Mann mit verschränkten Armen vor Präsentation

Bilanzierung und Besteuerung im Zusammenhang mit Anteilen an Gesellschaften und Investmentfonds

Die globalen Kapitalmärkte sind seit einigen Jahren durch Krisen verschiedenster Art – z. B. Covid 19, der andauernde Krieg in der Ukraine oder die Gefahr einer drohenden globalen Zollspirale – heftigen Verwerfungen unterworfen. Das Auf und Ab an den Börsen hat u. a. auch Auswirkungen auf die in den Bilanzen verschiedenster Unternehmen stehenden Anteile an Gesellschaften und Investmentfonds sowie die Höhe der aus diesen resultierenden Kapitalerträgen.

I. Einleitung 

Aufgrund des komplexen Zusammenspiels zwischen Handels- und Steuerrecht ist die bilanzielle Behandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit zahlreichen Fallstricken verbunden. Basierend auf den handelsrechtlichen Ansatz- wie Bewertungsregelungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden in dem Themen-Special daher die steuerlichen Abweichungen und Besonderheiten, z. B. im Bereich der Wertberichtigungen, dargestellt.

Anschließend erfolgt die Auseinandersetzung mit der handels- und steuerrechtlichen Behandlung von laufenden Erträgen und der Veräußerung der Anteile – jeweils aufbereitet für verschiedene bilanzierende Gesellschaftertypen. 

Die Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften ist durch ihre steuerliche Transparenz besonders anspruchsvoll. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Personengesellschaft als ein sich zunehmender Beliebtheit erfreuender sog. Private Equity-Fonds ausgestaltet ist, also dem gemeinschaftlichen Investment in Kapitalgesellschaften dient. Die Besonderheiten, welche sich für Investoren solcher Private Equity-Fonds ergeben, werden unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung – z. B. zum sog. Carried-Interest – erläutert. 

Die Besteuerung von Investmentfonds wurde durch die Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 grds. neu gestaltet. Das Themen-Special fasst die für betriebliche Anleger relevanten Grundlagen der Teilfreistellungen nach Fondsart (z. B. Aktien- und Immobilienfonds), die Wirkung der Vorabpauschale sowie die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen zusammen. Konkrete Beispiele zeigen, wie betriebliche Anleger die Investmentanteile und damit verbundene Positionen zutreffend bilanzieren und Erträge deklarieren. 

Das Themen-Special beleuchtet damit die essenziellen handels- und steuerrechtlichen Aspekte rund um das Thema Anteile an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Private Equity-Fonds und Investmentfonds versehen mit zahlreichen Hinweisen für Anleger aus der Beratungspraxis und liefert so vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten eine wichtige Orientierung. 

II. Fazit 

Die Bilanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften sowie von Anteilen an Investment- und Private Equity-Fonds bedarf aufgrund der in vielen Aspekten voneinander abweichenden handels- und steuerrechtlichen Aspekte erhöhter Aufmerksamkeit. Von besonderer Bedeutung in wirtschaftlich volatilen Zeiten, die durch Krisen wie Pandemien, geopolitische Konflikte oder protektionistische Maßnahmen geprägt sind, sind die Bilanzposten in der Handels- wie der Steuerbilanz kritisch auf ihre Werthaltigkeit sowie damit verbundener ggf. gebotener Wertberichtigungen zu prüfen.

Neben den bilanziellen Effekten sind im Zusammenhang mit Anteilen an Gesellschaften die diversen Sondervorschriften hinsichtlich der Besteuerung der aus den Anteilen resultierenden laufenden Erträge sowie Veräußerungsergebnisse zu beachten. Diese unterscheiden sich regelmäßig je nach Anlegertyp und können z. B. den Effekt einer bilanziellen Wertberichtigung für Zwecke der Besteuerung vollständig egalisieren.

Daher sind die in dem Themen-Special vorgestellten und mit zahlreichen Praxishinweisen versehenen Grundlagen der Bilanzierung und Besteuerung im Zusammenhang mit Anteilen an Gesellschaften von erheblicher Bedeutung. 

In der Beratungspraxis ist bei bilanzierenden Stpfl. ein wachsender Trend zur Kapitalanlage unter Nutzung von Private Equity- und Investmentfonds erkennbar. Obwohl Private Equity-Fonds i. d. R. als „klassische“ Personengesellschaften einzuordnen und entsprechend handels- sowie steuerrechtlich zu behandeln sind, führen die für dieses Investitionsvehikel typischen Merkmale, wie bspw. spezielle Anreizstrukturen (sog. „Carried Interest“), in der Besteuerungspraxis zu erheblicher zusätzlicher Komplexität.

Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung der relevanten Rechtsprechung sowie der Vorgaben der Finanzverwaltung ist eine regelmäßige Überprüfung der bilanziellen und steuerlichen Behandlung von Private Equity-Fonds unerlässlich. 

Die Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 hat sich die Besteuerung von Investmentfonds maßgeblich verändert und neue Anforderungen an die Deklarations- und Bilanzierungspflichten betrieblicher Anleger hervorgebracht. Grundsätzlich wurde durch den Wechsel hin zu einer intransparenten Besteuerung von Investmentfonds die Komplexität auf Ebene des Anlegers zwar reduziert, aber nicht gänzlich beseitigt.

So bleiben z. B. die von verschiedenen Faktoren abhängige Teilfreistellung, die Bilanzierung und Besteuerung der sog. Vorabpauschale sowie die steuerlich korrekte Erfassung von Veräußerungsergebnissen kritische praxisrelevante Kernaspekte für eine ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen des Anlegers. Die im Themen-Special erläuterten, mit zahlreichen praxisnahen Hinweisen und Beispielen versehenen Grundzüge können dabei als Leitlinie dienen. 

Das Themen-Special aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB beleuchtet damit die essenziellen handels- und steuerrechtlichen Aspekte rund um das Thema Anteile an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Private Equity-Fonds und Investmentfonds versehen mit zahlreichen Hinweisen für Anleger aus der Beratungspraxis und liefert so vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten eine wichtige Orientierung.

Das vollständige Themen-Special finden Sie als Abonnent in der NWB Datenbank unter NWB LAAAJ-91114

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