Steuer-Checklisten erstellen: Fallstricke und Tipps

Keine Frage, Checklisten können im Content Marketing von Kanzleien eine bedeutende Rolle einnehmen. Immerhin sind sie über die Webseite leicht zugänglich und bieten, richtig erstellt, Mandanten einen echten Mehrwert. Ideal, um als Kanzlei im Gedächtnis zu bleiben. Das Problem: Viele Steuer-Themen sind kompliziert und eigentlich erklärungsbedürftig. Keine einfache Voraussetzung für eine kompakte Checkliste. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Erstellung achten müssen.

5 goldene Regeln bei der Erstellung von Steuer-Checklisten

Beim Erstellen von Checklisten sollten Steuerberater fünf Grundregeln beachten.

  1. Vollständigkeit: Eine Checkliste muss das jeweilige Thema vollständig abdecken. Geht es beispielsweise um Abgabefristen für Steuer-Termine, müssen diese vollständig genannt werden.
  2. Verständlichkeit: Viele Mandanten dürften mit dem Fachjargon der Steuerberaterbranche wenig anfangen können. Umso wichtiger ist es, beim Schreiben auf Verständlichkeit zu achten. Verklausulierte Sätze sind ebenso tabu wie Fachbegriffe.
  3. Kompaktheit: Checklisten sollten so kurz wie möglich gehalten werden. Anderenfalls leidet die Übersichtlichkeit – und damit auch der Nutzen. In der Regel genügt ein Ein- bis Zweizeiler. Geht es um komplexe Punkte, die einer weiteren Erläuterung bedürfen, sollte letztere über eine interne Verlinkung erfolgen. Entweder auf die passende Unterseite der eigenen Kanzlei oder auf eine externe Quelle.
  4. Usability: Eine Checkliste darf sich nur dann so nennen, wenn sie auch als solche genutzt werden kann. Das bedeutet: Sie muss abgehakt werden können. Sie kann beispielsweise aus Fragen bestehen, die mit „Ja“ (Häkchen) oder „Nein“ (Kreuz) beantwortet werden können. Aber auch Abgabefristen oder To-Dos rund um die Steuererklärung können als Checkliste aufbereitet werden.
  5. Aktualität: Bieten Sie eine Checkliste auf Ihrer Kanzlei-Homepage an, müssen sich Ihre Mandanten auf deren Aktualität verlassen können. Sobald nötig, sollte die Checkliste daher überarbeitet werden. Außerdem empfiehlt es sich, das Datum der letzten Aktualisierung zu vermerken.

Wichtig: Sofern Sie eine Checkliste zur internen Nutzung erstellen möchten (z.B. als Hilfestellung für neue Mitarbeiter), sollte zwecks möglicher Rückfragen und Aktualisierungen immer erkennbar sein, wer der Verfasser der betreffenden Liste ist.

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