Übersicht: Grenzwerte und Pauschalen im Steuerrecht und in der Sozialversicherung
So auch in 2021 für das nun begonnene Jahr 2022.
Das Corona-Jahr hat einige Neuerungen mit sich gebracht, so auch bei der Bekanntgabe der neuen Rechengrößen für das Jahr 2022:
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) von 6.700 € auf 6.750 € im Monat und in den alten Ländern sinkt sie von 7.100 € auf 7.050 € im Monat.
Ebenfalls bei der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrundlage im Osten und sinkt im Westen der Republik.
Darüber hinaus gibt es keine Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Um Ihnen eine kompakte Übersicht über diese Werte und Pauschalen bieten zu können, haben wir unser seit Jahren bekanntes Faltblatt „Grenzwerte und Pauschalen“ für Sie aktualisiert und zusammengestellt.
Diese praktische Auflistung für Ihren Schreibtisch können Sie hier downloaden:
Grenzwerte & Pauschalen 2022
Diese Übersicht bietet auf einen Blick alle wichtigen Grenzwerte und Pauschalen des jeweiligen Jahres, u.a.:
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der Sozialversicherung,
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der Lohnsteuer,
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den Pauschbeträgen für Sachentnahmen sowie
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den Sachbezugswerten.
Das Faltblatt sowie der Beitrag ist unter anderem Bestandteil von NWB PRO.