Krisenfrüherkennung in Unternehmen
Seit dem 1.1.2021 sind alle Kapitalgesellschaften nach § 1 StaRUG dazu verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem zu implementieren. Das bietet insbesondere für Steuerberater hervorragende neue Beratungsmöglichkeiten. Gerade in der derzeitigen schwierigen Lage, unter anderem auch durch die Corona-Pandemie und die Lieferengpässe, müssen die Unternehmen – und ihre Berater – neue Wege denken und gehen.
Welche das genau sind und was jetzt in der Beratung empfehlenswert ist, beleuchtet das Whitepaper in den enthaltenen Beiträgen.
Über das nachfolgende Formular können Sie es kostenfrei anfordern: