Mann im Anzug zeigt auf startende Rakete, die als Comic-Bild dargestellt wird

Digitale Außenprüfung: Schnittstellen und neue Prüfmethoden

Die Digitalisierung verändert auch die Arbeit der Finanzverwaltung – besonders in der Außenprüfung. Doch wie weit ist dieser Wandel wirklich fortgeschritten? Und was bedeutet das für Unternehmen?

Wo steht die Finanzverwaltung heute?

Während die elektronische Steuererklärung über ELSTER längst etabliert ist, besteht im Bereich der Außenprüfung Nachholbedarf. Das Verwaltungsabkommen KONSENS strebt die Harmonisierung der unterschiedlichen IT-Landschaften in den Steuerverwaltungen an, die die die Arbeit der Finanzverwaltungen erschweren. Im Bereich der Außenprüfung wurde mit IDEA eine einheitliche, technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten entwickelt. Eine fehlende Standardisierung bei der Vielzahl von Datensystemen unterschiedlicher Softwarehersteller führte jedoch zu Problemen.

Ein wichtiger Schritt sind daher digitale Schnittstellen wie die Digitale Lohnschnittstelle (DLS), die digitale Schnittstelle für Kassensysteme (DSFinV-K) sowie die digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW). Sie ermöglichen eine standardisierte Datenübermittlung an die Finanzverwaltung – und damit eine schnellere und effizientere Prüfung.

Steuerkontrollsysteme als Chance

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Außenprüfung beabsichtigt der Gesetzgeber u. a. die Beschleunigung der Außenprüfung durch Anpassung an den technischen Fortschritt. Ein Baustein hierzu ist die in Art. 97 § 38 EGAO eingeführte Erprobung alternativer Prüfungsmethoden. Unternehmen, die ein Tax Compliance Management System (TCMS) oder ein Steuerkontrollsystem (SKS) einsetzen, können von Prüfungserleichterungen profitieren, wenn die Außenprüfung das System geprüft und die Wirksamkeit des Systems und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften bestätigt hat. Die einzelnen Finanzverwaltungen sind derzeit allerdings sehr unterschiedlich aufgestellt, was die Prüfung von Steuerkontrollsystemen im Rahmen von Außenprüfungen betrifft. Bei der Prüfung eines SKS kann sich der Prüfer an den vom IDW im PS 980 aufgestellten Prüfungserleichterungen orientieren.

Blick in die Zukunft

Gegenwärtig finden bundesweit nur einige Pilotprojekte zur Prüfung von SKS statt. Bayern und NRW konnten dabei schon einige Erfahrungen sammeln. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten, ob bis zum Ende des Evaluierungszeitraums (31.12.2029) genügend Unternehmen mit einem solchen System geprüft worden sind, um eine belastbare Aussage im Hinblick auf Art. 97 § 38 EGAO zu treffen.

Eine digitale Schnittstelle für die Buchhaltungsdaten ist geplant und ein entsprechender Diskussionsentwurf liegt vor. Für 2025 sollen weitere Anhörungen und eine abschließende Beratung erfolgen. Die Buchführungsdatenschnittstellenverordnung würde aber frühestens für Wirtschaftsjahre ab 1.1.2029 gelten.

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