Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in der praktischen Umsetzung

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat nach deren Verabschiedung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 in der Praxis zu weitreichenden Veränderungen insbesondere bei steuerbegünstigten Konzernstrukturen geführt.

Hintergrund hierfür sind die zahlreichen Erleichterungen, neuen Handlungsspielräume und die Einführung von mehr Rechtssicherheit für steuerbegünstigte Körperschaften gewesen. Doch gerade bei der praktischen Umsetzung der neuen Möglichkeiten haben sich vielfach Fragen ergeben, die weder durch die Gesetzesbegründung zu den neuen gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen noch durch Verlautbarungen der Finanzverwaltung geklärt werden konnten. Zwischenzeitlich hat allerdings die Finanzverwaltung reagiert und in mehreren Verfügungen zumindest ihre Sicht der Dinge zu praktischen Anwendungsfragen veröffentlicht.

Herzstück der Reform ist ein neuer Denkansatz, wonach es für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Unternehmen auf eine Gesamtbetrachtung ankommt. Dieses Umdenken eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten für die Ausgestaltung eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens zwischen steuerbegünstigten Körperschaften: klassische steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Zusammenhang mit reinen „Vorleistungen“ für eine steuerbegünstigte Tätigkeit werden wegfallen, verdeckte Gewinnausschüttungen verlieren an Bedeutung ebenso wie die Verrechnungspreisthematik bei Konzernstrukturen. Hinzu kommen eine erweiterte Möglichkeit der Mittelverwendung, die Bestätigung der Gemeinnützigkeit von reinen Holdingkörperschaften und die Umwidmung gewerblicher in steuerbegünstigte Körperschaften. Weitere Erleichterungen in diesem Bereich ergeben sich durch die Vereinfachung von Mittelweiterleitungen und die Schaffung eines darauf bezogenen Vertrauenstatbestands. Zudem wurden die gemeinnützigen Zwecke präzisiert und teilweise erweitert. Auch kleine Körperschaften profitieren von der Reform, etwa durch Erleichterungen beim Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung oder hinsichtlich der neuen Bagatellgrenze für die Steuerpflicht der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Hinzu kommen wesentliche Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer.

Die neuen Ansätze der Reform sind durchweg sehr zu begrüßen. Dies gilt zumindest teilweise auch für die Anwendungsschreiben der Bundesfinanzverwaltung, da doch einige grundsätzliche Fragestellungen beantwortet werden. Die Nutzung der neuen Rechtslage und die Prozessausgestaltungen zu deren Umsetzung sind bereits bei vielen steuerbegünstigten Körperschaften weit fortgeschritten. Doch trotz der nunmehr vorhandenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung sind nicht alle Praxisfragen beantwortet. Zudem vertritt die Finanzverwaltung teilweise eine Rechtsauffassung, die nur bedingt nachzuvollziehen ist bzw. die sehr restriktiv ist und an einer praktischen Handhabe vorbeigeht. Dies betrifft u. a. die wenig praxisgerechte Darstellung der Satzungserfordernisse im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens.

Dieser Text ist ein Auszug aus der 2. Auflage des Titels „Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts“ von Seeger/Kurz/Grummann/Roller/Imberg.

Darum ist die Neuauflage gerade jetzt so wertvoll für die Praxis

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen geschaffen. Die vielfältigen Fragen, die sich bei der praktischen Umsetzung der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ergeben haben, wurden zwischenzeitlich durch mehrere Verfügungen der Finanzverwaltung aufgegriffen. In der 2. Auflage des Brennpunktes erläutert das Autorenteam die Sichtweise der Finanzverwaltung, würdigt diese kritisch und gibt wertvolle Handlungsempfehlungen im Umgang mit der verwaltungsseitigen Rechtsauffassung.

 

Buchcover "Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts" 

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Von Steuerberater Andreas Seeger, Steuerberater Rechtsanwalt Tilo Kurz, Steuerberater Stephan Grummann, Steuerberater Frank Roller, Steuerberaterin Anna Imberg, LL.M..

2. Auflage. 2022. XVIII, 127 Seiten. Broschur.
ISBN: 978-3-482-68142-4

Preis: 49,00 €

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