Online-Nachricht - Donnerstag, 25.09.2025
Zollrecht | Vorabentscheidungsersuchen zur Tarifierung von Fischöl (BFH)
Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur zolltariflichen Einreihung von Fischöl zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH, Beschluss v. 19.5.2025 - VII R 18/22; veröffentlicht am 25.9.2025).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von aus der Republik Chile eingeführtem Fischöl. Die streitgegenständlichen Waren, die aus mittels rohem Fischöl gewonnenen konzentrierten Omega-3-Fettsäuren hergestellt wurden, bestanden je nach Artikel zu 60,5 % bis 83,7 % aus wiederveresterten Triglyceriden. Die übrigen Bestandteile setzten sich überwiegend aus Mono- und Diglyceriden zusammen, die als Nebenprodukte der Wiederveresterung entstanden waren. Zusätzlich enthielten die Erzeugnisse etwa 0,28 % Vitamin E (Tocopherol) als Antioxidant. Die Erzeugnisse wurden nach der Einfuhr vorwiegend zu Nahrungsergänzungsmitteln weiterverarbeitet.
Die Klägerin meldete in den Jahren 2016 und 2017 die Waren unter der Codenummer 1516 10 90 10 1 mit dem Präferenzcode 300 und Unterlagencode N954 (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) zum zollrechtlich freien Verkehr an (Zollsatz: frei). Das HZA reihte die Waren hingegen in die Codenummer 2106 90 92 60 9 mit einem Präferenzzollsatz von 8,9 % (Chile) ein, da seiner Meinung nach Erzeugnisse mit einem Triglyceridgehalt von weniger als 85 % nicht in das Kapitel (Kap.) 15 der Kombinierten Nomenklatur (KN) fielen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz zum Teil Erfolg (FG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2022 - 4 K 1371/20 Z).
Auf die Revision der Klägerin setzten die Richter des BFH das Verfahren aus und legten dem EuGH die folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
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Welcher Mindestgehalt an Triglyceriden ist für die Einstufung einer Ware als "Fette und Öle" im Sinne von Position 1516 der Kombinierten Nomenklatur erforderlich, sofern sie im Übrigen überwiegend aus als Nebenprodukte einer Wiederveresterung entstandenen Mono- und Diglyceriden besteht?
Quelle: BFH, Beschluss v. 19.5.2025 - VII R 18/22; NWB Datenbank (il)
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VII. Senat des BFH Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt, gelangen Sie hier (Login erforderlich).