Online-Marketing für Steuerberater: Diese 20 Begriffe sollten Sie kennen

Viele Kanzleien werben neue Mandanten längst digital. Doch wer sich sicher auf dem Parkett des Online-Marketings bewegen möchte, sollte einige Begrifflichkeiten unbedingt kennen. In unserem Lexikon-Beitrag lernen Sie das Einmaleins des Online-Marketings kennen.

Online-Marketing-Lexikon: die wichtigsten Begriffe für Steuerberater

App Marketing: Sie haben eine eigene Kanzlei-App, die Ihren Mandanten das Leben erleichtert? Mit dem richtigen App Marketing machen Sie diese einem breiteren Mandanten-Kreis zugänglich. Essenziell hierfür: die App Store Optimierung (ASO).

Content Marketing: Über hochwertige Inhalte wie Blogbeiträge auf der Kanzleiwebseite, YouTube-Videos oder Podcasts lassen sich gezielt neue Mandanten gewinnen. Man spricht in diesem Zusammenhang von Content Marketing.

CPC / Cost-per-Click: Möchten Sie eine Anzeige bei Google zu einem bestimmten Keyword (z.B. „Steuerberater Berlin Kreuzberg“) schalten, wird pro Klick ein bestimmter Betrag fällig. Diese Kosten werden als Cost-per-Click (CPC) bezeichnet.

CTA / Call-to-Action: Der Call-to-Action (CTA) ist ein echter Klassiker des Marketings. Dahinter steckt nichts weiter als eine konkrete Handlungsaufforderung an den Mandanten. Zum Beispiel: Jetzt „Steuer-Newsletter abonnieren!“

Employer Branding: Ihre Kanzlei verkörpert eine ganz eigene Marke – und zwar nicht nur Ihren Mandanten, sondern auch Ihren Mitarbeitern gegenüber. Ziel des Employer Brandings ist es, diese Marke zu pflegen – und damit die Mitarbeiterbindung zu verbessern.

Funnel: Vom interessierten Internet-Surfer zum Mandanten sind es meist mehrere Schritte. Die Summe der bewusst herbeigeführten Berührungspunkte von Nutzern mit Ihrer Kanzlei wird als Funnel (deutsch: „Trichter“) bezeichnet. Ein Funnel kann beispielsweise aus einer Anzeige, der Weiterleitung auf eine Landingpage, den Eintrag in einen Kanzlei-Newsletter und schließlich einer Termin-Anfrage bestehen.

Google Analytics: Google Analytics ist das wohl wichtigste kostenlose Tool, das Nutzungsstatistiken Ihrer Kanzleiwebseite liefert. Hier können Sie beispielsweise die Besucherzahlen und die Beliebtheit einzelner Unterseiten einsehen.

Keyword: Keywords sind Suchbegriffe, die in der Google Suchmaske eingegeben werden. Ein Keyword kann sowohl aus einem Wort (z.B. „Steuerberater“) als auch aus mehreren Wörtern (z.B. „Steuerberater für Krypto-Währungen Berlin Kreuzberg“) bestehen.

Landingpage: Die Seite, auf der ein Besucher nach einem Klick auf eine Anzeige oder auf die in den Google Suchergebnissen ausgespielten Seite landet, bezeichnet man als Landingpage. Sie soll dem Mandanten alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und ihn zu einer Aktion (z.B. einer E-Mail-Anfrage) bewegen.

Longtail: Ein Longtail-Keyword ist ein längeres Suchwort, das weniger stark umkämpft ist. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung können hier einfacher gute Rankings erreicht werden.

Newsletter: Der Newsletter ist ein wesentlicher Bestandteil des Kanzleimarketings. Er wird regelmäßig an Mandanten und Interessierte verschickt und dient damit nicht zuletzt der Mandantenbindung.

Ranking: Das Ranking beschreibt die Position einer (Unter-)Seite in den Suchergebnisseiten zu einem bestimmten Keyword.

Reichweite: Die Reichweite gibt an, wie viele potenzielle Mandanten über eine Werbemaßnahme angesprochen worden sind. Sie ist damit einer der wesentlichen Erfolgsmaßstäbe des Suchmaschinenmarketings.

Responsive Design: Passt sich das Design einer Webseite automatisch dem Endgerät des Nutzers (Computer, Tablet, Smartphone) an, ist die Webseite responsive. Kanzleiwebseiten, die im Responsive Design gestaltet sind, bieten Besuchern immer ein optimales Nutzererlebnis.

SEA / Search Engine Advertising: Search Engine Advertising (SEA) oder Suchmaschinenwerbung bezeichnet das Schalten von Anzeigen via Suchmaschinen – allen voran bei Google.

SEO / Search Engine Optimization: Ziel der Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization = SEO) ist es, zu bestimmten Keywords gute Rankings in den organischen Suchergebnissen zu erreichen.

SEM / Search Engine Marketing:  SEO und SEA bilden zusammen das Search Engine Marketing (SEA) bzw. Suchmaschinenmarketing.

Snippet: In den Suchmaschinenergebnissen wird stets nur ein kleiner Teil der jeweiligen Seite angezeigt. Diesen Textauszug bezeichnet man als Snippet. Er entscheidet maßgeblich darüber, ob sich ein Interessent zu einem Klick entschließt.

Traffic: Als Traffic wird die Zahl der Zugriffe auf eine Webseite bezeichnet. Der Traffic ist damit ein Maß für die Besucherzahl der Kanzleiwebseite.

Virales Marketing: Im Gegensatz zu klassischem Marketing setzt virales Marketing auf soziale Netzwerke zur schnellen Verbreitung von Werbebotschaften. Der entsprechende Inhalt verbreitet sich dabei durch eigenständige Weiterempfehlungen von Nutzern sehr schnell – und ohne Zutun der Kanzlei.

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.