KöMoG: Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)

Am 30.9.2021 hat das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) veröffentlicht. Der Entwurf nimmt in insgesamt 101 Randziffern zu einer Reihe von Auslegungsfragen Stellung, die im Einzelfall durchaus Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen die Ausübung der Option haben könnten.

Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Hinsichtlich des Übergangs zur Körperschaftsbesteuerung folgt der Entwurf konsequent der durch § 1a KStG vorgegebenen Linie und setzt den fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG vollumfänglich dem echten Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gleich. Gesellschaften, die die Ausübung der Option in Betracht ziehen, sollten daher aufgrund der u. U. erheblichen steuerlichen Folgen ein besonderes Augenmerk auf Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens legen, deren Zurückbehaltung grundsätzlich dazu führt, dass der jeweilige Gesellschafter keinen vollständigen Mitunternehmeranteil (bestehend aus seiner Beteiligung an der Gesellschaft und seinem Sonderbetriebsvermögen) einbringt, was jedoch Voraussetzung für die Anwendung des § 20 UmwStG und damit auch den Ansatz eines Buch- oder Zwischenwerts ist. Ausdrücklich schädlich soll insoweit auch die Nichteinbringung der Beteiligung eines Gesellschafters an einem anderen Gesellschafter der optierenden Gesellschaft sein, sofern diese Beteiligung bei ihm eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Finanzverwaltung weiterhin am Gesamtplangedanken festhält, nach dem auch Ausgliederungen funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Option einen steuerneutralen Übergang zur Körperschaftsbesteuerung ausschließen können. Vorsicht geboten ist zudem, wenn einzelne Gesellschafter der optierenden Gesellschaft für einbehaltene Gewinne bislang die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen haben, da diese im Fall des fiktiven Formwechsels einer Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen.

Zeitraum der Körperschaftsbesteuerung

Bezüglich des Zeitraums der Besteuerung nach dem Körperschaftsteuersystem nimmt das BMF-Schreiben u. a. zu Fragen der Gewinnermittlung, der Ermittlung der Höhe der Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft, zum steuerlichen Einlagekonto, zur Organschaftsfähigkeit der optierenden Gesellschaft sowie zu verfahrens- und haftungsrechtlichen Fragen Stellung.

Weitere Anwendungsfragen

Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben auch Erläuterungen zum persönlichen Anwendungsbereich, zum Antragsverfahren sowie zu den Rechtsfolgen der Beendigung der Option zur Körperschaftsbesteuerung. Zu beachten ist, dass das BMF-Schreiben infolge der Verbändebeteiligung u. U. noch angepasst werden könnte. Im Zweifelsfall sollte daher vor dem Antrag auf Option das endgültige, im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben abgewartet werden.

Der Beitrag „Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)“ aus dem Kanzleipaket NWB PRO gibt einen Überblick über die für Steuerpflichtige und die Beratungspraxis bedeutsamsten Aussagen des Entwurfs. Den vollständigen Beitrag finden Sie als Abonnent in der NWB Datenbank unter BAAAH-91197.

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