Was erwartet die Prüfungskandidaten in der mündlichen Steuerberaterprüfung?

Kaum ist die schriftliche StB-Prüfung im Oktober absolviert, fiebern die Kandidaten mit zunehmender Spannung den Ergebnissen entgegen. In einigen Bundesländern werden diese bereits im Dezember bekanntgegeben, in anderen erfahrungsgemäß jedoch erst im Januar. Die Freude ist riesengroß, wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung lautet: bestanden . Damit ist die erste Hürde auf dem Weg zum angestrebten Ziel genommen. Nun gilt es, auch die zweite Hürde – die mündliche Prüfung – zu meistern.

Welchen Stellenwert nimmt der mündliche Teil in der Steuerberaterprüfung ein?

Nach § 37 Abs. 1 StBerG sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben und somit würdig sind, die Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ zu tragen.

In der mündlichen Prüfung müssen die Prüflinge die Prüfer insbesondere davon überzeugen, dass sie sowohl über die erforderliche fachliche als auch über die entsprechende soziale und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Mandanten verfügen, d. h. ihr Wissen mandantengerecht situativ in der Beratungspraxis anwenden können. Daher spielen hier souveränes und überzeugendes Auftreten sowie rhetorische Fähigkeiten eine besondere Rolle.

Zum grundsätzlichen Inhalt und Ablauf der mündlichen Steuerberaterprüfung

Die mündliche Prüfung gliedert sich in einen Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitte.

Gegenstand sind die in § 37 Abs. 3 StBerG aufgeführten Prüfungsgebiete:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht;
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag;
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer;
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts;
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft;
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen;
  • Volkswirtschaft;

Es müssen jedoch nicht jeweils sämtliche Gebiete Gegenstand einer mündlichen Prüfung sein, wie sich auch Gedächtnisprotokollen von Prüflingen zu ihren mündlichen Prüfungen entnehmen lässt.

Abzulegen ist die Prüfung vor einem sechsköpfigen Prüfungsausschuss, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist. Dieser setzt sich aus drei Beamten des höheren Dienstes oder vergleichbaren Angestellten der Finanzverwaltung zusammen, davon einem als Vorsitzenden, sowie drei Steuerberatern bzw. zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft..

Für die mündliche Prüfung erhalten die Prüflinge von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Ladungsschreiben, in dem i. d. R. Folgendes mitgeteilt wird:

  • die in der schriftlichen Prüfung erzielten Ergebnisse für die einzelnen Aufsichtsarbeiten sowie die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung;
  • der Tag ihrer mündlichen Prüfung mit Uhrzeit und Prüfungsort;
  • der Prüfungsausschuss und die diesem Ausschuss angehörenden Mitglieder, erfahrungsgemäß jedoch ohne Mitteilung der konkreten Zusammensetzung am jeweiligen Prüfungstag, wobei in einigen Bundesländern dazu vorab keine Informationen gegeben werden;
  • die zugelassenen Hilfsmittel (variieren nach Bundesländern);
    h. für die mündliche Prüfung sind entweder die gleichen Hilfsmittel zugelassen wie in der schriftlichen Prüfung (Steuer- und Wirtschaftsgesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse) oder nur die Steuergesetze oder es sind überhaupt keine Hilfsmittel erlaubt. Außerdem wird mitgeteilt, ob die Prüfungskandidaten ihre eigenen Hilfsmittel nutzen dürfen oder ob ihnen die Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. In den letzten beiden Jahren sollten die Prüflinge – der Corona-Situation angepasst – überwiegend ihre eigenen Hilfsmittel nutzen.
  • Informationen zum Kurzvortrag dahingehend, dass drei Themen zur Wahl gestellt werden und dass die Dauer des Vortrags – in Abhängigkeit des jeweiligen Bundeslandes – auf 5-7, 10 bzw. 10-12 Minuten begrenzt ist;
  • der Hinweis, dass die für die mündliche Prüfung in Betracht kommenden Prüfungsgebiete sich aus § 37 Abs. 3 StBerG ergeben;
  • die Anzahl der jeweils gleichzeitig geprüften Kandidaten;
  • eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie
  • Hinweise zur Bestellung als Steuerberater/in nach bestandener Prüfung.

Darüber hinaus enthielten die Ladungsschreiben in den letzten beiden Jahren umfassende Informationen zum jeweils aktuellen Hygienekonzept zur Absicherung einer pandemiekonformen Durchführung der mündlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit i. d. R. 4-5 Kandidaten durchgeführt, in den letzten beiden Jahren allerdings regelmäßig in kleineren Gruppen, meist mit 3-4 Prüflingen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Prüfungsgruppen kann davon ausgegangen werden, dass diese – auf die Vornoten bezogen – gemischt zusammengesetzt sind.

Die auf den einzelnen Prüfling entfallende Prüfungszeit soll dabei insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten.[1]

Zum Kurzvortrag

Den Prüfungskandidaten werden drei (für alle identische) Vortragsthemen zur Auswahl gestellt. Sie müssen davon ein Thema auswählen und können sich 30 Minuten auf den Vortrag vorbereiten.

Der Kurzvortrag wird dann einzeln vor dem Prüfungsausschuss unter Ausschluss der anderen Kandidaten gehalten. Den Prüflingen wird meist überlassen, den Vortrag stehend oder sitzend vorzutragen. Vorzugsweise wird von den meisten Prüfungsausschüssen gewünscht bzw. teilweise sogar gefordert, den Vortrag stehend zu halten. In den vergangenen beiden Jahren war es pandemiebedingt jedoch so, dass der Kurzvortrag meist im Sitzen zu halten war – teilweise mit Mikrofon hinter einem Plexiglasschutz bzw. mit FFP2-Maske.

Zu den Prüfungsabschnitten

Dem Kurzvortrag schließen sich sechs Prüfungsabschnitte als Prüfungsgesprächsrunden mit allen Kandidaten zusammen an, wobei ein Prüfungsabschnitt jeweils die gesamte Prüfungstätigkeit eines Mitglieds des Prüfungsausschusses während der mündlichen Prüfung umfasst.[2]

Die Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die einzelnen Prüfungsabschnitte und Prüfer wird in einem vorab erstellten Prüfungsplan von den Prüfungsausschüssen festgelegt. Eine fest vorgeschriebene Abfolge gibt es dabei nicht.

Der jeweilige Kandidat hat i. d. R. nach gezielter Aufforderung durch den Prüfer auf dessen Fragen zu antworten. Die Fragen können dann auch an die anderen Prüflinge weitergegeben bzw. erweitert werden. Offene, d. h. an alle Kandidaten gleichzeitig gerichtete Fragen sind eher die Ausnahme.

In den einzelnen Prüfungsausschüssen wird es unterschiedlich gehandhabt, ob es sowohl nach dem Kurzvortrag als auch nach jeder Prüfungsgesprächsrunde oder erst nach mehreren (i. d. R zwei) Prüfungsgesprächsrunden eine Pause gibt, in welcher über die jeweilige Benotung beraten wird.

Wie könnte eine mündliche Prüfung konkret ablaufen?

Im Folgenden wird der Ablauf einer mündlichen Prüfung in Form eines Interviews mit einem fiktiven Kandidaten, der Ende Februar 2022 seine mündliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat, geschildert. Damit soll Ihnen ein Eindruck vermittelt werden, wie eine solche Prüfung ablaufen könnte.

Interview mit Kandidat A:

In welcher Gruppenstärke wurde Ihre mündliche Prüfung durchgeführt?

Pandemiebedingt wurde die Gruppe auf vier Prüflinge reduziert.

Wir gingen mit folgenden Vornoten in die mündliche Prüfung:
Ich mit 4,16, Frau B mit 3,66, Frau C mit 4,0 und Herr D mit 4,5.

War Ihnen Ihr Prüfungsausschuss vorab mitgeteilt worden?

Ja, uns wurde im Ladungsschreiben unser Prüfungsausschuss in der Zusammensetzung aller (zwölf) Ausschussmitglieder mitgeteilt, jedoch nicht, welche Prüfer konkret an unserem Prüfungstag die Prüfung abnehmen würden.

Waren Hilfsmittel in Ihrer Prüfung zugelassen und wenn ja, welche?

Zugelassen waren dieselben Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung. Laut Ladungsschreiben sollten wir pandemiebedingt unsere eigenen Gesetze, Richtlinien und Erlasse mitbringen. Für die Vorbereitung des Kurzvortrags durften wir lediglich die Steuergesetze, während der Prüfungsgesprächsrunden auch alle anderen zugelassenen Hilfsmittel nutzen.

Wie waren die äußeren Rahmenbedingungen?

Im Gebäude der Steuerberaterkammer, wo die Prüfung stattfand, standen neben einem großen Prüfungsraum auch ein Raum zur Vorbereitung auf den Kurzvortrag und zusätzlich ein Aufenthaltsraum für die Pausen zur Verfügung. Diese Räume wurden regelmäßig desinfiziert und gelüftet. Desinfektionsmittel war überall reichlich vorhanden. Es musste grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden. Jedoch war es im Vorbereitungsraum für den Kurzvortrag gestattet, die Maske abzulegen. Im Prüfungsraum selbst waren sowohl die Plätze der Prüfer als auch die Plätze der Prüflinge in einem Abstand von ca. 2 m durch Plexiglas voneinander getrennt. Bereits für den Kurzvortrag wurde uns gestattet, diesen auch ohne Maske zu halten, was von allen Prüflingen gern angenommen wurde. Dieses Zugeständnis galt dann auch für die Prüfungsgesprächsrunden. Der große räumliche Abstand hatte allerdings den Nachteil, dass die Prüfer akustisch teilweise schlecht zu verstehen waren. Hier durfte man sich nicht scheuen, nochmals nachfragen, sofern etwas nicht einwandfrei verstanden wurde. Dafür zeigten die Prüfer auch größtenteils Verständnis.

Im Prüfungsraum wurden wir mit Namensschildern in alphabetischer Sitzreihenfolge platziert. Auf jedem Platz – ebenso wie im Vorbereitungsraum für den Kurzvortrag – stand Wasser und es lagen ein Block und ein Stift bereit. Eine Uhr an der gegenüberliegenden Wand war gut einsehbar.

Wie lang sollte Ihr Kurzvortrag sein?

Der Kurzvortrag sollte max. 10 Minuten dauern.

Schildern Sie bitte den Beginn Ihrer mündlichen Prüfung.

Wir wurden um 9:15 Uhr von den Mitarbeitern der Steuerberaterkammer freundlich empfangen. Zunächst wurden die Corona- sowie die allgemeinen Prüfungsformalitäten erledigt. Anschließend zeigten uns die Mitarbeiter die Räume und erläuterten uns den weiteren Ablauf.

Dann begann die Prüfung mit der Vorbereitung des Kurzvortrags. Zeitlich gestaffelt erhielten wir in alphabetischer Reihenfolge unsere Themen. Ich war der erste Kandidat und wurde demzufolge als Erster in den Vorbereitungsraum gebracht, während die anderen Prüflinge noch im Pausenraum warteten. Um 9:30 Uhr erhielt ich meine drei Themen zur Auswahl und begann mit der Vorbereitung. Kandidatin B startete 15 Minuten später, usw.

Unmittelbar vor dem Vortrag konnte man sich im Vorzimmer zum Prüfungsraum noch kurz sammeln und wurde dann in den Prüfungsraum geführt. Dankbar war ich in meiner wachsenden Nervosität für den wohlgemeinten Hinweis der Mitarbeiterin, dass sich der Prüfungsausschuss an diesem Tag ausschließlich aus Herren zusammensetzte und dass die Anrede daher „Sehr geehrte Herren“ lauten sollte.

Welche Vortragsthemen hatten Sie zur Auswahl und wie lief Ihre Vorbereitung darauf ab?

Zur Auswahl standen folgende Themen:

Thema 1: Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Thema 2: Abgrenzung zwischen Vorbehalt der Nachprüfung und vorläufiger Steuerfestsetzung

Thema 3: Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Große Erleichterung – die Themen 1 und 2 erschienen mir auf den ersten Blick „machbar“. Thema 3 entfiel sofort, hatte ich doch in meiner Prüfungsvorbereitung bei dieser Thematik auf „Mut zur Lücke“ gesetzt.

Mir war bewusst, dass der Vortrag, auch wenn er nur 1/7 der Gesamtnote für die mündliche Prüfung ausmacht, meine Visitenkarte gegenüber dem Prüfungsausschuss ist. Der Einstieg sollte also möglichst gelingen.

Nach kurzer Abwägung entschied ich mich für Thema 1. Warum? Fachlich fühlte ich mich bei beiden Themen recht sicher. Thema 2 gehört zu den klassischen Standardthemen. Folglich hatte ich mich in der Vorbereitung auch mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Im Vortragstraining i. R. meines Vorbereitungslehrgangs zur mündlichen Prüfung musste ich schon einmal einen Kurzvortrag zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter ausarbeiten und vortragen. Somit hatte ich bereits ein Feedback meines Dozenten zum Aufbau und Inhalt des Vortrags sowie hinsichtlich meines Auftretens und meiner Rhetorik erhalten, verbunden mit – nunmehr sehr hilfreichen – Verbesserungshinweisen. Hinzu kam, dass ich mich unmittelbar vor meinem Prüfungstag noch einmal ganz aktuell im Zusammenhang mit dem zu dieser Thematik am 22.2.2022 veröffentlichten BMF-Schreiben auseinandergesetzt hatte. Ich spekulierte daher auch darauf, dass die Prüfer diesen topaktuellen Bezug in der Bewertung besonders honorieren würden.

Ich fertigte meinen Stichwortzettel mit der Gliederung des Vortrags und den wesentlichen inhaltlichen Stichpunkten an. Die 30 Minuten Vorbereitungszeit vergingen wie im Flug.

Wie lief der Kurzvortrag ab?

Im Prüfungsraum angekommen, wurde ich zu meinem mit Namensschild ausgewiesenen Platz gebracht und der Prüfungsausschuss stellte sich kurz vor. Der Vorsitzende wies mich zunächst noch einmal auf die max. Vortragsdauer von 10 Minuten hin, dass der Vortrag im Sitzen gehalten werden sollte und ein möglichst frei gehaltener Vortrag gewünscht würde.

Nach den Einleitungssätzen legte sich die größte Aufregung etwas und es gelang mir, weitestgehend frei und mit Blickkontakt zu den Prüfern zu sprechen. Nur hin und wieder musste ich einen Blick auf meinem Stichwortzettel werfen. Zum Glück hatte ich sehr groß geschrieben, so dass ich die richtigen Stichworte ohne Probleme fand. Die Uhr im Blick hielt ich die vorgegebene Zeit fast genau ein. Persönlich hatte ich das Gefühl, dass der Vortrag gut gelaufen war. Ob das von den Prüfern auch so gesehen wurde, war der Mimik ihrer Gesichter nicht zu entnehmen und daher schwer einzuschätzen.

(Dass mich mein Gefühl nicht getrogen hatte, bestätigte mir der Prüfungsausschuss am Ende der Prüfung bei der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Für meinen Vortrag erhielt ich eine sehr gute Bewertung.)

Wie ging es nach Ihrem Vortrag weiter?

Erst einmal musste ich warten, bis alle anderen Prüflinge ihren Vortag gehalten hatten. In dieser Zeit befasste ich mich schnell mit dem Vortragsthema 3, damit ich, sollte dieses Thema in den Prüfungsgesprächsrunden aufgegriffen werden, auch etwas zu dieser Thematik beitragen konnte. Zum Glück war dies aber nicht der Fall.

Nach Abschluss aller Kurzvorträge mussten wir noch ca. 15 Minuten warten, in denen sich der Prüfungsausschuss beriet. Dann ging es in die Prüfungsgesprächsrunden.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden in den einzelnen Prüfungsgesprächsrunden geprüft?

Es wurde sowohl Standardwissen als auch Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, meistenteil anhand von Fallbeispielen abgefragt. Entsprechend der Prüfungsgebiete waren es im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

1. Verfahrensrecht, Prüfer: Vorsitzender aus der Finanzverwaltung

  • Steuererklärungsfristen;
  • Einspruchsverfahren, insbesondere Fragen zu Einspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO);
  • Verspätungs- und Säumniszuschlag;
  • Gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, vor allem Erläuterung der Klagearten nach der FGO.

 

2. Ertragsteuern, Prüfer: Steuerberater

  • Abgrenzung zwischen Einkünften nach § 15 EStG bzw. nach § 18 EStG anhand verschiedener Fallgestaltungen eines Influencers, der Kurzfilme dreht und vermarktet;
  • Kaufpreisaufteilung bei Erwerb bebauter Grundstücke;
  • Steuerliche Förderung der Elektromobilität;
  • Neuerungen zur Entfernungspauschale mit Exkurs zur Mobilitätsprämie;
  • Verlustabzug nach § 10d EStG unter Berücksichtigung der geplanten Änderung im 4. Corona-Steuerhilfegesetz;
  • Verlustabzug bei Körperschaften, §§ 8c, 8d KStG.

 

3. Bilanzwesen, HGB, Prüfer: Vertreter der Finanzverwaltung

  • Beim Umlaufvermögen steuerlich zulässige Ausnahmen vom Grundsatz: Inventur am Bilanzstichtag und Einzelbewertung;
  • Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG anhand verschiedener Fallkonstellationen;
  • Bilanzänderung und Bilanzberichtigung;
  • Latente Steuern.

 

4. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Prüfer: Vertreter der Finanzverwaltung

Umsatzsteuer

  • Fernverkaufsregelungen nach § 3c UStG ab 1.7.2021;
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen, Abgrenzung der beiden zueinander;
  • Was ist unter OSS zu verstehen und wer kann das OSS-Verfahren anwenden?

Grunderwerbsteuer

  • Prüfung der Grunderwerbsteuerpflicht von Anteilsübertragungen an einer grundbesitzenden GmbH mit mehreren Gesellschaftern mit verschiedenen Konstellationen nach der Gesetzeslage bis zum 30.6.2021 und gesetzliche Neuregelungen im Bereich der share deals ab 1.7.2021.

 

5. Recht, Prüfer: Steuerberater

BGB

  • Schuldverhältnisse; Unterteilung in allgemeinen und besonderen Teil.

Gesellschaftsrecht

  • Gründung einer GmbH, Unterschiede zwischen GmbH und Unternehmergesellschaft.

Insolvenzrecht

  • Insolvenzverfahren – eingegangen wurde auf Corona-Besonderheiten, Gläubigerarten mit Rang, Ablauf, Abgrenzung Einzelzwangsvollstreckung, Ziele.

 

6. Berufsrecht, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Bewertungsrecht, Prüfer: Steuerberater

Berufsrecht

  • Wer ist zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt? Wer ist zur beschränkten Hilfe in Steuersachen befugt und worauf?
  • Berufspflichten eines Steuerberaters;
  • Auswirkungen des Geldwäschegesetzes auf die steuerberatende Praxis, Transparenzregister.

Grundsteuer/Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht

  • Eckpunkte der Grundsteuerreform – Umsetzung in den einzelnen Bundesländern; Bundesmodell/Flächenmodell;
  • Bewertung von Grundstücken für grundsteuerliche Zwecke in Abgrenzung zur Bewertung von Grundstücken für erbschaftsteuerliche Zwecke.

 

Wie lange dauerten die einzelnen Prüfungsgesprächsrunden?

Die einzelnen Runden dauerten zwischen 25 und 30 Minuten. Nach jeder 2. Runde gab es eine Pause von ca. 15 bis 20 Minuten, in der sich die Prüfer berieten.

 

Wie beurteilen Sie die Fragestellungen der Prüfer?
Es gab Prüfer, die ihre Fragen klar und eindeutig formulierten und kurze, schlagwortartige Antworten erwarteten. Wenn wir nicht weiterwussten, wurden Fragen auch umformuliert. Es gab aber auch Runden, in denen die Lösungsansätze, insbesondere bei fallorientierten Fragestellungen, schrittweise entwickelt werden sollten. Interessant war zu erfahren, dass offensichtlich der „Weg zum Ziel“ – wie im Beratungsalltag – bei der Bewertung besonders honoriert wurde.

 

Wie beurteilen Sie das Verhalten der Prüfer?

Das Verhalten der Prüfer war unterschiedlich. Einige Prüfer wirkten mit einem aufmunternden Lächeln freundlich und beruhigend auf uns, während andere mit ernster Miene sehr streng wirkten. Die Prüfer gaben manchmal Hinweise, wenn die Beantwortung der Fragen ins Stocken geriet. Teilweise gaben sie die Fragen aber auch sehr schnell weiter oder „bohrten“ noch intensiv nach, mitunter waren sie auch sehr forsch und fordernd.

 

In welcher Reihenfolge und wie intensiv wurden Sie befragt? Gab es offene Fragestellungen, die an alle Prüflinge gleichzeitig gerichtet wurden?

Während in den ersten beiden Runden zunächst alle Kandidaten gleichmäßig der Reihenfolge nach befragt wurden, richteten die Prüfer ab der 3. Prüfungsgesprächsrunde die Fragen zunehmend in unterschiedlicher Reihenfolge an die drei Kandidaten mit den schlechteren Vornoten. In der 6. Runde wurden in erster Linie die beiden Kandidaten mit den schlechtesten Vornoten befragt und erhielten somit die Chance, noch zu punkten. Offene Fragestellungen gab es nicht.

 

Wann waren die Prüfungsgesprächsrunden beendet?

Um 16:10 Uhr hatten wir es geschafft und es begann das Warten mit der bangen Frage: Hat es im Ergebnis für alle gereicht? Wir waren uns einig, dass die Prüfung fair abgelaufen war und dass wir immer das Gefühl hatten, dass auf Bestehen geprüft wurde.

 

Wie wurde Ihnen das Ergebnis der Prüfung verkündet?

Um 16:30 Uhr wurden wir alle gleichzeitig in den Prüfungsraum gerufen. Das sollte ein gutes Zeichen sein, denn bisher war es wohl so, dass die durchgefallenen Kandidaten zuerst und einzeln aufgerufen wurden.

 

Im Prüfungsraum hatte sich der gesamte Prüfungsausschuss von seinen Plätzen erhoben und der Vorsitzende verkündete uns, dass es alle Kandidaten geschafft hätten und würdigte unsere Leistungen im Kurzvortrag und in den Prüfungsgesprächsrunden im Einzelnen. Er hob vor allem unseren kämpferischen Einsatz, auch als Gruppe, und unseren deutlich sichtbaren Willen, die Prüfung unbedingt bestehen zu wollen, hervor. Das hätte den Prüfungsausschuss besonders beeindruckt. Wir waren unendlich glücklich, auch diese zweite Hürde auf dem Weg zum Gesamterfolg gemeistert zu haben.

 

Nun bedarf es nur noch der Bestellung bei der zuständigen Steuerberaterkammer


zur STEUERBERATERIN/zum STEUERBERATER.

 

Autorin

Dr. Elke Lehmann, Steuerlehrgänge Dr. Bannas.


[1] § 26 Abs. 7 DVStB.
[2] § 26 Abs. 3 DVStB.

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