Online-Nachricht - Donnerstag, 12.12.2024

Umsatzsteuer/Insolvenz­recht | Schuld­befrei­ende Dritt­schuldner­zahlung im Insol­venz­eröffnungs­verfahren (BFH)

Zahlt der Dritt­schuldner im Insol­venz­eröff­nungs­ver­fahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 InsO schuld­befrei­end auf ein Konto des späteren Insol­venz­schuldners, verein­nahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatz­steuer­pflichtig erbrachte Leistung ab­schließend, so dass keine Masse­verbind­lich­keit im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt (BFH, Urteil v. 29.8.2024 - V R 17/23; veröf­fent­licht am 12.12.2024).

Sachverhalt: Streitig ist, ob eine schuld­befreiende Dritt­schuldner­zahlung während des Insolvenz­eröffnungs­verfahrens auf das Konto des Insolvenz­schuldners eine zu Masse­verbind­lich­keiten führende Entgelt­verein­nahmung durch den (vorläufigen) Insolvenz­verwalter ausschließt. Das FA hatte die an den Kläger und Insolvenz­verwalter geleisteten Gut­schriften als Masse­verbind­lich­keiten der Umsatz­steuer unter­worfen. Die hier­gegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz – sowohl im ersten, als auch im zweiten Rechtsgang (zum vorher­gehenden BFH-Verfahren s. unsere Online-Nachricht v. 20.8.2020) Erfolg. Nach Auffas­sung des FG liegen keine Masse­verbind­lich­keiten nach § 55 Abs. 4 InsO vor, da der Kläger kein Entgelt verein­nahmt hat. Der Dritt­schuldner habe im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Gutschriften bereits mit schuld­befreiender Wirkung geleistet, da er die Verfügungs­beschrän­kungen des Insolvenz­schuldners zu der Zeit seiner Leistung nicht gekannt habe (Hessisches FG, Urteil v. 13.12.2022 - 6 K 1062/20).

Die Richter des BFH wiesen die Revision des FA zurück:

  • Zahlt der Drittschuldner im Insolvenz­eröff­nungs­verfahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 InsO schuld­befreiend auf ein Konto des späteren Insolvenz­schuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, so dass keine Masse­verbind­lichkeit im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt.

Quelle: BFH, Urteil v. 29.8.2024 - V R 17/23; NWB Datenbank (il)

 
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