Kreditsicherheiten: So viel wie nötig – so wenig wie möglich!

Banken haben die Pflicht, Kredite abzusichern, denn sie verleihen überwiegend das Geld ihrer Kunden und müssen dafür haften. Kreditsicherheiten „müssen“ also sein – auch wenn Ihre Mandanten als Kreditnehmer dies hin und wieder beklagen.

Welche Sicherungsinstrumente gibt es?

Als Sicherheiten eignen sich grundsätzlich Bürgschaften und andere Personensicherheiten, Grundschulden und Hypotheken, Abtretungen bzw. Zessionen sowie Sicherungsübereignungen und Verpfändungen. Für Sie als Berater ist es dabei insbesondere wichtig, Übersicherungen Ihrer Mandanten zu vermeiden. Befolgen Sie den Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Denn Ihre Mandanten erschweren sich durch Übersicherungen künftige Finanzierungen – oder machen sie gar unmöglich, wenn Sicherheiten später unter Umständen an anderer Stelle fehlen. Daher sollten Sie u. a. einen Sicherheitenspiegel zu Hilfe nehmen, ein oft unterschätztes Werkzeug für alle Kreditverhandlungen.

Darauf sollten Sie bei Bürgschaften achten

Auf was Sie insbesondere bei Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen Sicherheiten wie Patronatserklärung, Schuldbeitritt, Garantie und Schuldübernahme achten sollten, erfahren Sie im ersten Teil der Beitragsreihe „Kredite sinnvoll absichern“ von Martin Dieter Herke in NWB Betriebswirtschaftliche Beratung (NWB-BB) 4/2018. Dabei geht es neben Besonderheiten, Eignung und Bewertung auch um Haftungsfragen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen einer Bürgschaft an einem Praxisbeispiel verdeutlicht.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag


NWB Betriebswirtschaftliche Beratung

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.