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Seit dem 1.1.2021 sind alle Kapitalgesellschaften nach § 1 StaRUG dazu verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem zu implementieren. Das bietet insbesondere für Steuerberater hervorragende neue Beratungsmöglichkeiten.
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Mit der 347. Ergänzungslieferung (April 2022) der BP-Kartei wird der Beitrag zum „Konto: Sanierung“ umfassend überarbeitet, u. a. finden sich unter III. nunmehr ausführliche Ausführungen zur Sanierung im Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren (StaRUG).
Im Lockdown mussten zahlreiche Geschäfte schließen. Kurzarbeitergeld half, ein bisschen Unterstützung gab es auch, aber die Kosten waren drückend, oft: erdrückend. Mietkosten sparen, war nun angesagt.
Die Frage, ob und inwieweit Mieter von Gewerberäumen in Zeiten der Pandemie ihre Zahlungen kürzen oder gar einstellen können, wenn die Nutzung der Räume nicht im vorgesehenen Maße möglich ist, beschäftigt zahllose Unternehmen und Eigentümer seit März 2020. Im ersten Jahr von COVID-19 sahen die meisten Gerichte das Risiko generell beim Mieter, er müsse zahlen.
Zum 1.4.2022 tritt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV n.F.) in Kraft (BGBl 2021 I S. 2970, 2990). Unternehmen und Erwerbstätige können künftig schneller, einfacher und mit umfangreicherer Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit bei der DRV Bund klären lassen. An der materiellen Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit, die durch eine Gesamtabwägung aller typusbildenden Einzelkriterien zu erfolgen hat, ändert sich durch die Reform nichts.
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Am 1. Januar 2021 ist das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen” (im Nachfolgenden als StaRUG bezeichnet) in Kraft getreten und schließt die Lücke zwischen der gerichtlichen Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und der außergerichtlichen Sanierung.
Was nicht wackelig ist, muss nicht stabilisiert werden. Die Stabilisierungsanordnung soll während des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens Unternehmen vorm Umkippen bewahren. Aber warum können sie umkippen, wenn sie doch schon im Restrukturierungsverfahren sind?
Gerade in Krisenzeiten kommt es mitunter zu finanziellen Engpässen. Sind Verbindlichkeiten zu bedienen und ist dem Schuldner eine Tilgung nicht mehr möglich, drohen seitens des Gläubigers Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zentrales Mittel ist die Lohnpfändung. Dabei gibt es Einiges zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen der Lohnpfändung und die Fallstricke für den Arbeitgeber sollen nachfolgend untersucht werden.
Corona hat seit über einem Jahr das Land fest im Griff. Die vollständige Schließung der meisten Geschäftsbereiche über Wochen und Monate hat erhebliche Auswirkungen auf viele Unternehmen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist, gilt als wichtiger Baustein für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID 19- Pandemie und legt sein Augenmerk auf die präventive Insolvenzvermeidung.
Die Prüfung nichtfinanzieller Informationen erhält seit jeher sowohl vonseiten der Gesetzgebung als auch im Schrifttum eine hohe Aufmerksamkeit. Aufgrund der schwierigen Erfassbarkeit nichtfinanzieller Informationen kommt ihrer Prüfung eine besondere Rolle zu, insbesondere hinsichtlich Prüfungsumfang, Prüfungsintensität oder infrage kommender Prüfungsstandards.
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