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Der Vorsorgebedarf von Gesellschafter-Geschäftsführern und Unternehmern ist erheblich. Hohe Einkommen in Kombination mit einer niedrigen oder gar nicht vorhandenen gesetzlichen Vorsorge führen zu einem „Muss“ für die Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod. Folgerichtig findet sich bei ca. 80 % der GmbH in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung zu Gunsten der Gesellschafter-Geschäftsführer.
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Der Frühling ist da und lädt uns mit seinen Temperaturen dazu ein, etwas zu unternehmen. Möchten auch Sie Ihren Arbeitnehmern zu diesem Zwecke etwas Gutes tun und wissen nicht genau, wie Sie ein E-Bike zur Verfügung stellen können? Hier finden Sie weitere Informationen.
Die gute Nachricht: Der steuerfreie Coronabonus kann noch bis zum 30.6.2021 gezahlt werden. Der Freibetrag wird für den genannten Zeitraum (1.3.2020 bis zum 30.6.2021) allerdings insgesamt nur einmal in Höhe von 1.500 € gewährt. Die Änderung durch das JStG 2020 bewirkt lediglich eine zeitliche Streckung um sechs Monate für die Gewährung und Zahlung des steuerfreien Coronabonus. In der Praxis zeigte sich, dass bei bestimmten Fallkonstellationen eine Zahlung in 2020 nicht mehr möglich war.
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Steuern mobil verwandelt unproduktive Phasen wie Fahrt- oder Wartezeiten in wertvolle Zeit für Ihre Fortbildung. Denn mit dem NWB Audio-Magazin hören Sie das Wichtigste aus dem Steuerrecht wo und wann Sie wollen. Zum Beispiel im Auto, in der Bahn oder ganz entspannt zu Hause.
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Das BMF möchte den technischen Wandel auch in Richtung der Steuerpflichtigen würdigen – und hat hierfür mit seinem BMF-Schreiben v. 26.02.2021 bestimmt, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer für „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ im Hinblick auf die Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 EStG auf ein Jahr gesenkt wird (Rz. 1). Eine Überprüfung der bislang maßgeblichen 3-jährigen Nutzungsdauer nach 20 Jahren war wohl überfällig.
Früher galt die Überlassung eines Firmenwagens noch als Privileg der Geschäftsleitung und anderer Führungskräfte, heute ist sie aus dem Berufsalltag kaum mehr wegzudenken. Bei einigen Arbeitnehmern ist die Überlassung eines Firmenwagens zum selbstverständlichen Bestandteil der Entlohnung geworden.
Man mag denken, durch Corona hat sich vieles verändert und in weiten Teilen ist dies bestimmt auch richtig, aber die Pflicht zur Abgabe des Jahresabschlusses und der Steuererklärung bleibt auch in diesem Jahr.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 4.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (im Folgenden: LGrStG BW) verabschiedet. Durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ v. 15.11.2019 ist es den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes möglich, ganz oder zum Teil von einem Bundesgesetz zur Grundsteuer abzuweichen. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg diese Möglichkeit genutzt und ein eigenständiges Grundsteuergesetz geschaffen.
In Zeiten der COVID-19-Pandemie gehören Homeoffice und mobiles Arbeiten längst zum beruflichen Alltag dazu. Viele Unternehmen wollen auf diesem Wege Kontakte reduzieren und so die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Durch die vermehrte Nutzung dieser für viele „neuen“ Art des Arbeitens nimmt auch der Beratungsbedarf rund um häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice und mobiles Arbeiten rasant zu – sowohl in puncto steuerrechtlicher, bilanzsteuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Betrachtung als auch hinsichtlich organisatorischer Fragen.
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