Fallen Photovoltaikanlagen ab 2022 unter § 35c EStG?

Einnahmen aus dem Betrieb von bestimmten Photovoltaikanlagen sind rückwirkend seit dem 1.1.2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind im Umkehrschluss nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Der Steuerpflichtige kann somit die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage nicht im Wege der Abschreibung als Betriebsausgaben abziehen. Dies führt zu der Frage, ob nun die Aufwendungen unter § 35c EStG fallen.

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