Schriftliche StB-Prüfung – Klausurtechnik für den 2. Prüfungstag!
I. Einführung
Die „Bestehensquote“ der Prüfungsaufgabe des zweiten Prüfungstags lag 2019/2020 bei 73,4 % (Vorjahr 66,2 %). Die weitaus schlechteren Quoten 2017/2018 (57,6 %) und 2016/2017 (Bestehensquote von lediglich 41,7 %!) sind auf sog. Exotenthemen zurückzuführen, die in der Theorievermittlung während der Prüfungsvorbereitung meist nicht thematisiert wurden. Insbesondere bei unsicheren komplexen und verschachtelten Sachverhalten kann der Prüfungsteilnehmer den Prüfungstag dennoch souverän meistern und eine Note von 4,5 und besser erreichen. Grundlage für den Erfolg bildet zum einen ein fundiertes Fachwissen und zum anderen eine sichere Methodik, dieses Wissen anzuwenden: Klausurtechnik. Diese Technik erlernen Sie jedoch nicht nur durch das Schreiben von zahlreichen Klausuren und die entsprechende Klausurroutine, sondern insbesondere auch durch die detaillierte Nacharbeit der geschriebenen Klausuren.
Dabei sind i. R. der optimalen Klausurnachbearbeitung zwei Teilbereiche zu unterscheiden:
- Der erste Teil – meist zeitnah nach dem Schreiben der Klausur – befasst sich mit der fachlichen Erarbeitung der Lösung und den zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen.
- Einige Zeit später – üblicherweise mit dem Erhalt der korrigierten, eigenen Klausurlösung – folgt dann der zweite Teil, die Gegenüberstellung der richtigen Lösung mit dem eigenen Lösungsansatz und die Erarbeitung der fachlichen Lücken sowie evtl. unzureichend ausgeführten Zitierungen. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere auch darum, dass Sie Ineffizienzen in der Verfassung des eigenen Lösungswegs erkennen.
Während ein Teil der Klausurtechnik theoretisch erlernt werden kann, werden Sie den anderen Teil erst durch die praktische Nacharbeit der Klausuren verinnerlichen und fortan punktebringend umsetzen können!
II. Besonderheiten der Klausur des zweiten Prüfungstags
Der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung des schriftlichen StB-Examens ist nach Erfahrungsberichten vieler Teilnehmer, „generell auf eine Routine in den Klausuren hinzuarbeiten und den Fokus auf das Schreiben von Klausuren zu legen“. Insbesondere besteht das Examen nicht nur aus der reinen Kenntnis vieler einzelner (steuer-)rechtlicher Zusammenhänge oder Paragraphen der Steuergesetze, der Steuerrichtlinien und der Steuererlasse. Vielmehr ist, wie bereits eingangs skizziert, die Technik der Klausurbearbeitung und -nacharbeitung mind. ebenso wichtig. Die „PS müssen auf die Straße“ gebracht werden.
Diese Fähigkeit, das Wissen effizient in eine Klausurlösung umzusetzen – und dies innerhalb der stets knappen Zeit – soll im Folgenden im Mittelpunkt stehen.
Lesen Sie hier weiter, welche Besonderheiten für die Klausur des 2. Prüfungstags gelten. Die weiteren Teile der Reihe umfassen die Klausurtechnik zum 1. Prüfungstag (SteuerStud 4/2021) und zum 3. Prüfungstag (SteuerStud 7/2021).
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