Online-Nachricht - Donnerstag, 25.09.2025

Zollrecht | Vorab­ent­schei­dungs­ersuchen zur Tarifie­rung von Fischöl (BFH)

Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur zoll­tarif­lichen Ein­reihung von Fisch­öl zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­gelegt (BFH, Beschluss v. 19.5.2025 - VII R 18/22; veröf­fent­licht am 25.9.2025).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die zolltarif­liche Einreihung von aus der Republik Chile einge­führtem Fischöl. Die streit­gegen­ständ­lichen Waren, die aus mittels rohem Fischöl gewon­nenen konzen­trierten Omega-3-Fettsäuren her­gestellt wurden, bestanden je nach Artikel zu 60,5 % bis 83,7 % aus wiederveresterten Triglyceriden. Die übrigen Bestand­teile setzten sich überwiegend aus Mono- und Diglyceriden zusammen, die als Neben­produkte der Wieder­veresterung entstanden waren. Zusätzlich ent­hielten die Erzeug­nisse etwa 0,28 % Vitamin E (Tocopherol) als Antioxidant. Die Erzeug­nisse wurden nach der Einfuhr vorwiegend zu Nahrungs­ergänzungs­mitteln weiter­verarbeitet.

Die Klägerin meldete in den Jahren 2016 und 2017 die Waren unter der Codenummer 1516 10 90 10 1 mit dem Präferenz­code 300 und Unter­lagencode N954 (Waren­verkehrs­bescheini­gung EUR.1) zum zollrecht­lich freien Verkehr an (Zollsatz: frei). Das HZA reihte die Waren hingegen in die Codenummer 2106 90 92 60 9 mit einem Präferenz­zollsatz von 8,9 % (Chile) ein, da seiner Meinung nach Erzeug­nisse mit einem Triglycerid­gehalt von weniger als 85 % nicht in das Kapitel (Kap.) 15 der Kombi­nierten Nomenklatur (KN) fielen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz zum Teil Erfolg (FG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2022 - 4 K 1371/20 Z).

Auf die Revision der Klägerin setzten die Richter des BFH das Verfahren aus und legten dem EuGH die folgende Frage zur Vorabent­scheidung vor:

  • Welcher Mindestgehalt an Triglyceriden ist für die Einstufung einer Ware als "Fette und Öle" im Sinne von Position 1516 der Kombinierten Nomen­klatur erforder­lich, sofern sie im Übrigen über­wiegend aus als Neben­produkte einer Wieder­veresterung entstandenen Mono- und Diglyceriden besteht?

Quelle: BFH, Beschluss v. 19.5.2025 - VII R 18/22; NWB Datenbank (il)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VII. Senat des BFH Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt, gelangen Sie hier (Login erforder­lich).