Online-Nachricht - Donnerstag, 12.12.2024
Einkommensteuer | Geldwerter Vorteil aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung von Genossenschaftsanteilen (BFH)
Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 EStG (BFH, Urteil v. 22.10.2024 - VIII R 23/21; veröffentlicht am 12.12.2024).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten für Mitglieder einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden, - unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen – um einen Vorteilsausgleich handelt, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt. Darüber hinaus ist die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft streitig.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
-
Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 EStG.
-
Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsicht nur für den oder die Antragsteller.
Quelle: BFH, Urteil v. 22.10.2024 - VIII R 23/21; NWB Datenbank (il)
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VIII. Senat des BFH Dr. Christian Levedag gelangen Sie hier (Login erforderlich).