Strategien zum Vermögenserhalt für Unternehmen und Familien

Der nachhaltige Vermögenserhalt wird für Unternehmer und Familien immer wichtiger. Dabei wird aus dem Ziel der langfristigen Vermögenserhaltung nicht selten ein familiärer Zankapfel. Denn Geld ist fast immer ein sensibles Thema. Es gilt, die Vorstellungen des Erblassers zu verwirklichen, die Vorstellungen der Erben nach Möglichkeit zu berücksichtigen, rechtliche Gegebenheiten im Blick zu haben und steuerliche Stolpersteine zu erkennen.

Herausforderungen für den Berater
Die fachlichen Herausforderungen des Beraters in diesem Bereich sind dementsprechend vielfältig, erstrecken sich über ein breites Wissensspektrum und sind zunehmend komplexer und interdisziplinärer geworden. Schließlich geht es beim Vermögenserhalt nicht primär um das Vermeiden von Steuern. Vielmehr soll das Vermögen geschützt sein vor Zugriffen von z. B. Gläubigern, Ex-Ehegatten, Pflichtteilsberechtigten sowie strukturiert auf die nächste Generation übertragen werden. Stiftungen, die zu diesem Zweck errichtet wurden, sollen vom Erblasser gewünschte Ziele verfolgen, aber gleichzeitig wettbewerbsfähig und wandlungsfähig genug aufgestellt sein, um auch in der Zukunft unter geänderten Bedingungen ihren Aufgaben und Zielen nachkommen zu können.
Und das alles – womit wir wieder beim Thema Steuern wären – unter steuerlich optimierten Rahmenbedingungen.

Ziele Ihrer Mandanten
Typische Ziele Ihrer Mandanten beim Thema Vermögenserhalt sind meist:
  • Vermögenserhalt über mehrere Generationen,
  • familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Vermögensschutz,
  • wirtschaftlich und steuerlich optimale Ausgestaltung von Nachfolgeregelungen,
  • Vermögenserhalt durch lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten – inkl. Absicherung durch Widerrufsklauseln bei Schenkungen,
  • Absicherung des Einflusses auf das Familienunternehmen, z. B. durch Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen.

Rechtzeitig handeln
Es gilt, frühzeitig die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Denn alle Maßnahmen zum Schutz des Vermögens können nur im Vorfeld getroffen werden. Und dabei ist es unerheblich, ob es um einen Haftungsfall geht, die drohende Insolvenz des Familienunternehmens, die Scheidung oder einen Erbfall. Die Devise lautet in allen Fällen: Rechtzeitig handeln.

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