Rechnungswesen
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Neues aus dem NWB LIVEFEED
Arbeitsrecht // FR 23 MAI 2025
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur (BAG, Beschluss v. 22.5.2025 – 7 ABR 28/24).
Steuerpolitik // DO 22 MAI 2025
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (BT-Drucks. 21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am 22.5.2025 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Verfahrensrecht // DO 22 MAI 2025
Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die - tatsächlich nicht erwirkte - Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 2/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
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Körperschaftsteuer // DO 22 MAI 2025
Sonstige Rücklagen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG sind alle Rücklagen, die nicht im steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind. Eine vom Sonderausweis auszunehmende "Einlage der Anteilseigner" setzt nicht voraus, dass sie im steuerlichen Einlagekonto erfasst ist (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 41/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
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Verfahrensrecht // DO 22 MAI 2025
Eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage in Bezug auf die Nichtanwendung des GSA Fleisch ist zumindest dann unzulässig, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat (BFH, Urteil v. 14.1.2025 - VII R 3/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
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Verfahrensrecht // DO 22 MAI 2025
Das zuständige Hauptzollamt für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 StromStG sowie nach den §§ 54 und 55 des EnergieStG richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens. Dabei ist auf die kleinste rechtlich selbständige Einheit abzustellen (BFH, Urteil v. 19.12.2024 - VII R 23/22; veröffentlicht am 22.5.2025).
Einkommensteuer // DO 22 MAI 2025
Kosten, die - wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten - ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1 % Regelung erfasst. Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil (BFH, Urteil v. 23.1.2025 - III R 33/24 (III R 50/17); veröffentlicht am 22.5.2025).
Einkommensteuer // DO 22 MAI 2025
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil v. 21.6.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970) (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 32/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
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Gewerbesteuer // DO 22 MAI 2025
Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröffentlicht am 22.5.2025).
Umsatzsteuer // MI 21 MAI 2025
Bei Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH durch Sacheinlage eines PKW, der während des Bestehens der Vor-GmbH geliefert wird und den die Gesellschaft nach Gründung für ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich unternehmerisch nutzt, steht nach dem Neutralitätsgrundsatz der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des PKW der Gesellschaft zu - auch wenn die diesbezügliche Rechnung an den Gründungsgesellschafter adressiert ist -, sofern der Gründungsgesellschafter selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insofern hat umsatzsteuerlich eine personenübergreifende Zurechnung in der Unternehmensgründungsphase zu erfolgen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 3.4.2025 - 5 K 111/24; Revision zugelassen).