Videointerview | Prof. Dr. Volker Römermann über Sanieren und Restrukturieren nach Inkrafttreten des SanInsFoG - Das aktuell relevanteste Themenfeld für Steuerberater!

Seit dem 1. Januar 2021 sind das Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung (SanInsFoG) sowie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Dadurch ergeben sich für die Sanierung von Unternehmen in der Krise ganz neue Möglichkeiten – und auch für deren steuerliche Berater! Im Interview mit NWB erläutert Prof. Dr. Volker Römermann die aus seiner Sicht „revolutionären“ Veränderungen und zeigt auf, welche großen Chancen für Steuerberater damit verbunden sind.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1998 Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V..

Bei NWB gibt Prof. Römermann gemeinsam mit Dr. Ralf Demuth das neue Themenpaket „NWB Sanieren und Restrukturieren“ und die gleichnamige Zeitschrift heraus. Die erste Ausgabe wird am 23. Februar erscheinen.

Das Interview mit Dr. Ralf Demuth finden Sie ebenfalls hier auf nwb.de.

NWB Sanieren und Restrukturieren | Rettungspaket für Krisenhelfer.

Transkript des Videointerviews mit Prof. Dr. Volker Römermann über Sanieren und Restrukturieren nach Inkrafttreten des SanInsFoG - Das aktuell relevanteste Themenfeld für Steuerberater!

Frank Hüsgen: Ja, ich freue mich sehr, dass uns aus Hamburg Professor Römermann zugeschaltet ist. Professor Römermann ist Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG aus Hamburg und gemeinsam mit Dr. Ralf Demuth ist er der Herausgeber der neuen NWB Zeitschrift "Sanieren und Restrukturieren". Hallo Herr Professor Römermann.

Prof. Römermann: Hallo Herr Hüsgen.

Frank Hüsgen: Ja, für viele Experten bedeutet das neue Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung ja wirklich einen Paradigmenwechsel. Sie selbst sprechen von tektonischen Verschiebungen auf dem Insolvenz-Globus. Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung?

Prof. Römermann: Ja, absolut. Die Welt war vorher im Grunde zweigeteilt: Sie haben außerhalb des Insolvenzverfahrens, dann kommt ein Insolvenz Richter und dann haben Sie im förmlichen Insolvenzverfahren ein paar Instrumente, z. B. Eigenverwaltung, oder Sie können einen Insolvenzplan aufstellen. Aber die Welt ist ja nicht zweigeteilt in Wirklichkeit: Wenn man näher hinguckt, dann haben Sie ein Unternehmen, das hat irgendwie eine strategische Krise oder es kommt Covid-19, das kann natürlich auch sein und dann kommt eine operative Krise. Die Qualität wird schlechter, die Kunden laufen weg, die Mitarbeiter laufen weg und es geht so langsam bergab. Und irgendwann kommt die Insolvenz. Und jetzt hat im Grunde Europa die Idee gehabt, - das ist keine deutsche Erfindung ursprünglich - dass man darauf auch situationsadäquat reagieren können müsste, also da, wo erst einmal die erste Phase der Krise sozusagen einsetzt. Ich vergleiche das gerne mit einem Arzt. Da kommt man mit einem Pflaster und das reicht auch, das heilt schon. Oder der nächste, der braucht eine Spritze oder braucht vielleicht eine Pille, die er nehmen muss. Und der nächste braucht einen ambulanten Eingriff, aber kann dann wieder nach Hause gehen. Und das geht bis hin zur totalen Operation. Und wir können jetzt mit dem SanInsFoG tatsächlich viel besser, je nach konkreter Situation in dem Unternehmen darauf reagieren. Und das ist revolutionär, natürlich, dass man die Möglichkeit hat, auch vor dem förmlichen Insolvenzverfahren mit Insolvenzrichter und Insolvenzverwalter schon enorm viel tun zu können.

Frank Hüsgen: Inwieweit wird denn aus Ihrer Sicht das SanInsFoG und als dessen Teil das Unternehmen Stabilisierungs- und Restrukturierungen Gesetz die Berater Praxis für den Steuerberater verändern?

Prof. Römermann: Ja, enorm. Also vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 waren etwa ein Drittel der Konkursverwalter – so hieß das damals – Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die haben im Grunde das Feld mehr oder weniger verlassen, als die Insolvenzordnung kam. Die Insolvenzrichter haben dann lieber Juristen genommen und das Feld ging in Teilen in deren Hände über. Dies hat übrigens auch nicht unbedingt gut getan, denn die Resultate im Insolvenzwesen sind ja nach wie vor schlecht, was die Quoten angeht. Durch dieses Gesetz haben die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Chance sich viel früher zu beteiligen, die Sanierung mit zu begleiten, zu gestalten und auch in die Funktionen rein zu gehen, die es neu gibt. Insoweit ist das natürlich ein ganz neuer Markteintritt, der damit verbunden ist.

Frank Hüsgen: Laut Stabilisierungs- und Restrukturierungen Gesetz müssten ja die Restrukturierungsberatung und die Sanierungsberatung unabhängig voneinander sein. Müssten deshalb beim Restrukturierungensverfahren zwingend Dritte an Bord geholt werden oder kann das Unternehmen das Verfahren gemeinsam mit dem Steuerberater bewältigen?

Prof. Römermann: Der Begriff der Unabhängigkeit ist schillernd, den kennen wir auch schon aus der bisherigen Insolvenz Praxis. Da muss immer ein unabhängiger Insolvenzverwalter bestellt werden. Und das bedeutet, er hatte noch nie etwas mit dem Unternehmen zu tun, hat kein Mandat, gar nichts. So jedenfalls wird es klassisch verstanden. Das heißt, der bisherige Steuerberater des Unternehmens kann in dieser Funktion wohl nicht tätig sein. Aber im Zweifel hat er ein Netzwerk. Er kann also Empfehlungen aussprechen, kann mit anderen Kanzleien kooperieren, eng zusammenarbeiten. Und er hat ja auch noch eine Menge Funktionen in dem Verfahren. Also, um einen Restrukturierungsplan aufzustellen, braucht man ja das Know-how der bisherigen wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse. Und da kann der Steuerberater natürlich eine enorm wichtige Schlüsselrolle einnehmen, unabhängig davon, ob er jetzt formal für den eigenen Mandanten Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator wird.

Frank Hüsgen: Welche Rolle kommt dem Steuerberater des kriselnden Unternehmens im Sanierungs- und Restrukturierungsprozess denn zu, wenn er vom Gericht nicht eingesetzt werden kann?

Prof. Römermann: Auch in diesem Prozess braucht man Steuererklärungen, die Deklaration. Aber ich glaube, viel wichtiger noch ist die Gestaltung. Denn wir versuchen ja, das Ganze außergerichtlich zu lösen – wir werden also Pläne aufstellen. Das gibt es bislang ja als Insolvenzplan, dem Grunde nach schon, aber es wird jetzt eben außergerichtlich sein. Der Schuldner, das schuldnerische Unternehmen hat deutlich mehr Einfluss, kann selbst gestalten. Der bisherige Steuerberater kann da wirklich sein wirtschaftliches, sein BWL Know-how voll entfalten, wenn er das möchte und wenn er diese Beratungschance auch wirklich aktiv wahrnimmt. Und ich glaube Covid-19 zeigt uns, wir haben zwar im Moment den niedrigsten Stand an Insolvenzverfahren seit 25 Jahren, aber wir haben eine unfassbar große Zahl an Unternehmen, denen es schlecht geht, die in Schwierigkeiten sind, die sich vielleicht auch jetzt mit Darlehen enorm belastet haben. Da ist die Sanierung natürlich eine Chance, sich wieder neu aufzustellen. Und ich glaube, da können die Steuerberater enorm viel Gutes tun für ihre Mandanten.

Frank Hüsgen: Haben die Unternehmen und deren Berater eigentlich Einfluss auf die Wahl des Restrukturierungs- und des Sanierungsberaters?

Prof. Römermann: Ja, absolut. Das ist übrigens eine Frage, die im Insolvenzbereich seit Jahrzehnten hoch umstritten ist. Wie groß soll der Einfluss der Beteiligten eigentlich sein? Da gibt es natürlich unterschiedliche Richtertypen: Es gibt die Richter, die sehr machtbewusst sagen, wenn hier einer vorgeschlagen wird, dann ist er im Zweifel irgendwie befangen. Den nehmen wir schon mal nicht. Aber die große Mehrzahl der Gerichte, ich möchte sagen 70, 80 Prozent, die hören jetzt schon auf Vorschläge für Insolvenzverwalter und umso mehr werden die Restrukturierungsgerichte hören und das ist im Gesetz auch so angelegt auf Vorschläge für die anderen Positionen Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter. Und das ist auch wichtig so, denn der Schuldner soll ja Berater und Begleiter bekommen, mit denen er sich wohlfühlt, aber nicht wohlfühlt im Sinne von die mauscheln da, sondern wohlfühlt im Sinne von: Er muss keine Angst haben vor denen, die ihm helfen. Die helfen dem Unternehmen, sich neu aufzustellen. Und insoweit ist es auch richtig, dass der Gesetzgeber immer mehr Einfluss auf diese Bestellung auch den betroffenen Geschäftsführern und Schuldnern gibt.

Frank Hüsgen: Neben den Insolvenzgerichten sollen bei den Amtsgerichten ja auch Restrukturierungsgerichte möglichst flächendeckend natürlich installiert werden. Ist das schon passiert und müssen sich Restrukturierungsberater dann dort registrieren? Und wie läuft das ab?

Prof. Römermann: Ja, also eingerichtet ist ein großes Wort. Es gibt jetzt formal überall Restrukturierungsgerichte, aber in vielen Bundesländern ist man noch dabei, sich zu sortieren. Dennoch, formal gibt es die schon überall. Das wird oft von den bisherigen Richtern wahrgenommen. Ich glaube sogar flächendeckend von den Insolvenzrichtern als andere Funktion wahrgenommen. An manchen Gerichten hat man das einfach jedem Insolvenzgericht mit „drauf gegeben“, jetzt Restrukturierungsrichter zu sein. An anderen Stellen hat man das stärker getrennt. Ich glaube das entspricht auch dem gesetzgeberischen Anliegen, ein eigenes Restrukturierungsgericht insoweit zu schaffen. Im Rahmen des Amtsgerichts, das gibt es das schon. Wie jetzt der konkrete Registrierungsprozess ablaufen wird, ob es den überhaupt gibt, steht noch völlig in den Sternen. Ich glaube, es schadet nicht, sich dort zu melden. Aber noch wichtiger ist, dass man mitgebracht wird, also, dass man Empfehlungen bekommt und dass die Unternehmen, die einen Sanierungsmoderator beispielsweise brauchen, dass die sagen 'So ich habe gehört die Steuerberaterin der Steuerberater XY würden dafür in Betracht kommen, die hätten auch Gesprächs- und Führungserfahrung, hätten Sanierungserfahrung und würden sich da anbieten'. Ich glaube zusammen mit der ersten Meldung im Grunde beim Restrukturierungsgericht, sollte man entsprechende Vorschläge unterbreiten. Und da ist es vielleicht gar nicht so wichtig, ob man jetzt da auf einer förmlichen Liste vorher schon steht. Wichtiger ist, dass man im konkreten Fall mitgebracht wird.

Frank Hüsgen: Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Frage zur neuen Zeitschrift. Inwieweit unterscheidet sich das Angebot zu bestehenden Angeboten im Insolvenzrecht? Und welchen Nutzen bietet die Zeitschriften das gesamte NWB Themenpaket 'Sanieren und Restrukturieren' für den Steuerberater?

Prof. Römermann: Die neue Zeitschrift ist ganz spezifisch zugeschnitten auf den Bedarf unserer Zeit. Wir sind im Covid-19 Zeitalter, die Unternehmen brauchen zu ganz großen Teilen Sanierung und Restrukturierung, und sie brauchen dabei Begleitung durch Profis. Die Steuerberater hätten das im Grunde schon immer gekonnt, weil sie natürlich wirtschaftliche Kenntnisse haben und weil sie unternehmerische Erfahrungen haben, die sie da großartig einbringen könnten. Aber es hat kaum jemand gemacht. Und weil es so abschreckend war, nur Insolvenz, ist man kaum auf dieses Themenfeld gekommen, weil das eben von Juristen besetzt war. Ich glaube, das wird sich jetzt fundamental ändern. Und ich glaube, es ist wichtig, dass Steuerberater sich mit diesem Themenfeld sehr intensiv beschäftigen, denn natürlich ist das auch vermintes Terrain. Da gibt es auch Haftungsgefahren. Das ist jetzt auch nicht etwas, wo man jetzt leichtfertig einfach aufspringen sollte, weil es Geschäftschancen gibt, sondern man muss sich schon damit auseinandersetzen. Und die Zeitschrift widmet sich genau diesen Themen, die man da braucht. Einerseits die Chancen aufzuzeigen, die drinstecken, die Fertigkeiten zu benennen, die man braucht, Tipps zu geben, wie man damit umgeht, wie man sich bei Gericht oder Mandanten auch positioniert. Aber auch natürlich den Blick zu haben darauf, wo sind auch Risiken, wo muss man drauf achten. Und insoweit, glaube ich, fühlt das eine echte Lücke, denn die bisherigen sehr steuerlich ausgerichteten Zeitschriften decken das nicht ab. Und die juristischen, die sich mit Haftungsthemen beschäftigen, die, glaube ich, zeigen diese Chancen auch nicht in dem Maße auf. Und deswegen glaube ich, ist das das Themenfeld, was jetzt für Steuerberater vielleicht sogar am relevantesten von allen ist.

Frank Hüsgen: Ja, super. Vielen Dank, Herr Professor Römermann, dass Sie sich heute Zeit für uns genommen haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie vor allen Dingen gesund und wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Prof. Römermann: Dankeschön Herr Hüsgen, herzlichen Dank für das Gespräch.


Die COVID-Krise bringt viele Unternehmen in Schwierigkeiten, sie sind in den nächsten Monaten und Jahren auf professionelle Sanierungs- und Restrukturierungsberatung angewiesen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Zugriff auf das neue Themenpaket NWB Sanieren und Restrukturieren, das Rettungspaket für Krisenhelfer!

Interview mit Dr. Ralf Demuth – Sanieren und Restrukturieren nach Inkrafttreten des SanInsFoG

Zum 1. Januar 2021 sind das Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung (SanInsFoG) und als dessen Teil das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Diese Gesetze werden die Beraterpraxis in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz ganz grundlegend verändern. Im Interview mit NWB zeigt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Ralf Demuth die Chancen auf, die sich für Steuerberater dadurch ergeben.

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