Kryptowährungen: Lohnt sich die Beschäftigung mit dem digitalen Geld?

Was sind Kryptowährungen? Lohnt es sich als Unternehmen oder Privatanleger in Bitcoin zu investieren? Wie funktioniert das Investment in Bitcoin, Ether, Dogecoin und Co. überhaupt? Und wie müssen Kauf, Verkauf und Gewinne durch Kryptowährungen dokumentiert werden?

Spätestens seitdem die Bitcoin, die mit Abstand bekannteste Kryptowährung, seit Ende 2020 zu immer neuen Höhenflügen und historischen Kursmarken ansetzte, beschäftigen sich Unternehmen wie Privatanleger gleichermaßen mit der Thematik – und haben viele offene Fragen. Bei den meisten Steuerberatern sieht der Kenntnisstand kaum besser aus. Das ist ein ärgerliches Versäumnis und Chance zugleich.

Mandanten werben: Know-how im Bereich Kryptowährungen als Alleinstellungsmerkmal

Spätestens seit weltbekannte Unternehmer wie Elon Musk offen für Kryptowährungen werben und einige große Unternehmen Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, steigt das digitale Geld auch hierzulande in der Bekanntheit. Zumal die extremen Kursgewinne in jüngster Zeit bei privaten wie gewerblichen Anlegern Begehrlichkeiten wecken. Noch nie war das Interesse an Bitcoins so stark wie heute. Und noch nie war der Hunger auf Informationen, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, so groß. Für Steuerberater, die gewillt sind, sich in die Thematik einzuarbeiten, ist das eine exzellente Gelegenheit, neue Mandanten anzuwerben. Immerhin ist der allgemeine Kenntnisstand zu Kryptowährungen auch in der Steuerberaterbranche derzeit noch überschaubar. Zumal das digitale Geld steuerlich aktuell so manche Unschärfen mit sich bringt. Kanzleien, die hier fundiert beraten können, haben es daher (noch!) besonders leicht neue Mandaten zu gewinnen.

Doch schon jetzt ist klar: Bitcoin und Co. werden auf absehbare Zeit nicht verschwinden. Und mit wachsendem Interesse wird für Steuerberater auch die brancheninterne Konkurrenz größer. Das heißt auch: Selbst für Kanzleien, die derzeit am Limit ihrer Kapazitäten arbeiten, empfiehlt sich schon jetzt eine Auseinandersetzungen mit Kryptowährungen. Denn wenn langjährige Mandanten beginnen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, ist es für die beratende Kanzleien oftmals schon zu spät, entsprechendes Know-how zu erwerben. Im schlimmsten Fall zieht der betreffende Mandant dann einfach zur nächsten Kanzlei weiter.

Kenntnisse über Bitcoin und Co. fürs Recruiting nutzen

Kanzleien, die sich mit Kryptowährungen auskennen, haben auch fürs Recruiting einen Trumpf im Ärmel. Gerade junge Nachwuchskräfte haben oftmals ein starkes Interesse an Kryptowährungen – und womöglich sogar eigene Anlageerfahrungen. Können sie die eigenen Interessen bei ihrem Arbeitgeber beruflich vertiefen, ist das durchaus ein starkes Argument für eine Kanzlei. Über angebotene Schulungen lässt sich umgekehrt auch die Mitarbeiterbindung stärken.   

An Kryptowährungen führt kein Weg vorbei

So lässt sich festhalten: Während die kanzleiinterne Beschäftigung mit Kryptowährungen derzeit noch als Option erscheint, dürfte sie in naher Zukunft aus vier Gründen alternativlos sein:

  1. Bei Mandanten stoßen Kryptowährungen auf immer größeres Interesse. Entsprechende Kenntnisse sind daher zur Werbung neuer Mandanten hilfreich.
  2. Wer die Fragen bestehender Mandanten nicht beantworten kann, könnte diese verlieren. Kenntnisse zu Kryptowährungen sind daher auch zur Mandantenbindung wichtig.
  3. Viele Nachwuchskräfte haben ein gesteigertes Interesse am Themenfeld Kryptowährungen. Im War of Talents haben Sie damit ein echtes Ass im Ärmel.
  4. Kanzleien, die Mitarbeiter hinsichtlich der steuerlichen Aspekte von Bitcoins schulen, sind derzeit noch rar gesät. Entsprechende Schulungen sind daher eine gute Möglichkeit, auch die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Übrigens: Kenntnisse zu Bitcoin und Co. können sich Steuerberater heute über verschiedene Fachseminare aneignen. Aber auch spezialisierte Unternehmen bieten Coaching-Dienste im Bereich Kryptowährungen an.

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