Steuerrecht
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Neues aus dem NWB LIVEFEED
Arbeitsrecht // FR 31 OKT. 2025
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i. S. von § 15 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen (BAG, Urteil v. 30.10.2025 – 2 AZR 160/24).
Gesetzgebung // DO 30 OKT. 2025
Die Bundesregierung erteilt der Forderung des Bundesrates auf finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch das geplante Steueränderungsgesetz 2025 entstehen, eine Absage. Dies geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 21/2470). Anderen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung dagegen zu.
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Gesetzgebung // DO 30 OKT. 2025
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung von „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 21/2469) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/1866) hervor.
Umsatzsteuer // DO 30 OKT. 2025
Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA können Zusammenfassende Meldungen (ZM) ab dem 1.12.2025 nur noch im Format XML abgeben. Die bisher gültige Datensatzbeschreibung verliert ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
ABO
Grunderwerbsteuer // DO 30 OKT. 2025
Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 42/21; veröffentlicht am 30.10.2025).
ABO
Verfahrensrecht // DO 30 OKT. 2025
Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zeitpunkt einer Entscheidung des Nachlassgerichts über die Wirksamkeit des Testaments im Erbscheinverfahren, wenn ein anderer möglicher Erbe der Erteilung des Erbscheins entgegentritt (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 28/22; veröffentlicht am 30.10.2025).
ABO
Erbschaftsteuer // DO 30 OKT. 2025
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 30/22; veröffentlicht am 30.10.2025).
ABO
Grunderwerbsteuer // DO 30 OKT. 2025
Bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwStG muss die fünfjährige Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG eingehalten werden. Die unterschiedliche Behandlung der Ausgliederung zur Neugründung und der Ausgliederung zur Aufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - II R 31/22; veröffentlicht am 30.10.2025).
ABO
Grunderwerbsteuer // DO 30 OKT. 2025
Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 47/22; veröffentlicht am 30.10.2025).
ABO
Grunderwerbsteuer // DO 30 OKT. 2025
Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann kein herrschendes Unternehmen i. S. des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - II R 56/22; veröffentlicht am 30.10.2025).