Online-Nachricht - Donnerstag, 28.08.2025
Einkommensteuer | Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH (BFH)
Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 EStG mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar (BFH, Urteil v. 19.3.2025 - XI R 2/23; veröffentlicht am 28.8.2025).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Verluste im Sinne des § 15a EStG und des § 10a GewStG, die für eine GmbH als am ganzen Vermögen einer KG beteiligten Kommanditistin entstanden sind, im Fall der Anwachsung auf die GmbH von dieser mit eigenen Gewinnen verrechnet werden können. Die Vorinstanz hatte dies bejaht (FG München, Urteil v. 25.1.2023 - 6 K 1787/19).
Die Richter des BFH wiesen die Revision des FA zurück und führten in den Leitsätzen des Urteils Folgendes aus:
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Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar.
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Der übergegangene Verlust ist nicht wegen der Gesamtrechtsnachfolge von einem verrechenbaren in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.
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Der bei der KG festgestellte Verlust im Sinne des § 10a GewStG ist infolge der Anwachsung von der GmbH nutzbar (Anschluss an BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 30/21, BStBl II 2025, 56).
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Der gewerbesteuerrechtliche Grundsatz der Unternehmenskontinuität erfordert wegen § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG jedenfalls dann nicht die Fortführung der Tätigkeit der bisherigen KG durch den ehemaligen Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH, wenn die Tätigkeit der KG zum Zeitpunkt der Anwachsung nicht vollständig eingestellt war.
Quelle: BFH, Urteil v. 19.3.2025 - XI R 2/23; NWB Datenbank (il)
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