Mit Netzwerken und Kooperationen den Erfolg der Kanzlei stärken

Viele Kanzleien merken es sehr deutlich: eine rein steuerrechtliche Beratung reicht vielen Mandanten nicht mehr aus. Häufig wünschen sich Mandanten z. B. zusätzlich eine Vermögens- und Finanzberatung oder eine Betriebswirtschaftliche Beratung. Insbesondere bei komplexeren Fragestellungen kommen dabei jedoch gerade kleinere Kanzleien sehr schnell an ihre personellen und – je nach Fragestellungen – ggf. auch fachlichen Grenzen, denn schließlich kann niemand auf jedem Fachgebiet ein Spezialist sein. Netzwerke und Kooperationen werden daher immer wichtiger.

Hier gilt es, vorher genau zu schauen, welche Art von Dienstleistungen und Service den Mandanten angeboten werden soll, welche Leistungen nachgefragt werden und in welchen Bereichen der Umsatz ausgebaut werden kann und soll. Hat man diese Fragen für sich beantwortet, kann die Suche nach geeigneten Partnern, mit denen man diese Ziele erreichen kann, beginnen.

Das Kompetenznetzwerk

Ziel eines Kompetenznetzwerks ist es, den Mandanten eine optimale Bandbreite an Branchen- und Fachwissen anbieten zu können. Ein solides Netzwerk bestehend auch Fachkollegen und Kollegen aus dem rechtlichen Bereich oder der Unternehmensberatung ermöglicht dabei eine ganzheitliche Beratung der Mandaten –auch bei rechtlichen Fragestellungen. Gerade komplizierte Fallgestaltungen erfordern Fachkenntnis in häufig völlig unterschiedlichen Bereichen. Dies kann – rechtssicher – meist nicht vollumfänglich von einer Person allein erbracht werden. 
Der Vorteil eines erprobten Netzwerkes: Man arbeitet mit Kollegen zusammen, deren Kompetenz und Arbeitsweise man kennt und – besonders wichtig – denen man vertrauen kann, dass die eigenen Mandanten auch nach einer Zusammenarbeit noch die eigenen Mandanten sind. 
Bei der Auswahl Ihres persönlichen Netzwerks sollten Sie darauf achten, dass Ihre Netzwerkpartner persönlich zu Ihnen passen, sich Ihre beruflichen Fähigkeiten ergänzen und – vor allem –. dass Sie ihrem Fachwissen vertrauen können. Dann steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts im Wege.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihren Netzwerkpartner auch außerhalb einer konkreten Zusammenarbeit in Kontakt stehen. Ein aktiver Austausch bringt eine Vielzahl von Vorteilen.

Das Business-Netzwerk

Auch um sich gegenseitig „ins Geschäft“ zu bringen, werden Netzwerke immer wichtiger; so wird der Erfolg gerade auch einer kleineren Steuerberatungskanzlei zukünftig maßgeblich von seinem Business-Netzwerk abhängen. Kollegen, mit Spezialisierungen, die die eigene Fachkenntnisse ergänzen, sollten sich ebenso in diesem Netzwerk befinden, wie Verbände, Gewerbetreibende und Banken.

Tipp: Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiter selbst zu Netzwerkern zu werden und unterstützen Sie sie auf diesem Weg.

Mögliche Netzwerkpartner können sein:

  • andere Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Verbände
  • Versicherungsmakler
  • Sparkassen/Raiffeisenbanken/Banken
  • Finanzdienstleister
  • IT-Dienstleister/ Lösungen für Steuerberater
  • Gewerbetreibende/Freiberufler/Privatpersonen

Kooperationen

Eine engere Form der Zusammenarbeit ist die Kooperation. Die Möglichkeit dazu eröffnet § 56 Abs. 5 StBerG, der eine Zusammenarbeit auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit mit Angehörigen freier Berufe i. S. des § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes ermöglicht. Vertraglich geregelt bietet die Kooperation die Möglichkeit zur ganzheitlichen Beratung.  
Kooperationen mit Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern runden die angebotenen Dienstleistungen ab. Um die Erwartungshaltung der Mandanten zu erfüllen, kann es nötig sein, eine Kooperation einzugehen, wenn diese Kompetenzen nicht in der eigenen Kanzlei vorhanden sind.
Aber auch die Zusammenarbeit mit anderen Kanzleien, um z.B. eine überbetriebliche Fortbildung zu organisieren, Entwicklungspotenziale aufgrund neuer Informations- oder Kommunikationstechnologien zu erschließen, Branchenkenntnisse zu nutzen oder einfach Synergieeffekte zu erzeugen, zwingen zunehmend zur Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
Auf jeden Fall sollte jedoch vor Beginn einer Kooperation die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Im Weiteren müssen Fragen zur Haftung und zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geklärt werden.

Gehen Sie einen Schritt weiter: Das Mandanten-Netzwerk

Netzwerken gehört heute zu jedem erfolgreichen Unternehmen und sollte gefördert werden. Hier kann insbesondere die kleine Kanzlei ihre Vorteile ausschöpfen. Kennt sie doch Unternehmer aus der Region aus erster Hand und kann so passende Netzwerkpartner zusammenbringen, um so einen merkbaren Zusatznutzen für den Mandanten zu schaffen. 
Vielleicht kann es sich anbieten, Unternehmer-Frühstücke auszurichten – dazu Informationen an die Mandanten geben, mit dem Hinweis, dass jeder einen „neuen Interessenten“ mitbringen kann.
Weitere Ideen: Marktplatz Kanzlei, dazu ein Schwarzes Brett einrichten; Infoflyer der Mandanten in der Kanzlei auslegen; eine Kanzleimesse veranstalten; Mandanten-Abende (wenn der Mandant selbst Kunden dazu einlädt, dann hat die Kanzlei die Chance, weitere potenzielle Mandanten kennenzulernen). Multiplikatoren der A-Mandanten einbinden über: OPOS-Liste (Unternehmenskunden), XING, Banken, Messen, Verbände, Vereine, Mitarbeiter.

Dieses Thema ist eine Zusammenfassung aus dem Buch "Leitfaden für die kleine Kanzlei" In diesem wird nicht nur aufgezeigt, wie ein Vermarktungskonzept für Steuerkanzleien aussehen kann, sondern unterstützt auch bei der Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems und hilft, eventuelle Schwachstellen zu entdecken und zu beheben. Ausführungen zur Honorargestaltung, Office-Management, Leistungserfassung und Personalthemen runden das Thema ab machen aus dem Werk einen wirkungsvolles und praktisch einsetzbares Werkzeug für Steuerberater.

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