Krisenfrüherkennung in Unternehmen

Seit dem 1.1.2021 sind alle Kapitalgesellschaften nach § 1 StaRUG dazu verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem zu implementieren. Das bietet insbesondere für Steuerberater hervorragende neue Beratungsmöglichkeiten. Gerade in der derzeitigen schwierigen Lage, unter anderem auch durch die Corona-Pandemie und die Lieferengpässe, müssen die Unternehmen – und ihre Berater – neue Wege denken und gehen.

Welche das genau sind und was jetzt in der Beratung empfehlenswert ist, beleuchtet das Whitepaper in den enthaltenen Beiträgen.

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Krisenfrueherkennung in Unternehmen

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