Online-Nachricht - Donnerstag, 30.10.2025

Grunderwerbsteuer | Zahlung für Über­nahme eines Öko­kontos als Teil der grund­erwerb­steuer­recht­lichen Bemes­sungs­grund­lage (BFH)

Die Zahlung für ein nach Landes­recht mit dem Grund­stück ver­bundenes Öko­konto ist als Teil der Gegen­leistung für den Erwerb des Grund­stücks in die grund­erwerb­steuer­recht­liche Bemes­sungs­grund­lage einzu­beziehen (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 47/22; veröf­fent­licht am 30.10.2025).

Hintergrund: Bemessungs­grund­lage der Grund­erwerb­steuer ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Bei einem Grund­stückskauf gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als Gegenleistung der Kaufpreis einschließ­lich der vom Käufer über­nommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbe­haltenen Nutzungen.

Sachverhalt: Fraglich ist, ob die Zahlung für ein nach Landrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grund­erwerb­steuer­recht­liche Bemes­sungs­grund­lage einzubeziehen ist (Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 20.10.2022 - 8 K 174/21 GrE).

Die Richter des BFH wiesen die Revision der Klägerin als unbegründet zurück:

  • Das FG hat zu Recht entschieden, dass der ange­fochtene Grund­erwerb­steuer­bescheid rechtmäßig ist.

  • Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass der im Rahmen des Flur­bereini­gungs­verfahrens erfolgte Eigentums­erwerb der Klägerin der Grunderwerb-steuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG unterliegt.

  • Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grund­stück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegen­leistung für den Erwerb des Grundstücks in die grund­erwerb­steuer­recht­liche Bemes­sungs­grundlage einzu­beziehen.

  • Zur grund­erwerb­steuer­recht­lichen Gegen­leistung gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertrag­lichen Verein­barungen gewährt, um das Grund­stück zu erwerben (vgl. BFH, Urteil v. 25.4.2018 - II R 50/15, BStBl II 2018 S. 602, Rz 13; s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 1.8.2018).

  • Das FG hat ohne Rechts­verstoß ange­nommen, dass das Ökokonto und die dort einge­buchten Ökopunkte einen beson­deren natur­schutz­recht­lichen Grundstücks­zustand repräsen­tieren und die insoweit erbrachte Gegen­leistung daher ebenfalls auf den Erwerb des Eigentums an dem Grund­stück entfällt.

Quelle: BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 47/22; NWB Datenbank (lb)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im II. Senat des BFH Prof. Dr. Matthias Loose gelangen Sie hier (Login erforder­lich).