Wirtschaftsrecht
In dieser Kategorie finden Sie alles, was Sie zum Thema Wirtschaftsrecht wissen müssen. Seien Sie stets bestens informiert und bleiben Sie mit den Inhalten von NWB auf dem aktuellen Stand – so beraten Sie Ihre Mandanten jederzeit umfassend und rechtssicher.
Neues aus dem NWB LIVEFEED
Besoldungsrecht // FR 06 FEB. 2026
Mit der Einführung des neuen § 3d des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt tritt rückwirkend zum 1.1.2026 eine Regelung zur Zahlung eines Zuschusses zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Hierüber informiert das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt (FinMin).
Umsatzsteuer // FR 06 FEB. 2026
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) nimmt Stellung zur Umsatzbesteuerung der Einnahmen einer öffentlichen Hand i. S. des § 2b UStG, welche aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten stammen (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 29.09.2025 - VI 3510 - S 7107 - 008).
Anzeige
Gesetzgebung // DO 05 FEB. 2026
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" (BT-Drucks. 21/3947) beschlossen.
Sozialrecht // DO 05 FEB. 2026
Die Verbotsvorschrift für Betriebsprüfung in Privathaushalten umfasst jede Art von Betriebsprüfung (anlassbezogene und regelmäßige Betriebsprüfungen). Nachforderungsbescheide durch die Betriebsprüfung der Rentenversicherung sind in Privathaushalten damit ausgeschlossen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 26.1.2026 - L 7 BA 71/24; Revision zugelassen).
Gesetzgebung // DO 05 FEB. 2026
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 5.2.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun geschlossen. Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können.
ABO
Verfahrensrecht // DO 05 FEB. 2026
Ergeht nach Schluss der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass die Verhandlung vertagt und ein neuer Termin von Gerichts wegen bestimmt wird, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass das FG die Absicht hatte, die mündliche Verhandlung lediglich zu unterbrechen (BFH, Beschluss v. 14.1.2026 - II B 7/25; veröffentlicht am 5.2.2026).
ABO
Grunderwerbsteuer // DO 05 FEB. 2026
Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen (BFH, Urteil v. 22.10.2025 - II R 5/22; veröffentlicht am 5.2.2026).
ABO
Einkommensteuer // DO 05 FEB. 2026
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (BFH, Urteil v. 26.9.2025 - IV R 16/23; veröffentlicht am 5.2.2026).
ABO
Verfahrensrecht // DO 05 FEB. 2026
Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- beziehungsweise Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung (BFH, Urteil v. 16.12.2025 - VIII R 4/25; veröffentlicht am 5.2.2026).
ABO
Einkommensteuer // DO 05 FEB. 2026
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - X R 25/23; veröffentlicht am 5.2.2026).