Verfahrensrecht | Prüfungsschwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung auch 2020 im Bargeldverkehr

Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 % der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert.

Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gastronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen - mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. €.

Prüfungsschwerpunkt Glücksspiel

Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 % der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

  • Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),

  • Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),

  • Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche

Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fiskaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanzämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfungen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem  das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro. In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

Prüfungsschwerpunkt für 2020

Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

Quelle: SenFin Berlin Pressemitteilung vom 27.12.2019 (ImA)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-38912

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