Steigende Energiekosten
Energiepreispauschale (EPP)
Der Gesetzgeber hat auf diese Umstände reagiert, um die drastische Kostenerhöhung abzufedern. Die sog. Energiepreispauschale wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 20.05.2022 vom Bundesrat beschlossen. Hierzu wurden im Einkommenssteuergesetz wurden die §§ 112 – 122 EStG aufgenommen. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine einmalige staatliche Leistung i. H. v. 300 €.
Anspruchsberechtige
Die Voraussetzungen für den Erhalt des EPP sind:
- Das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht
- Das Erzielen von Einkünften gem. §§ 13, 15, 18 und/oder 19 EStG.
Der Anspruch auf die EPP entsteht am 01.09.2022, jedoch stellt dieses Datum kein Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen dar. Hier genügt es, wenn diese „irgendwann“ in 2022 erfüllt worden sind.
Rentner erhalten keine EPP.
Gewährung der Energiepreispauschale
Wie das Verfahren zur Gewährung der genau abläuft und was es zu beachten gilt, hat Stefan Schönwald anhand von Schaubildern aufbereitet. Lesen Sie hierzu das kostenlose Whitepaper der „Die Steuerfachangestellten“:
Energiepreispauschale (EPP) in Schaubildern
Die Energiekosten sind in 2022 drastisch gestiegen. Für die privaten Haushalte bedeutet dies unter Umständen ein Mehraufwand von mehreren Hundert Euro jährlich. Der Gesetzgeber hat auf diese Umstände reagiert, um die drastische Kostenerhöhung abzufedern
Der Bundesrat hat dem Steuerentlastungsgesetz am 20.05.2022 und somit auch der Energiepreispauschale zugestimmt. Im Einkommensteuergesetz wurden hierzu die §§ 112 – 122 EStG aufgenommen.
Das Wissenswerte zur Energiepreispauschale hat Stefan Schönwald folgend anhand von Schaubildern zusammengefasst.