Corona-Finanzhilfen und wann eine Rückzahlung droht
In der Praxis sorgt insbesondere der zu beachtende beihilferechtliche Rahmen bei der Beantragung und Bewilligung von Corona-Hilfen für erhebliche Irritation. Zwar hatte das BMWi in seinen FAQ von Anfang an mitgeteilt, dass die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten seien. Nicht klargestellt wurde hingegen, welche Obergrenzen im Einzelnen gelten. Daraus resultieren sowohl für die Unternehmen als auch für deren Berater erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Beantragung von Corona-Finanzhilfen und etwaigen Rückzahlungsrisiken. Mittlerweile existieren gesonderte FAQ vom BMWi zu Beihilferegelungen für alle Corona-Hilfen (Stand: 3.3.2021).
Sollte sich im Anschluss herausstellen, dass eine bewilligte Finanzhilfe den zulässigen Höchstbetrag bzw. Fördersatz überschreitet, ist eine Korrektur im Rahmen der Schlussabrechnung vorzunehmen und ein zu viel gezahlter Betrag zurückzuzahlen. In der Schlussrechnung, die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu erstellen ist, wird die tatsächliche Länge des Leistungszeitraums, der Vergleichsumsatz sowie der tatsächlich erzielte Umsatz bestätigt und die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen aufgeführt.
Wird ein Empfänger einer Corona-Finanzhilfe nicht tätig und zahlt ggf. zu viel erhaltene Gelder nicht zurück, kann dies weitreichende Folgen haben und neben der eigentlichen Rückforderung der Beihilfe auch eine Verzinsung und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In dem aktuellen Beitrag von Prof. Dr. Ralf Jahn, Corona-Finanzhilfen und deren Rückzahlung, der in der NWB Sanieren 2/2021 am 23.3.2021 erscheinen wird, werden die Prüfpflichten und Risiken von Antragstellern und deren Beratern beleuchtet.
Corona-Hilfen: Beihilferechtliche Prüfung – Checkliste mit Berechnung
Darüber hinaus finden Sie in der NWB Datenbank eine aktuelle Arbeitshilfe in Form eines Excel-Tools von Olaf Stein. Dieses Excel-Tool berücksichtigt bereits die FAQ des BMWi mit Stand 3.3.2021 und hilft Ihnen bei der Überprüfung, ob und in welcher Höhe gewährte Corona-Finanzhilfen die beihilferechtlichen Grenzen überschreiten und mit einer Rückzahlungspflicht zu rechnen ist.
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