Neue Fortbildungsmöglichkeiten im steuerberatenden Beruf

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche neuen Fortbildungsmöglichkeiten es für die Berufe Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG), Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC), Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF) und Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) gibt. Außerdem enthält der Beitrag Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsaufbau und gibt Einblicke in wesentliche Themen und Inhalte.

Qualifikationsabschluss Fachassistent/in

In den vergangenen Jahren haben die Steuerberaterkammern zusätzliche Qualifikationsabschlüsse eingeführt, um den Mitarbeitenden in den betreffenden Spezialisierungen einen Nachweis erweiterter Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen. Aktuell können drei Fachassistentenprüfungen absolviert werden:

  • Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG),
  • Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC) und
  • Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF).

Zuständig für die Abnahme der Prüfungen ist grundsätzlich die Kammer, in deren Bezirk die Beschäftigungskanzlei angesiedelt ist. Allerdings hat sich bei den Fachassistentenprüfungen die Einrichtung von Kooperationsverbünden etabliert. Danach verlagern einzelne Steuerberaterkammern die Zuständigkeit für eine Prüfung auf eine einzelne federführende Schwesterkammer. Hinweise zu den jeweiligen Zuständigkeiten findet man auf den Internetseiten der Kammern.

Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Erstmals im Jahr 2015 wurde die Prüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG) abgehalten. Mit diesem Abschluss können Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien einen Nachweis erlangen, dass sie durch eine entsprechende Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen bei diesem Abschluss erheblich höher sind als bei der Steuerfachangestelltenprüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Prüfung anmelden können sich Steuerfachangestellte, die bis zum Ende des Monats vor dem Prüfungsmonat mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei oder bei einem vergleichbaren Berufsangehörigen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) hauptberuflich tätig waren. Da die Prüfung regelmäßig im Oktober stattfindet, ist der Stichtag für den Nachweis der Berufstätigkeit immer der 30.9. eines Jahres. Von einer hauptberuflichen Tätigkeit spricht man, wenn mindestens 16 Stunden in der Woche gearbeitet wird.

Auch mit einer den Steuerfachangestellten gleichwertigen Berufsausbildung kann man zur Prüfung zugelassen werden. Dies gilt z. B. für Rechtsanwaltsfachangestellte oder Absolventen der kaufmännischen Ausbildungsberufe. Allerdings sieht die Prüfungsordnung hierfür eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens vor, von denen mindestens zwei Jahre auf eine Arbeit in Steuerberatungskanzleien oder bei vergleichbaren Berufsgruppen entfallen müssen.

Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, muss mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei Steuerberatern oder vergleichbaren Berufen hauptberuflich tätig gewesen sein. Bei besonderen Ausnahmefällen kann eine ausreichende Vorbildung mit entsprechenden Zeugnissen nachgewiesen werden. Auch ausländische Bildungsabschlüsse und Berufszeiten im Ausland werden berücksichtigt.

Prüfungsaufbau

Die FALG-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Klausur wird in allen ausführenden Kammern regelmäßig Mitte Oktober geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei vier Stunden. Zumeist um den Jahreswechsel erfolgt dann der Versand der Ergebnisse, im Erfolgsfall mit einer Einladung zur mündlichen Prüfung. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll je Kandidat 30 Minuten nicht überschreiten. Zumeist wird in Gruppen von vier bis fünf Personen geprüft. Zum Bestehen muss jeder Teil, Klausur und Mündliche, jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

Wesentliche Themen und Inhalte

Zu den Prüfungsgebieten gehören im Wesentlichen das Steuerrecht, das Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzüge des Arbeitsrechts. Hinzu kommen noch rechtsübergreifende und besondere Themen, die zumeist Berührungen sowohl mit dem Steuerrecht als auch mit dem Sozialversicherungsrecht haben.

Im Bereich Steuerrecht liegt der Fokus auf dem Lohnsteuerabzugsverfahren, der Lohnsteueranmeldung und dem Thema steuerfreier Arbeitslohn. Beim Sozialversicherungsbeitragsrecht sind vor allem die Themen Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren und Außenprüfung Gegenstand der Prüfung. Die Grundzüge des Arbeitsrechts umfassen im Wesentlichen die gesetzlichen Grundlagen, das Arbeitsvertragsrecht und das Tarifvertragsrecht. Rechtsübergreifende Themen sind insbesondere geldwerte Vorteile und Sachbezüge, die betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen oder Entgeltpauschalierung. Zu den besonderen Themen zählen vor allem Kurzarbeitergeld, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten sowie Datenschutz und Datensicherheit.

Bei der thematischen Gewichtung der genannten Bereiche in der Klausur entfallen regelmäßig jeweils 30 % auf das Steuerrecht, das Sozialversicherungsbeitragsrecht sowie auf den Komplex rechtsübergreifende/besondere Themen. Aufgaben zu den Grundzügen des Arbeitsrechts machen in der Regel einen Anteil von 10 % aus.

Umfassendere Informationen zu den Prüfungsinhalten enthält der Anforderungskatalog, der auf den Internetseiten der zuständigen Steuerberaterkammern zu finden ist.

Statistik

Der Abschluss FALG gemäß der Zielsetzung der Steuerberaterkammern ist sehr anspruchsvoll. Dementsprechend liegt die Bestehensquote zumeist deutlich unter der der Steuerfachangestelltenprüfung. So waren z. B. in Nordrhein-Westfalen in den bisherigen Prüfungsdurchgängen seit 2015 im Durchschnitt etwa 60 % der Kandidaten erfolgreich.

Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling

Der Abschluss Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist eine neue Qualifikation im Bereich des Steuerwesens, die seit Herbst 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Der Abschluss dient als Nachweis, dass qualifizierte berufsspezifische Aufgaben aus dem Steuerrecht, der betriebswirtschaftlichen Beratung, des Controllings und der Rechnungslegung bearbeitet werden können.

Zulassungsvoraussetzungen

Steuerfachangestellte können nach einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im Steuer- und Rechnungswesen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden zur FARC-Prüfung zugelassen werden. Dies gilt auch für Absolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt.

Bei anderen gleichwertigen Berufsabschlüssen der Kaufleute ist eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Steuer- und Rechnungswesen nachzuweisen, davon mindestens drei Jahre in Steuerberatungskanzleien oder bei ähnlichen Berufsgruppen. Ohne gleichwertige Ausbildung erhöht sich die erforderliche Mindestzeit der berufspraktischen Tätigkeit auf sechs Jahre im Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens vier Jahre bei Steuerberatern oder vergleichbaren Berufsangehörigen.

Auch bei der Zulassung zur Prüfung zum/zur FARC sind zudem besondere Ausnahmeregelungen und die Berücksichtigung von Abschlüssen und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland vorgesehen.

Prüfungsaufbau

Die Prüfung besteht wie beim FALG aus zwei Teilen, der vierstündigen Klausur und der mündlichen Prüfung. Die Klausur wird Mitte Oktober geschrieben. In der mündlichen Prüfung, die meist im Februar stattfindet, werden die Kandidaten in Gruppen von bis zu fünf Personen geprüft. Die Dauer soll dabei je Teilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten. Zum Bestehen müssen die Klausur und die mündliche Prüfung jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

Wesentliche Themen und Inhalte

Die Prüfung zum/zur FARC erstreckt sich über die Prüfungsgebiete externes Rechnungswesen, internes Rechnungswesen sowie Grundzüge der Datenschutzbestimmungen. Das externe Rechnungswesen umfasst dabei Themen aus den Bereichen Buchführung sowie Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Das Prüfungsgebiet internes Rechnungswesen beinhaltet zu gleichen Teilen Fragestellungen zur Kosten- und Leistungsrechnung, zum Controlling und zur Jahresabschlussanalyse.

Die einzelnen Gebiete werden im Rahmen der Prüfung wie folgt gewichtet: Externes Rechnungswesen 35 %, Internes Rechnungswesen 60 % und Datenschutzbestimmungen 5 %. Weitere Informationen zu den Inhalten der Prüfungsgebiete sind dem einheitlichen Anforderungskatalog zu entnehmen. Diesen finden Sie z. B. auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Nürnberg: www.stbk-nuernberg.de.

Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Der jüngste Fachassistentenabschluss ist die Qualifikation zum/ zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF). Im Frühjahr 2021 ist der erste Prüfungsdurchgang gestartet. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende, die vor allem in landwirtschaftlichen Buchstellen tätig sind. Ihr Schwerpunkt liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Der erfolgreiche Abschluss dient als Nachweis, dass die Prüflinge unter anderem folgende Aufgaben selbständig und verantwortungsvoll übernehmen können: Ermittlung, Dokumentation und Bewertung von Einkünften land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Unterstützung und Begleitung bei der steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung, Betreuung und Organisation entsprechender Mandate.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zum/zur FALF können Steuerfachangestellte zugelassen werden, die zum Ende des Monats vor der Prüfung (März/ April) mindestens zwölf Monate im Umfang von mindestens 16  Wochenstunden bei Steuerberatern oder ähnlichen Berufsgruppen auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren. Vergleichbares gilt für Absolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Bei Steuerfachangestellten mit einer Ausbildung in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle verkürzt sich die Zeit der erforderlichen Berufspraxis auf sechs Monate. Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung müssen eine 18-monatige Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen bei Steuerberatern oder ähnlichen Berufsgruppen nachweisen. Ohne vergleichbare Berufsausbildung verlängert sich diese Zeit auf vier Jahre.

Wie bei den Abschlüssen FALG und FARC gelten in Ausnahmefällen und bei Auslandsabschlüssen sowie Auslandstätigkeit besondere Zulassungsregeln.

Prüfungsaufbau

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit einer vierstündigen Aufsichtsklausur, die im April geschrieben wird. Wer mindestens eine ausreichende Note in der Klausur erzielt, erhält die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Hierbei wird wieder in Gruppen bis zu fünf Personen geprüft. Je Prüfungsteilnehmer soll die Dauer 30 Minuten nicht überschreiten. Zum erfolgreichen Bestehen der gesamten Prüfung muss auch der mündliche Teil mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

Wesentliche Themen und Inhalte

Die Prüfung FALF umfasst die fünf Gebiete Steuerrecht, Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), landwirtschaftliche Betriebslehre, Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben einer Landwirtschaftlichen Buchstelle sowie – nur für die mündliche Prüfung – das Thema Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation. In der Klausur entfallen bei der Bearbeitungsdauer von insgesamt 240 Minuten rund 50 % auf das Steuerrecht, jeweils 20 % auf den BMEL-Jahresabschluss und die landwirtschaftliche Betriebslehre sowie 10 % auf Einzelfragen einer Landwirtschaftlichen Buchstelle bei land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen.

Im großen Prüfungsgebiet Steuerrecht sind wesentliche Aspekte aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft Gegenstand. Hierzu gehören die Einkünfteermittlung inklusive Fragen zur Gewinnermittlungsart sowie zur Verpachtung, Übergabe, Veräußerung und Aufgabe von Betrieben. Daneben sind Kenntnisse der Umsatzsteuer sowie der steuerlichen Behandlung von Fördermitteln und des Grunderwerbs nachzuweisen.

Beim BMEL-Jahresabschluss werden die Zielsetzung und die besonderen Vorschriften der Abschlusserstellung thematisiert. Das Prüfungsgebiet Landwirtschaftliche Betriebslehre beinhaltet Fragen zu den Regeln ordnungsgemäßer Landbewirtschaftung sowie der wirtschaftlichen, politischen und produktionstechnischen Rahmenbedingungen und ihrer Auswirkungen auf die Produktionsmöglichkeiten in Land- und Forstwirtschaft.

Weitere Einzeleinheiten zu den Prüfungsinhalten enthält die Rechtsvorschrift zur Fortbildungsprüfung FALF. Diese Vorschrift findet sich z. B. auf der Seite der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe: www.stbk-westfalen-lippe.de.

Ausblick: Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse ab 2022

Ab März 2022 sollen die ersten Prüfungen für den geplanten Abschluss Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) starten. Mit dem Bestehen der Prüfung erhalten die Absolventen einen Nachweis, dass sie die Datenflüsse und Schnittstellen zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten und Finanzverwaltung kennen und – soweit möglich – überwachen und steuern können. Gesamtziel der FAIT-Prüfung wird nach Aussage der federführenden Steuerberaterkammer Berlin sein, digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Kanzleileitung bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie zu unterstützen.

Angebot an neuen Fortbildungsprüfungen zeigt Qualitätsanspruch des Berufs

Der umfangreiche Aufbau von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/in in den Bereichen Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT im steuerberatenden Beruf zeigt, dass der hohe Anspruch an die Leistung in dieser Branche durch entsprechende Qualifikationsangebote getragen wird. Mitarbeitende haben mit diesen Abschlüssen die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Bereichen nachzuweisen und in den Kanzleien einzubringen.


Michael Puke und Jörg ten Voorde,
Studienwerk der Steuerberater in NRW, www.studienwerk.de.

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