Vorbereitungen für die verpflichtende Nutzung des beSt auf der Steuerberaterplattform
Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen spätestens bis zum 31.12.2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Sie haben öffentliche Stellen bestimmt, die natürlichen Personen die Einrichtung eines Nutzerkontos anbieten und die Registrierung von Nutzerkonten vornehmen dürfen. Für Mitglieder der Steuerberaterkammern sowie die in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften ist die Registrierungsstelle die BStBK. Sie hat den Auftrag, eine Steuerberaterplattform zu errichten und für jeden Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit einzurichten. Nach der technischen Abwicklung, die im ersten Quartal 2023 erledigt sein soll, besteht für alle Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten eine Nutzungspflicht in Bezug auf das beSt.
Das bedeutet konkret:
- Als Inhaber des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs sind Sie verpflichtet, die für die Postfachnutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten.
- Mitteilungen, die Ihnen über das Postfach zugesendet werden, gehen Ihnen zu! Sie sind daher verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Mitteilungen im beSt eingegangen sind.
- Zur Vorbereitung der Erstregistrierung sollten Sie zeitnah die AusweisApp2 (o. Ä.) auf dem Smartphone/PC installieren, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sicherstellen und ein Kartenlesegerät beschaffen.
- Die Nutzung erfordert Anpassungsmaßnahmen in der Kanzleiorganisation. Mitarbeitende sollten frühzeitig in den Prozess des Postein- und -ausgangs sowie des Fristenmanagements miteinbezogen werden.
- Es besteht eine aktive Nutzungspflicht für die gerichtliche Korrespondenz (§ 52d FGO) mit der tatsächlichen Zurverfügungstellung des beSt durch die BStBK (vgl. § 52a Abs. 4 Nr. 2 FGO).
- Im Übrigen können Sie auf freiwilliger Basis Nachrichten über das beSt verschicken.
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