Konto: Sanierung – Steuerbefreiung der Sanierungsgewinne?

Mit der 347. Ergänzungslieferung (April 2022) der BP-Kartei wird der Beitrag zum „Konto: Sanierung“ umfassend überarbeitet, u. a. finden sich unter III. nunmehr ausführliche Ausführungen zur Sanierung im Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren (StaRUG).

Unternehmen können bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren des StaRUG ohne ein Insolvenzverfahren nach der InsO saniert werden, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Durch § 1 StaRUG sind GmbH-Geschäftsführer verpflichtet existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Bei fehlender Früherkennung liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vor und es drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft und strafrechtliche Konsequenzen. Um dies zu verhindern, sollte der Geschäftsführer ein Früherkennungssystem installieren, das die laufende Überwachung der Geschäftsentwicklung ermöglicht und mit dem er bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkennen kann.

Typische Unternehmerrisiken sind: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Wandel des Kundengeschmacks bzw. der Nachfrage, Aktivitäten von Mitbewerbern. neue gesetzliche Regelungen, Ausfall von Großkunden, Ausfall von Lieferanten, Ausfall von Schlüsselpersonen, Umsatzrückgang, Kostensteigerungen, Forderungsausfälle, Elementarschäden durch Feuer, Wasser oder Sturm, Haftungs- oder Prozessrisiken oder unangemessene Vergütungen oder Ausschüttungen.

Zu den Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung gehören:

  • eine Definition bestandsgefährdender Risiken durch Risikoanalyse und Risikobewertung,
  • eine Definition von Frühwarnindikatoren,
  • eine Festlegung von Maßnahmen gegen erkannte Risiken in Form einer Ideenliste oder eines Planes B
  • die Einrichtung eines Informationssystems für Aufsichtsorgane und Gesellschafter durch Definition der zu berichtigenden Sachverhalte
  • eine laufende Überwachung von Frühwarnindikatoren durch Festlegung von Kontrollterminen.

Im Mittelpunkt des Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahrens steht ein von den Gläubigern angenommener Restrukturierungsplan, in dem die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise dargestellt sind. In § 5 ff. StaRUG sind die Anforderungen an den Inhalt des Restrukturierungsplans geregelt. Der Schuldner kann den Plan außergerichtlich umsetzen, sobald der Restrukturierungsplan von den betroffenen Gläubigern angenommen worden ist.

Der Schuldner kann aber auch ein Restrukturierungsgericht anrufen und gerichtliche Unterstützung durch die Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente des StaRUG beantragen. Hierzu gehören die gerichtliche Vorprüfung des Restrukturierungsplanes, die Koordinierung der Abstimmung über den Plan durch die Gläubiger (gerichtliche Planabstimmung), die gerichtliche Bestätigung des Plans (Planbestätigung) und der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen (Stabilisierung) Das Restrukturierungsvorhaben hat der Schuldner dem Restrukturierungsgericht anzuzeigen und dabei den Planentwurf vorzulegen.

Hinweis: Für den Schuldner empfiehlt sich aus Beweisgründen die Inanspruchnahme des gerichtlichen Verfahrens. Darüber hinaus kann bei Widerstand einzelner Gläubiger gegen den Plan die fehlende Einstimmigkeit der Gläubiger bei der Planabstimmung unter bestimmten Voraussetzungen durch das Gericht ersetzt werden.

Aus dem Inhalt „Konto: Sanierung“:

  • Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
    • Abschaffung der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne gem. § 3 Nr. 66 EStG
    • Steuerbefreiung von Sanierungserträgen nach § 3 Abs. 1 und 2 EStG
    • Sanierung im Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren
    • Sanierung in der Insolvenz
    • Firmenbestattungen
    • Bilanzierung im Sanierungsfall
    • Besondere Fallgestaltungen der Sanierung
  • Gewerbeertragsteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten der Sanierung

BP-Kartei

NWB Betriebsprüfungs-Kartei 1/2022

Begründet von den Oberfinanzdirektionen Düsseldorf, Köln und Münster. Bearbeitet von Regierungsdirektor a. D. Dr. Wolfgang Boochs, Oberregierungsrat Johannes Buse, Dipl.-Finanzwirtin LL.M. Bernadette Duda, Dipl.-Finanzwirt Peter Klimmek, Dipl.-Finanzwirt Regierungsoberrat Uwe Olles, Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Lars Nüdling.

ISBN: 978-3-482-68918-5

Preis: 98,00 €

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