Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die optimale?

Der äußere Rahmen
Die Rechtsform eines Unternehmens gibt den äußeren Rahmen vor, in dem sich das Unternehmen am Markt und im allgemeinen Rechtsgefüge bewegt. So spielt die Rechtsform u. a. eine Rolle bei der steuerrechtlichen Behandlung, bei arbeits- und haftungsrechtlichen Fragestellungen bis hin zur Kreditwürdigkeit, aber auch bei der grundsätzlichen Organisation sowie bei der Gründung des Unternehmens. Dieser äußere Rahmen findet seine Ergänzung und Präzisierung in den Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen der einzelnen Rechtsformen.

Es ist empfehlenswert, in regelmäßigen Zeitabständen, etwa bei Expansion oder höherem Haftungsrisiko, zu überprüfen, ob die gewählte Rechtsform noch geeignet ist. Für die Entscheidung zugunsten einer bestimmten Rechtsform sind zahlreiche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dabei lassen sich jeweils drei Aspekte bilden: Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche.

Die drei Aspekte
Rechtliche Aspekte: In rechtlicher Hinsicht sind auszugsweise folgende Punkte relevant: Welches Haftungsrisiko soll übernommen werden? Wie viele Gesellschafter / Gründer gibt es? Müssen diese über eine bestimmte Qualifikation verfügen? Wie hoch ist der Gründungsaufwand?

Steuerliche Aspekte: Wie ist die Gewinn- und Verlustverteilung bei den unterschiedlichen Rechtsformen, wie die Art und der Umfang der Steuerbelastung und wie könnte ggf. eine Minimierung der Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene oder persönlicher Ebene aussehen?

Betriebswirtschaftliche Aspekte: In betriebswirtschaftlicher Hinsicht geht es um Fragen wie: Wie hoch ist der Eigenkapitaleinsatz? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Wer steuert das Unternehmen und wie sichert sich der Eigentümer die Kontrolle über die Geschäfte?

Übersicht der Rechtsformen

Bei den Rechtsformen unterscheidet man zwischen Personalunternehmen, Kapitalgesellschaften, Mischformen aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Sonderformen.

Personalunternehmen werden unterteilt in
  • Einzelunternehmen und
  • Personengesellschaften (wie GbR, OHG, typische und atypische stille Gesellschaft).
Kapitalgesellschaften umfassen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG [haftungsbeschränkt])
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
  • Limited (Ltd.).
Mischformen umfassen u. a.
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH & Still
  • GmbH & Co. GbR
  • AG & Co. KG.
Die Sonderformen umfassen u. a.
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Vereine
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Stiftungen
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Zweckvermögen des privaten Rechts.

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