Schriftliche StB-Prüfung 2019 – Endspurt!

Die Zeit läuft – nur noch wenige Wochen bis zur schriftlichen StB-Prüfung 2019. Wir drücken allen Kandidaten alle verfügbaren Daumen und unterstützen Sie auch auf den letzten Metern.

Klausur aus dem Ertragsteuerrecht: Aufbau der Klausurlösung zum Teil Einkommensteuer

Beispielsweise mit wichtigen Tipps zum Aufbau der Klausurlösung zum Teil Einkommensteuer des zweiten Prüfungstags. Denn die Strukturierung einer Lösung aus dem Einkommensteuerrecht hin zum in der Aufgabenstellung genannten „Ziel“ erfordert aufgrund der zahlreichen Prüfungsschritte ein hohes Maß an Konzentration – und vor allem Erfahrung. R 2 EStR hilft Ihnen dabei, die Schritte sinnvoll und in der richtigen Reihenfolge abzuarbeiten. Naturgemäß werden die Aufgaben im StB-Examen selten in der „richtigen“ Reihenfolge gestellt – vielmehr ist die richtige Strukturierung auch Teil der Aufgabenstellung.

Prüfungsreihenfolge hin zum in der Aufgabenstellung genannten Ziel beachten!

Die Strukturierung einer einkommensteuerlichen Lösung gelingt nur, wenn die Prüfungsreihenfolge hin zum in der Aufgabenstellung genannten „Ziel“ beachtet wird. Dabei kann es sich im StB-Examen bei diesem Ziel um unterschiedliche Stufen der Ermittlung handeln. In manchen Aufgaben ist lediglich die Ermittlung der Einkünfte gefragt. So erforderte der Sachverhalt 4 des Teils I der Ertragsteuerklausur im StB-Examen 2012 in seiner Aufgabenstellung die Ermittlung der „sich aus dem vorstehenden Sachverhalt für den Veranlagungszeitraum 2012 ergebenden (in Deutschland steuerpflichtigen) Einkünfte sowie der Auswirkungen auf den Progressionsvorbehalt“. In anderen Fällen ist hingegen die steuerliche Ermittlung deutlich weiter durchzuführen. Im Sachverhalt 1 des Teils I der Ertragsteuerklausur im StB-Examen 2007 etwa wurde als Aufgabe die Ermittlung des zvE des Stpfl. verlangt.
Gerade um letztere Aufgabentypen sinnvoll lösen zu können, ist die Strukturierung der Aufgaben fast wichtiger als die Frage, ob man jedes letzte „Spitzenproblem“ auch noch auflösen kann. In Klausurlösungen fällt häufig auf, dass die Sachverhaltsangaben in der Reihenfolge abgearbeitet werden, in der sie im Sachverhalt beschrieben werden. Damit wird die Lösung allerdings meist unübersichtlich, und es schleichen sich schnell Fehler ein.

Konkrete Tipps und Hilfestellungen

Um diesem Problem zu entgehen, gibt Prof. Dr. Martin Weiss Ihnen im Folgenden konkrete Tipps und Hilfestellungen. Dabei wird zunächst in Kap. II. auf die verschiedenen möglichen Formen der persönlichen Einkommensteuerpflicht (§ 1 EStG) eingegangen. Sodann wird die sachliche Einkommensteuerpflicht besprochen (Kap. III.). Die Entwicklung des zvE wird in Kap. IV. kommentiert und in Kap. V. die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer besprochen. Kap. VI. gibt schließlich einen kurzen Ausblick auf die Anwendung der ertragsteuerlichen DBA. Die hier gegebenen Tipps sind in begrenztem Maß auch auf Aufgaben bei der Körperschaftsteuer übertragbar.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag von Prof. Dr. Martin Weiss.



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