Online-Nachricht - Donnerstag, 13.11.2025
Einkommensteuer | u.a. Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen (BFH)
Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i.S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen (BFH, Urteil v. 21.8.2025 - IV R 23/23; veröffentlicht am 13.11.2025).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 EStG vorliegen. Das FA hatte die Feststellung eines Sanierungsertrags abgelehnt, das FG der ersten Instanz hatte der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben (FG Münster, Urteil v. 4.9.2023 - 9 K 3511/20 F).
Die Richter des BFH hoben das Urteil auf und wiesen die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück:
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Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist - wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag - nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen.
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Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.
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Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. BFH, Beschluss v. 9.8.2024 - X B 94/23, BStBl II 2025, 145, Rz 20 (s. hierzu Kanzler, NWB 2025 S. 626, Bodden, NWB 36/2024 S. 2454 sowie unsere Online-Nachricht v. 9.1.2025) sowie BFH, Beschluss v. 27.11.2020 - X B 63/20, Rz 7).
Quelle: BFH, Urteil v. 21.8.2025 - IV R 23/23; NWB Datenbank (il)
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von ehem. Richter im IV. Senat des BFH Walter Bode gelangen Sie hier (Login erforderlich).