Online-Nachricht - Donnerstag, 20.11.2025

Außensteuergesetz | Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Nieder­lassungs­frei­heit? (BFH)

Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur europa­rechts­konfor­mität des § 20 Abs. 2 AStG zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­gelegt (BFH, Beschluss v. 3.6.2025 - IX R 39/21; veröf­fent­licht am 20.11.2025).

Sachverhalt: Streitig ist, ob § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unions­recht­liche Nieder­lassungs- oder Kapital­verkehrs­freiheit verletzt. Das FG der ersten Instanz hatte den sog. Switch-over in § 20 Abs. 2 AStG auch ohne Entlastungsbeweis als europa­recht­lich zulässig angesehen (FG München, Urteil v. 13.7.2021 - 6 K 215/19, s. hierzu Lieber, IWB 21/2021 S. 842).

Die Richter des BFH dagegen setzten das Verfahren aus und legten dem EuGH die folgende Frage zur Vor­abent­schei­dung vor:

  • Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Euro­päischen Gemein­schaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeits­weise der Euro­päischen Union) dahin auszu­legen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 AStG entgegen­steht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebs­stätte zur Vermei­dung einer Doppel­besteue­rung anstelle der abkom­mens­recht­lich geltenden Frei­stellungs­methode uni­lateral die Anrech­nungs­methode anordnet, ohne dem Steuer­pflich­tigen die Möglich­keit zu eröffnen, Nachweis zu führen, dass er mit der Betriebs­stätte tat­sächlich im Auf­nahme­mit­glied­staat ange­siedelt ist und dort wirk­lichen wirt­schaft­lichen Tätig­keiten nachgeht, aber diese Möglichkeit in der wirt­schaft­lich und steuer­lich ver­gleich­baren Situation einer auslän­dischen Kapital­gesell­schaft besteht?

Quelle: BFH, Beschluss v. 3.6.2025 - IX R 39/21; NWB Datenbank (il)

 
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