Heute Nacht, ja da feiern wir….

Bald ist es wieder soweit. Die in vielen Betrieben üblichen Weihnachtsfeiern finden statt. Sofern die Planungen wie z.B. Raumsuche und Catering inklusive Entertainment noch nicht stehen, wird es jetzt allmählich Zeit.

Wichtig: Rechtzeitig die Einladungen versenden und möglichst niemanden vergessen. Und noch wichtiger: Hoffen, dass die Party ein Erfolg wird.

Aber was nun, wenn einige oder mehrere Arbeitnehmer absagen? Betriebsfeiern sind erfahrungsgemäß nicht bei allen Mitarbeitern beliebt. Hinzukommt häufig, dass Krankheitsfälle oder andere wichtige Gründe eine Teilnahme an der Feier verhindern.

Welche steuerlichen Auswirkungen Absagen bei Betriebsfeiern haben, dazu haben sich Christian Herold und Christoph Iser im NWB Experten-Blog in Ihren Beiträgen „Trotz Absagen (steuerlich) ungetrübte Feier“ und „Betriebsveranstaltung: Kommt es auf teilnehmende oder eingeladene Arbeitnehmer an?“ Gedanken gemacht. Take That & Party….

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.