Probeklausur Steuerwesen für die schriftliche Abschlussprüfung 2020

Für die Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung 2020 wird nachfolgend eine Aufgabe aus einer Übungsklausur für das Prüfungsfach Steuerwesen veröffentlicht, die hinsichtlich der Inhaltsbereiche, dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang und der Punkteverteilung einer „echten“ Abschlussklausur entspricht. Der Klausur liegt die Rechtslage 2019 zugrunde.

Einkommensteuer (50 Punkte) - Sachverhalt 1 (32 Punkte)

Die Eheleute Antje (geb. 14.04.1958) und Thomas (geb. 02.10.1954) Sailer, wohnhaft in Koblenz, werden zusammen zur ESt veranlagt.
Für den VZ 2019 legen die Eheleute die folgenden Informationen vor:

  1. Herr Sailer war bis zum 30.09.2019 bei der Stahlbau GmbH in Neuwied als Verkaufsleiter beschäftigt. Sein Bruttoarbeitslohn 2019 hat lt. Lohnsteuerbescheinigung insgesamt 43.200 € betragen. Herr Sailer ist täglich mit seinem eigenen Pkw von seiner Wohnung zur Stahlbau GmbH gefahren; im Jahr 2019 an insgesamt 170 Tagen. Die tägliche Strecke (hin und zurück zusammengerechnet) hat 44 km betragen. Herr Sailer gibt an, dass er in 2019 an insgesamt 58 Tagen mittags nach Hause und nach dem Mittagessen erneut zur Stahlbau GmbH gefahren ist (er hat die Strecke an diesen Tagen also zweimal zurückgelegt). Für einen in Neuwied gemieteten Pkw-Stellplatz hat Herr Sailer in 2019 insgesamt 540 € an den Vermieter bezahlt. Herr Sailer möchte diese Kosten steuermindernd geltend machen, weil er den Stellplatz benötigt, um seinen Pkw, mit dem er täglich zu seiner Arbeitsstelle fährt, während der Arbeitszeit abstellen zu können. Seit dem 01.10.2019 bezieht Herr Sailer bis zu seinem Lebensende monatlich (jeweils brutto):
    • eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 1.600 €;
    • eine Betriebspension (ohne frühere Beitragsleistungen) von der Stahlbau GmbH i. H. v. 800 €.
  2. Frau Sailer hat keine Beschäftigung; sie ist Hausfrau.
  3. Am 02.09.2011 hatte Herr Sailer in Koblenz einen Bauplatz für 200.000 € erworben, auf dem er ein zur Vermietung bestimmtes Einfamilienhaus errichtet hatte (Bauantrag 01.12.2011). Die Herstellungskosten des Hauses hatten 325.000 € betragen. Das Haus wurde im Januar 2015 fertiggestellt und von den Mietern bezogen. Zum 01.01.2019 verkaufte Herr Sailer das bebaute Grundstück für 506.000 €. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hatte Herr Sailer das Gebäude höchstmöglich abgeschrieben. Beim Verkauf des Hauses sind Veräußerungskosten i. H. v. 6.000 € angefallen (durch Überweisung in 2019 bezahlt).S. 22
  4. Am 01.10.2019 haben die Eheleute Sailer ein gemeinsames Zweifamilienhaus in Koblenz auf einem geerbten Grundstück fertiggestellt. Der Bauantrag wurde am 02.01.2018 gestellt. Die bisher ermittelten Herstellungskosten des Gebäudes betragen 338.100 €. Das Obergeschoss (80 m2 ) ist seit dem 01.12.2019 für monatlich 650 € + 284 € Nebenkosten (Warmmiete) vermietet. Die Miete inkl. Nebenkosten wurde zum 01.12.2019 von dem Mieter bezahlt. In der Zeit vom 01.10.-30.11.2019 stand das Obergeschoss leer, die Eheleute hatten die Wohnung aber bereits seit dem 01.10. zur Vermietung angeboten (Zeitungsinserat). Das Erdgeschoss (120 m2 ) bewohnen die Eheleute Sailer seit dem 01.10.2019 selbst. Der Mietwert dieser Wohnung beträgt monatlich 1.230 €. An die Bausparkasse haben die Eheleute in 2019 insgesamt 2.500 € Schuldzinsen gezahlt. Zur Restfinanzierung hatten die Eheleute am 30.09.2019 ein Darlehen bei der Volksbank Koblenz i. H. v. 50.000 € aufgenommen, das mit 2 % verzinst wird. Die Zinsen wurden monatlich zum Monatsende pünktlich bezahlt.

Die Eheleute legen zusätzlich die folgenden, 2019 bezahlten Belege vor, die alle für das ganze Haus für die Zeit 01.10.-31.12.2019 angefallen sind und noch nicht berücksichtigt wurden:

Hausanschlusskosten für Strom, Gas und Wasser
(brutto 19 % – an den Bauunternehmer bezahlt)
11.900 €
Haushaftpflichtversicherung 300 €
Gebäudeversicherung 600 €
Kanalanschlussgebühren (an die Stadt Koblenz bezahlt) 2.000 €
Gas (brutto 19 % USt) 1.100 €
Wasser (brutto 7 % USt) 500 €
Grundbesitzabgaben (Abwasser, Müllabfuhr usw.) 800 €

Herr und Frau Sailer möchten für das Haus die höchstzulässige AfA in Anspruch nehmen.

Aufgabe

Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte der Eheleute Sailer für den VZ 2019 in übersichtlicher Form in der von § 2 EStG vorgegebenen Reihenfolge. Beträge, die im Sachverhalt aufgeführt sind und bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt bleiben, sind mit Null anzusetzen; das Weglassen ist zu begründen. Alle belegmäßigen und sonstigen Nachweise gelten als erbracht.

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