Umsatzsteuer bei Co-Working und anderen modernen Büroangeboten

Bereits im Jahr 2018 berichteten wir in der NWB 20/2018 S. 1476 (KAAAG-82274) über die Problematik von sog. Co-Working-Spaces. Schon vor der Corona-Pandemie war ein Trend zu neuen Formen des Zusammenarbeitens – insbesondere in sog. Co-Working-Spaces – zu beobachten.

Diese modernen Büroangebote basieren auf verschiedenartigen Konzepten. Potenzielle Nutzer können oftmals zwischen der Buchung von fest zugewiesenen oder flexibel aufzusuchenden Arbeitsplätzen in Großraumbüros wählen; ebenso gibt es Angebote zur Buchung von abschließbaren Räumen. Häufig ist die Nutzung der Arbeitsplätze mit weiteren Leistungselementen wie einer bestimmten technischen Ausstattung, der Mitnutzung eines Front-Desks bis hin zur Verpflegung verbunden.

Diese Leistungselemente werden pauschal als Paketlösung angeboten oder können optional hinzugebucht werden. Unterschiede gibt es weiterhin bezüglich der vereinbarten Nutzungszeit: Auf dem Co-Working-Markt sind sowohl Tagestickets als auch Abonnement-Modelle mit täglicher Nutzungsmöglichkeit zu finden; Letztere sind i. d. R. kurzfristig kündbar. Mitgliedsmodelle, bei denen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs Leistungen an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Monat abrufbar sind, gehören ebenfalls zum Angebotsspektrum.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der modernen Büroangebote und ihrer Vielfalt beschäftigt die Praxis insbesondere die umsatzsteuerlichen Aspekte. Dabei ist insbesondere zu klären, ob die neben der reinen Raumüberlassung vom Vermieter erbrachten Leistungen als umsatzsteuerlich unbeachtliche Nebenleistungen zu sehen sind, ob diese Leistungen als eigene Hauptleistungen neben die Vermietung treten oder ob insgesamt eine neue Leistung entsteht.

Umsatzsteuerliche Fragestellungen

  • Handelt es sich bei dem sog. Servicemix umsatzsteuerlich um verschiedene eigenständige Hauptleistungen oder um eine Hauptleistung mit Nebenleistung?
  • Schaffen die Leistungsbestandteile eine einheitliche neuartige Leistung?
  • Ist der Vorsteuerabzug aus der Errichtung des Gebäudes durch die sog. Mischfälle gefährdet?
  • Welcher Steuersatz kommt im jeweiligen Fall zur Anwendung?
  • Ist für die zu beurteilenden Geschäftsmodelle (z. B. Nutzung Drucker, Ausgabe Getränke und Mahlzeiten, Management und Ansprechpartner) eine Umsatzsteuerbefreiung vorgesehen?

Diese Fragestellungen beantworten Schlegel/Junkers in der Umsatzsteuer direkt digital 22/2020 S. 16.

Fragestellungen in Sonderfällen

  • Handelt es sich bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang?
  • Welche Bedeutung hat die Vermietungsdauer?
  • In welchen Fällen ist die Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll?
  • Ist die Nutzung eines sog. Front-Desks eine Nebenleistung?

Diese und weitere Fragestelllungen beantworten Prätzler/Müller-Adams in der StuB 20/2021 S. 809.

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