Steine statt Brot? - Der Kauf einer Kanzlei will wohl überlegt sein
Die Kaufentscheidung konnte ihr niemand abnehmen. Dabei hörte Steuerberaterin Melanie Fix eher zufällig die Klage eines Kollegen ihres Vaters. Der Betriebsprüfer bedauerte die Situation einer älteren Steuerberaterin, die bisher niemand gefunden hätte, ihre Kanzlei zu übernehmen – für die drei Mitarbeiter und die Mandanten keine schöne Situation. Es blieb auch nicht mehr viel Zeit, einen geeigneten Nachfolger zu finden, denn die Steuerberaterin war bereits Mitte 70. Ihr war klar, dass sie ihre Kanzlei nicht mehr lange weiterführen konnte, andererseits wollte sie aber auch nicht an irgendjemand verkaufen. Kollegin Fix wiederum war zwei Generationen jünger, hatte gerade erfolgreich die Steuerberaterprüfung absolviert und wollte selbstständig arbeiten.
Die junge Steuerberaterin überlegte lange und wog die Risiken ab: Der Altersunterschied schien gewaltig, außerdem führte die bisherige Inhaberin ihre Kanzlei seit fast vierzig Jahren. Dennoch entschied sich Fix, einen Termin zu vereinbaren. „Ich hatte eine Stunde dafür eingeplant, daraus wurden fünf. Und in dieser Zeit haben wir vielleicht fünf Minuten über die Kanzlei gesprochen“, sagt die Steuerberaterin, die betont, wie wichtig unabhängig vom Altersunterschied das gegenseitige Verständnis zwischen abgebendem Steuerberater und möglichem Käufer sei. Fix übernahm schließlich die Kanzlei. Doch eines war ihr von Anfang an auch klar: Die Übernahme konnte aufgrund des Altersunterschiedes und des damit verbundenen langjährigen Kanzleiführungsstiles nur die Basis für einen Neuaufbau sein.
Eine Kanzleiübernahme mit zwei Generationen Altersunterschied zwischen Verkäufer und Käufer ist sicher ein Extrembeispiel, jedoch kein Einzelfall. Die Abgabe alter und sehr alter Kanzleien ist bei Steuerberatern verbreiteter, als man annehmen könnte. Die meisten Steuerberater beginnen zwar ab einem Alter von 55 Jahren nach einem Nachfolger Ausschau zu halten, erzählt Kanzleiberater Jochen Muth. 15 bis 20 Prozent der Verkäufer jedoch, so schätzt er, verkaufen erst, wenn sie 65 Jahre oder älter sind: „Früher gibt kaum jemand seine Kanzlei ab“, so Muth, es sei denn, er will sich verändern, beispielsweise, um in die Industrie zu gehen. „Mit Sicherheit verkaufen 80 Prozent der Inhaber erst, wenn sie am Limit sind, wenn sie keine andere Wahl haben“, bestätigt auch die Münchner Kanzleiberaterin Susanne Pannenbäcker. Allein in Bayern, zeigen die Zahlen des Institutes der freien Berufe, sind derzeit 25 Prozent der Kanzleiinhaber älter als 61 Jahre.
Wer zu spät verkauft, mindert den Kanzleiwert
Wer zu lange mit dem Verkauf wartet, bringt sich jedoch selbst um die Früchte seiner jahrelangen Arbeit. Er muss nicht gleich sein Kanzleischild abschrauben, aber eine Kanzlei erst dann zu verkaufen, wenn sie ihren wirtschaftlichen Zenit bereits überschritten hat, mindert ihren Verkaufswert um „bis zu 10 Prozent“, schätzt Muth aus seiner 18-jährigen Praxiserfahrung als Kanzleivermittler. Das wollen die meisten Steuerberater allerdings nicht einsehen, weiß Kanzleiberater Klaus P. Knorr. Oft überschlagen ältere Steuerberater einfach nur den Umsatz und multiplizieren ihn mit einem Faktor von 90 bis 120 Prozent. Von dieser Vorstellung des Kaufpreises müssen sie allerdings meist 20 bis 30 Prozent abziehen, so Pannenbäcker.
Zu welchem Preis eine alte Kanzlei noch verkaufbar ist, hängt entscheidend von der vermuteten Werthaltigkeit der Mandate ab. Da ältere Mandanten ohne Nachfolger deutlich abgewertet werden, gibt es für diesen Mandantenstamm separate Regeln im Kaufvertrag, beispielsweise die Zahlung des Kaufpreises in jährlichen Teilbeträgen – je nachdem, ob der Mandant bleibt oder nicht. In Ermanglung fester Prozentwerte von Wertminderung liegt der Abschlag von Mandaten, deren Inhaber die 70 überschritten habe, oft zwischen 40 bis 50 Prozent, so die Beraterin: „Noch ältere Mandate kann man fast nicht berücksichtigen.“ Auch für große bis sehr große Mandate müssen Risikoabschläge berechnet werden. Die Großmandate tragen zwar viel zum Umsatz bei, doch bricht auch nur eines weg, kann es mitunter zu einem Umsatzverlust von bis zu 40 Prozent kommen.
Den Kaufpreis deutlich drücken können neben den Mandaten aber auch das Alter der Mitarbeiter und die Geschäftsausstattung. Vielerorts ist auch das Honorarniveau niedrig, berichtet Knorr: „Dies kann natürlich vom Käufer als Chance gesehen werden. Allerdings wird er diese Chance nicht bezahlen, da er ja die Anpassung stemmen muss.“
Alte Praxen verkaufen sich dennoch
Eine überalterte Kanzlei zu verkaufen ist sehr schwierig, weiß die Kanzleiberaterin Pannenbäcker. Denn letztlich stellt sich die Frage: Welchen Wert ist ein potenzieller Käufer bereit zu zahlen und darüber hinaus auch in der Lage, diesen Wert aus den zukünftigen Erträgen zu finanzieren? „Bei einer überalterten Kanzlei wird das für gewöhnlich sehr schwer“, so die Münchner Beraterin.
Dennoch lassen sich auch alte und überalterte Praxen durchaus verkaufen. Der Preis sei schließlich Verhandlungssache und Kaufinteressenten gäbe es immer, weiß Muth. Statistisch betrachtet konkurrieren zehn Bewerber um eine Praxis. Allerdings spielt dabei auch die Ausrichtung eine wichtige Rolle: Eine allgemeine Kanzlei lässt sich leichter verkaufen als eine spezialisierte. Hat sich der Verkäufer beispielsweise auf Landwirte konzentriert, muss der potenzielle Käufer sich mit diesem Klientel auch auskennen. Folglich wird es schwieriger, sie zu verkaufen, so der Berater.
Der mögliche Vorteil: ein niedriger Kaufpreis
Wer mit dem Gedanken spielt, eine ältere Kanzlei zu erwerben, sollte die Sache gründlich bedenken. Grundsätzlich empfehlen Kanzleiberater wie Knorr einen Kauf, denn immerhin erzielt der Käufer sofort Umsatz, sein Grundgeschäft ist gesichert und er kann sich augenblicklich der Akquise neuer Mandanten widmen. „Am Ende muss es sich rechnen“, resümiert Knorr. Manche Steuerberater kaufen erst ab einer bestimmten Rendite. Doch letztlich könne das nur jeder Kaufinteressierte für sich beantworten, denkt der Berater, denn dies sei abhängig davon, welches Ergebnis ein Käufer in fünf bis zehn Jahren erreichen möchte und wie hoch der Kaufpreis der alten Kanzlei noch ist. Denn darin besteht der mögliche Vorteil einer älteren Kanzlei: Ein deutlich niedrigerer Kaufpreis im Vergleich zu einer modernen Kanzlei.
Vorsicht Überalterung
Auf der anderen Seite ist große Vorsicht geboten. Sind Mitarbeiter, Mandanten und Technik mit dem Verkäufer gealtert, erwartet einen jüngeren Steuerberater nicht nur eine hohe finanzielle Belastung, sondern auch eine Menge Arbeit. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf den Mitarbeitern liegen. Sie sind das allerwichtigste, denn sie sind nicht nur das Bindeglied zwischen den Mandanten und dem neuen Inhaber, sie sind auch der Garant der Zukunft. Mit ihnen möchte ein jüngerer Steuerberater Kurs auf eine moderne Kanzlei nehmen. Diesen Kurs sollten die Mitarbeiter mitgehen können. Stehen diese jedoch kurz vor der Rente, wird es schwer. Ältere Mandate und veraltete Technik lassen sich in den Kaufpreis einrechnen, nicht jedoch Mitarbeiter, die kurz vor dem Ruhestand stehen.
Dieser Fall tritt in der Praxis zum Glück selten auf. Fix beispielsweise konnte bei ihrer Kanzleiübernahme auf vier Mitarbeiter zählen. Sie waren zwar alle älter als die junge Steuerberaterin, jedoch noch längst nicht im Vorruhestand, sondern im Alter zwischen Anfang vierzig und Anfang fünfzig. Die junge Beraterin und die Mitarbeiter fanden hier schnell zueinander. Mit Vorteilen für beide Seiten: Die Mitarbeiter brachten dank Fix ihr Fachwissen auf den neuesten Stand und behielten ihren Arbeitsplatz. Hingegen vermittelte der Verbleib der Mitarbeiter der jungen Steuerberaterin die nötige Sicherheit für ihre gekauften Mandate, da die Mitarbeiter die Mandanten schon lange kannten. Das nutzte ihr besonders in den überleitenden Gesprächen, denn für die Mandanten blieben die Ansprechpartner gleich.
Steuerberater Knut Kroner hingegen musste bereits kurz nach der Übernahme einer älteren Kanzlei, deren Inhaber zwischen 60 und 65 Jahren zählte, eine Mitarbeiterin ersetzen. Dies geschah jedoch nicht altersbedingt, sondern aufgrund von Schwangerschaft. Zu den übernommenen Mitarbeitern zählten außerdem die Ehefrau des Altinhabers in einem ähnlichen Alter sowie eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft in mittlerem Alter. Fünf Jahre später arbeiten in der Bad Vilbeler Kanzlei neben dem neuen Inhaber jedoch noch immer der Altinhaber auf freiberuflicher Basis, seine Ehefrau sowie zwei Mitarbeiter mit.
Auch Steuerberater Werner Sulzinger hatte Glück mit seinen übernommenen Mitarbeitern. Der Altinhaber der Tegernseer Kanzlei zählte zum Zeitpunkt des Verkaufs zwar schon 68 Jahre, doch seine Mitarbeiter waren deutlich jünger. Als Sulzinger die Kanzlei übernahm, gehörten ihr vier Teilzeit- und ein Vollzeitmitarbeiter im Alter zwischen 30 und etwa 55 Jahren an. Obwohl sie gut miteinander auskamen, wechselte die Vollzeitkraft und jüngste Mitarbeiterin aufgrund der vielen Veränderungen bereits nach einem Jahr zu einem anderen Arbeitgeber. Die Vollzeitstelle konnte der Steuerberater jedoch sofort wieder besetzen. Um eine weitere geeignete Mitarbeiterin zu finden, benötigte er allerdings ein halbes Jahr. Die übrigen Mitarbeiter im mittleren Berufsalter gehören noch heute zur Kanzlei.
Die Bedeutung der Mitarbeiter
Die Bedeutung des Alters der Mitarbeiter betonen auch die Kanzleiberater. „Da muss ein Käufer schon genau hinschauen, wie lange sie der Kanzlei noch zur Verfügung stehen“, sagt
Muth. Aufgrund der Bindung an die Mandanten sollte man jedoch auf ältere Mitarbeiter keinesfalls verzichten. Allerdings empfiehlt der Berater, sollte ein Käufer in solchen Fällen möglichst bald dafür sorgen, dass auch jüngere Fachkräfte eingestellt werden, um einen gleitenden Übergang zu erreichen. Die Übernahme aller Mitarbeiter ist nicht nur wegen der Bindung an die Mandanten wichtig, sondern auch wegen der Kenntnis aller Abläufe in der Kanzlei, ergänzt Pannenbäcker. Zudem seien Mitarbeiter von Altkanzleien in der Regel zwar meist mit dem Inhaber gealtert, doch sehr versiert in Buchhaltung und Jahresabschlüssen. Nur ihre Arbeitsweise gehe oft nicht konform mit der eines jungen Beraters. Darauf müsse man sich als Käufer einstellen. „Ein neuer Chef“, rät Knorr daher, „lässt am besten seine neuen Mitarbeiter in Ruhe weiterarbeiten und setzt neue Dinge allmählich, mit Gefühl und gemeinsam um.“ Dann bleiben auch die Mitarbeiter, denkt der Kanzleivermittler: „Es dreht sich immer um die Frage, wie geht man miteinander um.“
Viele ältere Mandate
Ältere Mandate wiederum lassen sich in den Kaufpreis einrechnen. Da ältere Kanzleien häufig das klassische Geschäft abdecken und selten betriebswirtschaftlich beraten, finden sich in ihrer Struktur meist kleine Betriebe und viele, auch vermögende, Privatpersonen, unglücklicherweise oft im Alter des Kanzleiinhabers, sagt Pannenbäcker. „Nach meinen Erfahrungen“, ergänzt Muth, „sind die Mandanten mit ihrem Steuerberater älter geworden oder es erfolgte bereits ein Generationswechsel, wobei die Tochter oder der Sohn dem gewohnten Steuerberater ebenfalls wieder das Vertrauen schenken. Das Verhältnis ist gewöhnlich 50:50.“
Ein potenzieller Käufer sollte sich daher in ersten Gesprächen einen Überblick über das Alter der Mandate verschaffen. Bei Interesse empfiehlt Pannenbäcker, trotz anonymisierter
Mandantenlisten auf einer weiteren Aufsplittung der Daten zu bestehen, um einzelne Mandate stichprobenartig genau prüfen zu können. „Wer einen alten Mandantenstamm kauft, muss sich darüber im Klaren sein, dass er vielleicht noch vier bis fünf Jahre einen guten Umsatz erzielen kann, sich jedoch auch bewusst machen, dass es nicht ewig so weiterläuft“, betont Pannenbäcker.
Mandanten bleiben trotz Generationswechsel
Das Risiko von Mandatsabgängen im Verlauf der Übernahme wiederum hängt wenig mit dem Alter der Mandate zusammen. Ältere Mandanten bleiben in der Regel auch einem jüngeren Steuerberater treu. „Ist der Senior sehr alt und es kommt ein junger Steuerberater, atmen die Mandanten mitunter auf und nehmen das positiv wahr“, weiß Knorr.
Entscheidend hierfür ist das Verständnis von Alt- und Neuinhaber: „Führt der Altinhaber den Neuinhaber gemeinsam ein, brechen sehr wenig Mandate weg“, sagt Pannenbäcker, die auf eine Mandatsabgangsrate von unter fünf Prozent bei den von ihr betreuten Übernahmen verweist. Erfolge jedoch keine Überleitung, zumindest für einige Monate, habe ein Käufer schlechte Karten, könne es unter Umständen sogar zu einer Rückabwicklung kommen. „Das wäre eine Katastrophe“, so die Beraterin. Mitunter kann ein Verkäufer aber auch nicht mehr überleitend mitarbeiten, mit dem Alter steigt nun einmal das Krankheitsrisiko.
Mandatsabgänge nach Übernahmen liegen maximal im Bereich zwischen acht bis zehn Prozent, schätzt Muth. Ganz vermeiden lassen sie sich allerdings nicht, denn manche Mandanten sind nun einmal an den Berater gebunden und daher eigentlich unverkäuflich, insbesondere Mandanten aus dem Freundes-, Familien- oder Verwandtenkreis. Verkäufern empfiehlt der Berater deshalb, diese Mandate ganz aus dem Preis herauszunehmen.
Die Praxisbeispiele stützen diese Einschätzungen. „Die Hälfte meiner übernommenen Mandate waren vor der Übergabe über 50 Jahre alt, einige auch über 60 und 70 Jahre. Nahezu alle sind geblieben“, sagt Fix, die als junge Käuferin teilweise jünger als die Nachfolger alteingesessener Unternehmer war. Die junge Steuerberaterin wurde jedoch aufmerksam beobachtet und musste ihre Vorschläge mitunter wiederholt unterbreiten. Ihr Lieblingssatz aus den Mandantengesprächen im ersten Jahr nach der Übernahme lautete: „Bei Frau Deurer war das aber nicht so.“ Je höher das Alter der Mandanten, so ihre Erfahrung, desto schwerer fällt die Akzeptanz der Ratschläge von jungen Beratern.
Dass einige Mandanten gehen, war Kroner von Anfang an klar. Die Ursachen vermutet er in der persönlichen Bindung zu seinem Vorgänger. Unzufrieden sei er darum nicht gewesen, erzielte er doch im ersten Jahr nach der Übernahme reale 90 Prozent vom letzten Umsatz des Verkäufers. Dieser Wert blieb im Durchschnitt einige Jahre lang stabil, inzwischen erreicht er höhere Umsätze mit der erworbenen Kanzlei. Allerdings sei der Arbeits- und Zeitaufwand im Jahr der Übernahme schon sehr hoch, betont der Steuerberater: „Jedes Mandat ist gewissermaßen ein Neumandat und braucht etwa 30 Prozent mehr Zeit.“
Auch Sulzinger verlor nur wenige Mandate. „Eigentlich wechselten nur kleine Mandanten, die weiter wegzogen, und ein größeres, weil zwei Firmen zusammengelegt wurden. Da
brauchte es nicht länger zwei Berater“, erinnert sich der Steuerberater, der alle Großmandate zeitnah mit dem Altinhaber besuchte. Die übrigen Mandate, geschätzt etwa 80 Prozent, traf er persönlich im Verlauf des ersten Jahres. Künftig würde er jedoch immer aufpassen, dass auch alle größeren Mandate über den Steuerberaterwechsel Bescheid wissen. „Wir haben Rundschreiben an alle Mandanten verschickt, nur nicht an die Großen, weil wir sie innerhalb von zwei Wochen besuchen wollten. Teilweise wussten diese aber schon von anderen über den Wechsel, auch weil sich einige Besuche verzögerten.“
Technik, Räume und Organisation
Neben Mitarbeitern und Mandanten muss der potenzielle Käufer einer älteren Kanzlei auch auf Räumlichkeiten, Lage und Technik achten. Denn nicht immer kann er einfach andere Räume mieten oder die Kanzlei um einige Kilometer verlegen. Bei der Technik wiederum wäre es von Vorteil, wenn er nicht komplett neu investieren müsste und die Mitarbeiter bereits mit einer Software arbeiten, die der Käufer favorisiert.
Die Realität sieht freilich anders aus. Ohne Investitionen ist die Übernahme einer älteren Kanzlei selten zu bewerkstelligen. „Ich habe in den ersten zwei Jahren viel in die Kanzlei investiert, Technik und Büroausstattung komplett ausgetauscht. Die gesamte EDV, die Schränke und Schreibtische“, sagt Fix. Noch heute hört sie die Stimme ihrer Vorgängerin: „Das ist doch aber alles noch gut.“ Kroner hingegen musste die Technik nicht austauschen. Die Kanzlei arbeitete bereits mit Datev-Programmen, er erweiterte lediglich die Software um einige Module. Jedoch führte er erstmals eine Vernetzung der Rechner ein, renovierte die Räumlichkeiten und investierte in neue Büromöbel.
Auch Sulzinger hatte Glück mit der Technik und traf – abgesehen von der Führung der Dauerunterlagen, beispielsweise den Vertragsunterlagen bei kleinen und mittleren Mandaten –
auf aktuelle Strukturen. Dennoch musste er gleich nach der Übernahme die Software wechseln, denn die übernommene Kanzlei war lediglich ein neuer Standort. Da am Hauptstandort
mit anderen Programmen gearbeitet wurde, blieb ihm nichts anderes übrig, als die Programme zu vereinheitlichen, um eine problemlose Zusammenarbeit der beiden Standorte zu erreichen und Synergien nutzen zu können.
Kaum Investitionen im Alter
Ältere Berater, die ihre Kanzlei abgeben wollen, investieren – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Allgemeinen nicht mehr in ihr Inventar, wissen die Kanzleiberater. „Die Technik ist oft veraltet“, weiß Muth, „trotz aktueller Lizenzen“. In der Regel können jüngere Käufer etwa 50 Prozent der Hardware nutzen, schätzt Pannenbäcker. Oft sitzen die Mitarbeiter älterer Kanzleien auch vor kleinen Bildschirmen.
„Was 10 Jahre gut war, hält auch noch 10 Jahre, denken ältere Steuerberater“, ergänzt Knorr, der einen 77-jährigen Berufsträger kennt, der seine Rechnungen noch mit der Schreibmaschine erstellt. Zugleich sind dem Kanzleiberater aber auch tolle Ausnahmen von älteren Inhabern bekannt, deren Technik den neuesten Stand abbildet. „Wenn die Kanzlei über jüngere Mitarbeiter verfügt“, so Knorr, „überlässt der Chef häufig jüngeren Mitarbeitern die Kanzleiorganisation und folgt ihren Vorschlägen.“
Nicht nur die Technik, auch die Räume älterer Steuerberater sind meist renovierungsbedürftig und oft wenig attraktiv für Erweiterungen. Der komplette Austausch von Mobiliar und
überalterter Hardware führt dabei nicht selten zum Streit, weiß Pannenbäcker, da der Altinhaber gewöhnlich von einer Übernahme aller Gegenstände ausgeht. Deshalb sollte eine vollständige Inventarliste unbedingt Bestandteil des Kaufvertrages sein. Wer gleich neue Räume anmietet, muss wiederum mit dem Wechsel von Mandanten rechnen. In geringer Anzahl passiert das, sagt Muth. Ein wichtiger Faktor sind auch Parkplätze, fügt der Berater hinzu: „Gerade ältere Mandanten sind es gewohnt, vor der Kanzlei zu parken.“
Kaufen oder nicht kaufen
Mitarbeiter, Mandanten, Technik, Räume: Der potentielle Käufer einer älteren Kanzlei muss all diese Faktoren gut abwägen und bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen. Fix würde, stünde sie noch einmal vor der Wahl, allerdings lieber eine jüngere Kanzlei übernehmen, wie sie freimütig einräumt. Denn auch finanziell zeigte ihr die gelungene Übernahme Grenzen auf, obwohl sie sich im Preis einigen konnte. „Bei jüngeren Kanzleien“, sagt sie, „braucht man nur langsam zu investieren und nicht wie bei einer alten sofort.“ Die Folge: Der Ertrag muss nicht sogleich für die Tilgung der Investitionen eingesetzt werden. Ein günstiger Kaufpreis gleicht das nicht unbedingt aus. Denn irgendwann „erreichen Sie einen Punkt, wo Sie mit einem älteren Steuerberater nicht weiter über den Preis reden können, weil er die Kanzlei als sein Lebenswerk betrachtet“, so Fix.
Kroner wiederum ist mit seiner Übernahme weitgehend zufrieden, konnte er sich doch in allen Punkten mit dem Altinhaber, der auch weiter in der Kanzlei mitarbeitet, einigen. Nur die nach der Übernahme rasch notwendig gewordene Schwangerschaftsvertretung hätte er gern mit mehr Zeit organisiert. Bei einem erneuten Kauf würde er zudem mehr auf das Datum achten. Denn bei einer Übernahme zum Halbjahr oder zum ersten April hat ein Steuerberater weniger Arbeit als am Jahresanfang und bereits viele Fälle abgeschlossen, was Rückständen entgegenwirkt.
Auch Sulzinger würde wahrscheinlich noch einmal eine alte Kanzlei kaufen. Jedoch, denkt er, wäre eine Strafklausel im Kaufvertrag sinnvoll. Denn im Nachhinein fehlten ihm 80 Prozent der alten Unterlagen, die ohnehin schlecht geführt waren. Die Wiederaufbereitung kostete ihn sehr viel Zeit. Außerdem rechnete der alte Berater im Unterschied zu Sulzinger streng nach Zeitgebühr und teilweise jeden Anruf ab. Da er zugleich exzessiv arbeitete, erhöhte diese Art der Abrechnung den Umsatz und damit den Kaufpreis der Kanzlei. „Den Zusammenhang zwischen Umsatz, Abrechnung und Arbeitsvolumen würde ich bei einem Neukauf mehr hinterfragen“, fasst der Steuerberater seine Erfahrungen zusammen. Seine neuen Mandanten dankten es ihm auf ihre Art. Denn diejenigen, die wegen der strengen Abrechnungspraxis eigentlich wechseln wollten, blieben bei ihm.
Autor: Olaf Schlippe
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