie IDW FN 8/2013) sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden. Zur Schätzung der Zerobond-Zinssätze wird aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank oder Europäischen Zentralbank ermittelten Parameter der Zinsstrukturkurve nach der Svensson-Methode zurückgegriffen.
Der Herleitung des Basiszinses liegen folgende Annahmen zugrunde:
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Durchschnittsbetrachtung der drei Monate vor dem Referenzmonat;
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Ableitung der Zinssätze von hypothetischen Zerobonds nach der Svensson-Methode für Restlaufzeiten von ein bis 30 Jahren; für die über 30 Jahre hinausgehende Schätzung der Zerobond-Zinssätze kann der ermittelte Zerobond-Zinssatz mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren als nachhaltiger Schätzwert angesetzt werden;
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Finanzieller Überschuss im Startmonat in Höhe von 101 Geldeinheiten;
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laut Empfehlung des FAUB vom sollten Basiszinssätze von unter 1,00 % aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus auf 1/10-Prozentpunkte gerundet werden. Basiszinssätze von über 1,00 % werden weiterhin auf 1/4 %-Punkte gerundet;
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die angenommene Steigerungsrate der finanziellen Überschüsse liegt derzeit bei 0,00 %.
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Aufgrund der idealtypischen Ableitung (finanzieller Überschuss, jährliches Wachstum), stellt der abgeleitete Basiszins nur eine Näherungslösung für spezifische Bewertungsfälle dar.
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