Kassenführung 2022
Was Sie jetzt wissen müssen zu Automaten, Geldspielgeräten und zum Datenzugriff in der Kassen-Nachschau
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) 1 und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)2 sind nun schon mehrere Jahre in Kraft. Indes finden sich in der täglichen Praxis immer noch zahlreiche Fragen, gerade auch in Bezug auf die Aufrüstungsverpflichtung von unterschiedlichen Automaten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Das BMF hat im Rahmen seiner „Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV“ (FAQ) im September 2021 zumindest für den Bereich „klassischer“ Warenund Dienstleistungsautomaten einige Klarstellungen herbeigeführt. 3 Als norminterpretierende Regelung entfalten sie Bindungswirkung zwar nur für die Finanzverwaltung, eine erhebliche Ausstrahlung auf Steuerpflichtige, Kassendienstleister und Angehörige steuerberatender Berufe dürfte den FAQ auch unter Compliance-Aspekten dennoch innewohnen.
Das Whitepaper gibt einen Überblick über die Einordnung von Automaten im Hinblick auf die Aufrüstungsverpflichtung nach § 146a Abs. 1 Satz 2 AO i. V. mit § 1 KassenSichV. Aufgezeigt wird, welche Konsequenzen sich aus den FAQ ergeben und welche Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.
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